Jemand hat schon seit einiger Zeit seine Domain www.vorname-nachname.de (z.B. www.paul-schmidt.de) reserviert. Er betriebt ein kleines Gewerbe in Süddeutschland.
Nun kam kürzlich ein Anruf eines Anwaltes aus Norddeutschland. Dieser forderte für seinen Klienten, der zufällig auch den gleichen Vor- und Namchnamen trägt, die Herausgabe der Domain. Sein Klient betreibt ebenfalls ein Gewerbe.
Meine Frage nun: Hat diese zweite Person aus Norddeutschland eine rechtliche Möglichkeit, der ersten Person den Domainnamen „abzujagen“? Meiner Meinung nach gilt in diesem Fall, da ja die Rechte beider auf die Domain gleich stark sind, das Recht dessen, der zuerst da war. Allerdings macht der Anwalt ziemlich viel „juristischen Wind“ und versucht den „Erstregistrierer“ einzuschüchtern und die Herausgabe der Domain zu erzwingen. Muß man sich da Sorgen machen oder ist die Rechtslage klar?
Ich danke Ihnen schon jetzt vielmals für Ihre Antworten!
die Rechte beider auf die Domain gleich stark sind, das Recht
dessen, der zuerst da war.
Richtig, also gilt: wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Allerdings macht der Anwalt
ziemlich viel „juristischen Wind“ und versucht den
„Erstregistrierer“ einzuschüchtern und die Herausgabe der
Domain zu erzwingen. Muß man sich da Sorgen machen oder ist
die Rechtslage klar?
Hmm. Wer weiß, wer weiß.
Ich würde versuchen den Klienten (nicht den Anwalt) persönlich am Telephon anzurufen und ein kostengünstiges Domain-Sharing vorschlagen.
Es gibt eine gemeinsame Startseite mit den beiden Logos der Firmen und dann geht es nach der Wahl weiter.
Wenn derjenige wirklich Paul Schmidt heißt, dürfte der forsche Anwalt keine Chance haben. Andernfalls schon eher. Würde jemand versuchen, mir meine Vorname-Nachname-Domain auf diese Art abzunehmen, würde ich auf extrem stur schalten. Würde jemand freundlich fragen, könnte er einen Link auf der Startseite haben… kostenlos…
Das klingt für mich so, als ob noch nichts auf der Seite steht. Und da geht es dann schon los:
Meine Frage nun: Hat diese zweite Person aus Norddeutschland
eine rechtliche Möglichkeit, der ersten Person den Domainnamen
„abzujagen“?
Falls die Domain bis jetzt nicht tatsächlich genutzt wird, kann da schon eine Chance bestehen.
Meiner Meinung nach gilt in diesem Fall, da ja
die Rechte beider auf die Domain gleich stark sind, das Recht
dessen, der zuerst da war. Allerdings macht der Anwalt
ziemlich viel „juristischen Wind“ und versucht den
„Erstregistrierer“ einzuschüchtern und die Herausgabe der
Domain zu erzwingen. Muß man sich da Sorgen machen oder ist
die Rechtslage klar?
Wer sich Domains nur reserviert, muss glaubhaft machen können, dass er nicht nur sog. „Domain-Grabbing“ betreibt, d.h. sich Domains reservieren lässt, um sie dann meistbietend weiterzuverkaufen. Das ist zwar vermutlich inzwischen nicht mehr so lukrativ wie noch vor 2 Jahren, aber außer Acht lassen sollte man den Aspekt nicht.
vielen Dank für Deine Antwort. Allerdings kann man dem Besitzer der Adresse wohl kaum Domain-Grabbing vorwerfen, weil er ja nur seinen eigenen Vor- und Nachnamen reserviert hat.
zunächst vielen Dank für Deine Antwort. Die beiden „Namensverwandten“ haben natürlich schon direkt miteinander gesprochen. Allerdings war das einzige Angebot die Übermahme der Unkosten für eine Ersatzdomain (ein paar Euros). Geht der Besitzer der Domain nicht auf dieses Angebot ein, so droht der Anwalt mit Klage. Da auf unserer Seite viel weniger Geld vorhanden ist als auf Klägerseite, macht uns schon die anfänglich Konsultierung eines Juristen Probleme. Haben wir eine Chance, die Domain zu behalten?
auch Dir vielen Dank für die Antwort. Die Links haben mir sehr weitergeholfen. Ich hoffe nun, daß die Sache ohne größeres „Blutvergießen“ über die Bühne geht und sich die zwei Kontrahenten vielleicht sogar die Domain teilen (a la kompass.de).
