Domainrecht: Spezialfall im Impressum

Hallo,

es geht im Domainrecht speziell um die Trennung Firmensitz-Wohnsitz in Bezug auf deren Nennung im Impressum.

So könnte es sein:

Ein im Handelsregister eingetragener Einzelkaufmann handelt mit Münzen. Sein Büro ist als ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung ordnungsgemäß beim Finanzamt angemeldet. Die Münzen befinden sich im Tresor im Büro.

Jetzt möchte der Kaufmann eine de.-website betreiben, hat aber natürlich kein Interesse daran, seinen Firmensitz, der ja zugleich auch Wohnsitz ist, im Impressum öffentlich zu machen und Einbrechern Tür und Tor zu öffnen.

Welche Möglichkeiten gibt es hier? (Natürlich steht das Logo, die Adresse usw auf Briefbögen, Visitenkarten usw, nur halt auf der website soll DIESE Adresse nicht veröffentlicht werden).

Wer von den Domain-Profis kann mir Tipps geben, wie hier vorzugehen ist? (Das TDG ist hier IMHO viel zu schwammig)

Vielen Dank und
Gruß Marlene

Zur not würd ich eine .com nehmen, die kannst du ohne öffentlichen Eintrag reservieren, kostet dann aber eine Extra-Gebühr.

wow, ist das wahr??? Wo steht das? Infos? Bin begeistert!! Würde das aber gerne fundiert nachlesen können! Danke für diese Info!

Bitte an die anderen: Gebt mir trotzdem bitte eine Antwort auf die Ursprungsfrage

Danke
Marlene

Zur not würd ich eine .com nehmen, die kannst du ohne
öffentlichen Eintrag reservieren, kostet dann aber eine
Extra-Gebühr.

die Adresse usw auf Briefbögen, Visitenkarten usw, nur halt
auf der website soll DIESE Adresse nicht veröffentlicht
werden).

Guten Tag,

Wie ist es denn mit guten Freunden ?
Jeder kann auch eine c/o Anschrift haben.
Z.B. Meier c/o Müller, Hosengasse 13 :wink:

Gruß aus der Hauptstadt

Hallo Marlene,

wow, ist das wahr??? Wo steht das? Infos? Bin begeistert!!
Würde das aber gerne fundiert nachlesen können! Danke für
diese Info!

Das bezieht sich wohl auf die Denic o.ä.

Grundsätzlich besteht eine Impressumspflicht und mir sind keine Ausnahmen bekannt (sehr wohl aber teure Abmahnungen, wo das Impressum fehlt oder unvollständig war).

Hätte der Münzhändler einen Laden und würde diese Adresse angeben, dann bestünde auch Gefahr, daß dort eingebrochen wird, zumal man den Laden ja von der Straße aus sieht und nicht im Netz danach suchen muß. Ich würde zu einer Versicherung raten oder eventuell wirklich wertvolle Stücke in einem Bankschließfach in der Nähe deponieren, sofern möglich.

viele Grüße,

Ralf

www.networksolutions.com - der ehemalige monopilist, jetzt deutlich billiger, kostet wohl weniger als .de .ch etc.

Kann schon sein, dass solche Richtlinien zum Offenlegen der Infos für generische Domains nicht gelten.

Aber irgendwie muss man ja mit dem Händler in Kontakt treten…

Zur not würd ich eine .com nehmen, die kannst du ohne
öffentlichen Eintrag reservieren, kostet dann aber eine
Extra-Gebühr.

Die Impressumspflich besteht aber trotzdem.

Gruß Ivo

Hallo,

ich befürchte das sieht schlecht aus. Das Teledienstegesetz verlangt eine „ladungsfähige Adresse“, d.h. ein Postfachj genügt nicht. Also irgendeine Adresse muss definitiv angegeben werden.

Ciao
Kaj

Hallo Marlene,

wie wäre es wenn eine Werbeagentur o.ä. für den Inhalt verantwortlich zeichnet. (keine Ahnung in wieweit das das zulässig ist).

Im übrigen erscheint mir deine Frage ziemlich Akademisch. Wer an eine Adresse rankommen möchte schaft das auch. Zur not mit einer Bestellung.

Gruss
Nils

Hallo,

da fällt mir ein:

Der Händler will seine Adresse nicht im Internet veröffentlichen.
Warum dann überhaupt einen Webauftritt?
Kein Webauftritt, keine Impressumspflicht.

Ciao
Kaj

Hallo Marlene,

wie wäre es wenn eine Werbeagentur o.ä. für den Inhalt
verantwortlich zeichnet. (keine Ahnung in wieweit das das
zulässig ist).

Ist nicht zulässig lt. §6 TDG.

Ciao
Kaj

Hallo,

die Impressumspflicht bezieht sich immer auf die angemeldete Adresse und daran lässt sich auch nichts drehen. Es sei denn, der Guteste meldet eine Briefkastenfirma irgendwo an und arbeitet nur noch über deren Adresse. Ob das dem guten Ruf des Unternehmens aber zuträglich ist, wenn da plötzlich eine Adresse von den XY-Inseln auftaucht?

Alternative wäre ggf. eine Zwischenlösung mit Anmeldung des Gewerbes unter der Adresse eines Büroservices, also eine inländische Briefkastenfirma, wobei die Sache immer etwas halbseiden ist, denn die Geschäftstätigkeit muss natürlich an sich auch am angemeldeten Ort durchgeführt werden, man bewegt sich also bei solchen Konstellationen immer in einer Grauzone.

Welche TLD man verwendet ist übrigens für die Impressumspflicht ohne Bedeutung. Solange erkennbar ein inländischer Unternehmer dahinter steht, gilt das TDG!

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

interessante Aspekte, aber (noch) keine Lösung
Hallo zusammen,
danke erstmal für eure Antworten! Allgemein möchte ich dazu sagen, dass der Fall durchaus akademisch – wie Nils es ausdrückte – gesehen werden kann.

Der Händler denkt nicht im Traum dran, sich auf irgendwelche halbseidenen Sachen einzulassen, und in diesem Zusammenhang geht es auch nicht darum, ob seine Waren besser im Tresor zu Hause oder im Bankschließfach aufzubewahren sind. Ich will damit sagen, es geht nicht um Feinheiten, auch nicht darum, dass man an seine Anschrift nicht drankommen könnte (ich erwähnte ja in meinem Eingangsposting, dass er als ordentlicher Geschäftsmann selbstverständlich Firmenpost verschickt).

Nein, es geht einzig und allein darum, daß er im Geschäftszusammenhang nicht die PRIVAT-adresse im Internet angeben möchte. Da beide identisch sind, liegt genau hier das Problem. Seine Kunden sind überschaubar (ohne jetzt eine Zahl zu nennen), aber es ist etwas anderes, wenn xxMillionen Internetuser die Möglichkeit haben, sich gewisse Dinge zusammenzureimen.

Er hatte mich gebeten, dies für ihn zu eruieren. Was Kaj schrieb, erschien mir im ersten Moment als die Lösung (‚ladungsfähige Adresse‘, dies könnte in der Tat ein Büroservice sein, was fraglos keine Grauzone darstellt), jedoch hat Wiz IMHO recht, wenn er §6 Abs. 1 zitiert, der sich auf die Informationspflicht über die NIEDERGELASSENE Adresse bezieht.

Noch bin ich der Lösung unter Wahrung der Gesetzestreuheit kein Stück näher gekommen, aber eure interessanten Aspekte haben mir sehr geholfen.

Viele Grüße
Marlene

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
hast du ein Zusätzliches Geschäft oder Verkaufst du „Zu Hause“?
Gruß
Mario