Hallo,
für folgendes völlig fiktive Szenario würde ich mich über unverbindliche Meinungen freuen:
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Firma AB lässt am 1.2.2010 durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) die Marke „Kochtopf-Blau“ schützen, in den Kategorien Bekleidung und Bildung.
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Am 1.4.2010 registriert Max M. die Domain „kochtopf-blau.de“ über seinen Internet-Provider bei der Denic. Er publiziert dort selbstgeschossene Fotos von blauen Kochtöpfen.
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Dies merkt Firma AB am 1.5.2010 und hätte die Domain gern selbst.
Frage: Kann sich die Firma AB auf den Markenschutz berufen und die Domain für sich beanspruchen? Also eine Umschreibung auf sich durch die Denic erzwingen?
Danke im Voraus und viele Grüße,
Flo
Hallo,
- Dies merkt Firma AB am 1.5.2010 und hätte die Domain gern
selbst.
Tja, hätte sie wohl selbst mal drauf kommen sollen.
Frage: Kann sich die Firma AB auf den Markenschutz berufen und
die Domain für sich beanspruchen?
Eher schlecht. Aber so allgemein lässt sich das nicht beantworten. Der Kochtopf-Fotograf hat auch ein Recht darauf, seine Seite so zu nennen. Da schützt die Markenanmeldung erst einmal nichts. Es gibt zwar Ausnahmen (shell fällt mir da ein), aber die sind selten. Domaingrabbing könnte da ein Stichwort sein, aber das ist so eine Sache. Der Mann hat ja nur sein Hobby zur Domain gemacht.
Also eine Umschreibung auf sich durch die Denic erzwingen?
Das sowieso nicht. Nur eine Freigabe könnte man erwirken. Aber das scheint mir da eher unwahrscheinlich. Da wird der Kochtopf-Produzent wohl zweimal Geld in die Hand nehmen müssen. Für einen auf das Gebiet spezialisierten Anwalt und für einen Kaufpreis für die Domain.
lg
Richard
Also eine Umschreibung auf sich durch die Denic erzwingen?
Das sowieso nicht. Nur eine Freigabe könnte man erwirken. Aber
das scheint mir da eher unwahrscheinlich. Da wird der
Kochtopf-Produzent wohl zweimal Geld in die Hand nehmen
müssen. Für einen auf das Gebiet spezialisierten Anwalt und
für einen Kaufpreis für die Domain.
Super, danke für die Infos!
Viele Grüße
Flo