Wenn derjenige wirklich Paul Schmidt heißt, dürfte der forsche
Anwalt keine Chance haben. Andernfalls schon eher.
Aus dem Bauch heraus würde ich das auch sagen, es gab aber von 1-2 Jahren den Fall von shell.de: Da hat ein Herr Shell die Domain reserviert, mußte sie aber dann doch an die Shell AG herausgeben.
Leider kenne ich die genaue Begründung nicht.
Aus dem Bauch heraus würde ich das auch sagen, es gab aber von
1-2 Jahren den Fall von shell.de: Da hat ein Herr Shell die
Domain reserviert, mußte sie aber dann doch an die Shell AG
herausgeben.
Leider kenne ich die genaue Begründung nicht.
Es ging dabei um die s.g. Verkehrsgeltung des Namens Shell. Will sagen: Wenn man von Shell redet, meint man üblicherweise die Mineralölfirma. Das wird auf den „netten“ Anwalt wohl eher nicht zutreffen, schon gar nicht bundesweit. Außerdem hat er seinen Namen vermutlich nicht als Marke registriert, und selbst wenn… Also ich würde mich da als Domaininhaber ziemlich ruhig zurücklehnen und ihn machen lassen.
zunächst vielen Dank für Deine Antwort. Die beiden
„Namensverwandten“ haben natürlich schon direkt miteinander
gesprochen. Allerdings war das einzige Angebot die Übermahme
der Unkosten für eine Ersatzdomain (ein paar Euros).
Wieso würde er das wohl anbieten, wenn er die Domain einfach kassieren könnte?
Geht der
Besitzer der Domain nicht auf dieses Angebot ein, so droht der
Anwalt mit Klage. Da auf unserer Seite viel weniger Geld
vorhanden ist als auf Klägerseite, macht uns schon die
anfänglich Konsultierung eines Juristen Probleme. Haben wir
eine Chance, die Domain zu behalten?
Sogar eine gute. Aber wie es so schön heißt „auf See und vor Gericht sind wir in Gottes Hand“, und wer keinen Anwalt hat, braucht vor Gericht zumindest selbst die richtigen Argumente. Daß der Richter die Rechtslage schon selbst kennt, darauf sollte man nicht hoffen. Außerdem gibt es eben keine Gesetzgebung zum Thema „Domainrecht“, sondern nur Markenrecht, Patentrecht, sowie Entscheidungen anderer Gerichte.
sollte man nicht hoffen. Außerdem gibt es eben keine
Gesetzgebung zum Thema „Domainrecht“, sondern nur Markenrecht,
Patentrecht, sowie Entscheidungen anderer Gerichte.
Soweit ich das verstehe, wuerde hier dann so etwas wie das Namensrecht (ich hoffe, das ist jetzt so richtig formuliert) in Frage kommen. Wenn es sich um den Namen einer sehr bekannten Persoenlichkeit des oeffentlichen Lebens handeln wuerde, koenntest Du Probleme bekommen, aber so eigentlich nicht.
Der Name eines Anwalts, der immer wieder mal (positiv) auf dem Heise-Ticker auftaucht, ist Stroemer; er scheint sich da gut auszukennen und hat sogar die Seite http://www.stroemer.de/
Also da sollte er sich auch auskennen, da es bestimmt noch andere Namensvettern gibt:wink:
Um Einwaende vorwegzunehmen, ich kenne Stroemer weder persoenlich noch werbe ich fuer ihn:wink: