Ich wurde mit dem Redesign einer Homepage beauftragt, die vor einigen Jahren bereits von einer anderen Firma gestaltet wurde. Der Kunde möchte seine Domain behalten, aber eine komplett neue Webpräsenz haben. Nun hat sich offenbar die Firma damals den Domainnamen gesichert, die Rechte am Namen besitzt nicht der Kunde. Wahrscheinlich wurde das sogar vertraglich verankert.
Wie kann man das nun umgehen oder anfechten? Ist es überhaupt rechtlich sauber, was diese Firma betreibt?
Nebenbei: Der Kunde ist an sich keine geschützte Marke, sondern ein Büro, das klassisch nach dem Inhabernamen benannt ist 'a la „Schmidt-Finanz“.
Herzlichen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten!
Benutzt der Kunde den Internetnamen auch als Geschäftsbezeichnung, kann daraus bereits ein Markenähnliches Schutzrecht / Namesrecht bestehen: http://bundesrecht.juris.de/markeng/__5.html
Schon aus diesem Namensrecht heraus können Ansprüche an der Domain bestehen (selbst wenn vorher keine Zusammenarbeit bestanden hätte).
leider kann ich ihnen bzgl. Domainrecht nicht weiterhelfen. Ich kann Ihnen aber die Internetseite e-recht24.de empfehlen.
Gruß Metho
Liebe Expertenrunde,
Ich wurde mit dem Redesign einer Homepage beauftragt, die vor
einigen Jahren bereits von einer anderen Firma gestaltet
wurde. Der Kunde möchte seine Domain behalten, aber eine
komplett neue Webpräsenz haben. Nun hat sich offenbar die
Firma damals den Domainnamen gesichert, die Rechte am Namen
besitzt nicht der Kunde. Wahrscheinlich wurde das sogar
vertraglich verankert.
Wie kann man das nun umgehen oder anfechten? Ist es überhaupt
rechtlich sauber, was diese Firma betreibt?
Nebenbei: Der Kunde ist an sich keine geschützte Marke,
sondern ein Büro, das klassisch nach dem Inhabernamen benannt
ist 'a la „Schmidt-Finanz“.
Herzlichen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten!
mein Name ist Frau Weber und ich danke schon einmal für Ihre schnelle Reaktion. Ich bin ganz neu hier im Forum und natürlich um einen guten Umgang bedacht.
Genauer skizziert ist der Fall:
Vor Jahren hat mein Kunde von der Firma x einen Webauftritt für sein Büro, nennen wir es Schmidt-Finanzen, gestalten lassen. Die Firma x hat damals den Namen der Website www.Schmidt-finanz.de registrieren lassen.
Der Kunde möchte nun von mir eine komplett neue Webpräsenz, aber weiterhin die Adresse www.Schmidt-finanz.de behalten. Er sprach mich darauf an, er glaube, die Firma habe damals den Namen auf sich registrieren lassen. Das habe ich bei Denic überprüft und es stimmt. Besitzer der Domain ist nicht Schmidt-Finanzen sondern Firma x. Den Vertrag zwischen Firma-x und Schmidt-Finanzen habe ich nicht vorliegen und der Kunde hält sich da auch etwas bedeckt. Die Firma ist wohl eine größere Nummer im IT-Sektor.
Ich möchte nun wissen, ob dieses Vorgehen der Firma x rechtens ist. Eigentlich dürfte die Firma doch nur Administrator der Seite sein. Wie komme ich nun am besten an die Domain ran ohne große juristische Schritte?
Ob nun markenähnliche Ansprüche bestehen, ist trotzdem fraglich.
Das Unternehmen nenne ich jetzt einfach „Schmidt Finanzen“, die Website würde dann „Finanzschmidt.de“ heißen. Es gibt also leichte Abweichungen in der Reihenfolge und es sind halt Allerweltsnamen und Berufsbezeichnungen.
Was wäre denn eine ausdrückliche Vereinbarung wider Herausgabe der Domain?
Falls es sich tatsächlich um „Schmidt-Finanz“ handelt:
Die Domain „schmidt-finanz.de“ wurde zuletzt im Februar 2008 aktualisiert. Mindestens seit dieser Zeit ist demnach Klaus-Peter Schmidt Inhaber und Admin C der de-Domain.
Falls der Name nur ein Beispiel sein sollte:
Ich würde dem Kunden unmissverständlich klar machen, dass ich ihm ohne Einblick in den Vertrag nicht weiter helfen kann. Wenn der Kunde so wenig Vertrauen zu mir hat und sich „bedeckt“ hält, kann er nicht erwarten, dass ich mir ein Bein für ihn ausreiße - und das sage ich auch meinen Kunden - und die verstehen und akzeptieren das dann auch.
Allgemein: man sollte die „Firma X“ zuerst höflich aber bestimmt anschreiben und daran erinnern, dass die Domain ehemals im Auftrag Ihres jetzigen Kunden von Firma X treuhänderisch verwaltet wurde … Bitte um Mitteilung des AuthCodes der Domain und Zustimmung zur Übertragung an den rechtmäßigen Eigentümer, wenn die Anfrage des künftigen Providers eintrifft…Erwähnung des Namensrechts, das alleine Ihrem Kunden zusteht (und hier auch leicht nachweisbar ist) und nicht der Firma x.
Kommt keine Reaktion, in zweitem Schreiben Antwort-Termin setzen und rechtliche Schritte schon mal andeuten. Wenn kein Erfolg zu erzielen ist, sind rechtliche Schritte unausweichlich.
Man kann auch die Denic in Frankfurt anrufen und erstmal um Rat fragen - da sitzen tatsächlich reale Menschen, die so weit es geht hilfsbereit sind und nach meiner Erfahrung recht entspannt.
Falls es sich tatsächlich um Schmidt-Finanz handelt:
Die Domain schmidt-finanz.de wurde zuletzt im Februar 2008 aktualisiert. Mindestens seit dieser Zeit ist demnach Klaus-Peter Schmidt Inhaber und Admin C der de-Domain.
Falls der Name nur ein Beispiel sein sollte:
Ich würde dem Kunden unmissverständlich klar machen, dass ich ihm ohne Einblick in den Vertrag nicht weiter helfen kann. Wenn der Kunde so wenig Vertrauen zu mir hat und sich „bedeckt“ hält, kann er nicht erwarten, dass ich mir ein Bein für ihn ausreiße - und das sage ich auch meinen Kunden - und die verstehen und akzeptieren das dann auch.
Allgemein: man sollte die Firma X zuerst höflich aber bestimmt anschreiben und daran erinnern, dass die Domain ehemals im Auftrag Ihres jetzigen Kunden von Firma X treuhänderisch verwaltet wurde … Bitte um Mitteilung des AuthCodes der Domain und Zustimmung zur Übertragung an den rechtmäßigen Eigentümer, wenn die Anfrage des künftigen Providers eintrifft…Erwähnung des Namensrechts, das alleine Ihrem Kunden zusteht (und auch leicht nachweisbar ist) und nicht der Firma x. In welcher Schreibweise Ihr Kunde nach außen auch auftritt: er tut das wohl schon längere Zeit und das ist belegbar, verschafft ihm sehr wohl ein Namensrecht - und sei es auch nur in seinem lokalen Umfeld. Die Firma X kann jedenfalls kein Namensrecht beanspruchen.
Kommt keine Reaktion, in zweitem Schreiben Antwort-Termin setzen und rechtliche Schritte schon mal andeuten. Wenn kein Erfolg zu erzielen ist, sind rechtliche Schritte unausweichlich.
Man kann auch die Denic in Frankfurt anrufen und erstmal um Rat fragen - da sitzen tatsächlich reale Menschen, die so weit es geht hilfsbereit sind und nach meiner Erfahrung recht entspannt.
Vorweg: Ich bin kein Jurist. Aufgrund eigener Fälle, eigener Markenanmeldungen und Domainregistrierungen habe ich etliche Urteile gelesen, viele Themen mit meiner RAin erörtert. Dadurch habe ich einen gewissen Überblick bekommen.
Es könnte z.B. vertraglich vereinbart werden, dass XY nach Beendigung des Vertrages Eigentümer der Domain bleibt/wird und alle Nutzungsrechte erhält.
Ob derartige Regelugen zB in den AGB eines Treuhänders überhaupt zulässig sind, kann ich nicht beurteilen.
Was liegt denn für ein Vertrag vor? Gibt es überhaupt einen Vertrag? Ist es ein offizieller Provider / Treuhänder?
Hinweis:
Sie sollten das Thema von einem Anwalt beurteilen lassen. Ich habe bei meiner Anwältin 100 EUR (Höchstsatz liegt bei 190 EUR) für das erste Beratungsgespräch bezahlt (hat sich gelohnt)
Denn:
ich habe in Foren usw. schon sehr viele logisch klingende Stellungnahmen bekommen, die sich als völlig falsch herausstellten (die Menschen teilen gerne mit, was sie glauben, wie es wohl sein könnte oder müsste). Es ist also Vorsicht geboten!
herzlichen Dank, das ist schon sehr hilfreich.
Die Domain war natürlich aus Gründen der Anonymität meines Kunden rein fiktiv.
Ich hoffe, dass es keinen Ärger gibt und werde mir die besten Argumente schon einmal zurecht legen.
Hallo.
Mir ist es genau so ergangen. Es hatte sich herausgestellt, dass die Firma, die damals von mir den Auftrag hatte, für jeden Klick ein (irre) Rechnung an mich gestellt hat = Halsabschneider… Als ich der Fa gekündigt habe, bekam ich die Domain nicht…
So weiß ich auch keine Antwort darauf. Falls Du es raus krigst, wie man so etwas handhabt und den Domainnamen zurück bekommt, geb mir doch bitte auch bescheid.