einige Fragen zu obigem Thema.
Also: wenn jemand vorhat, einige de-Domains zu registrieren und diese nicht (wie manch andere) bei ebay zu verticken versucht (viel Erfolg denen übrigens), wie muss der jenige vorgehen?
Er will sich 2-3 de-Domains sichern, um sie bald selbst (kommerziell) zu nutzen. Diese Domains sind, obwohl meines Erachtens relativ kurz und einprägsam, „anscheinend“ noch nicht in fremder Hand.
So, hier fangen die Fragen an, da derjenige keinen Bock auf rechtliche Auseinandersetzungen (Abmahnungen etc.) hat und im Archiv nicht wirklich fündig wurde:
Obwohl die Domain frei ist, kann doch jemand Rechte an diesem Begriff haben (z.B. Insel), oder? Wo, bei wem kann er sowas herausbekommen und welche Kosten entstehen da evtl.?
2.Gibt es z.B. für das Wort „Deutschland“ innerhalb einer Domain (zusammengesetzt mit einem anderen Wort) entsprechende Einschränkungen?
und 3. Wenn jemand eine Domain (blödes Beispiel) www.ichAG.de hat, kann sich ein anderer die Domain www.ich-AG.de registrieren?
Das wars fürs erste. Ich glaube, wenn Eure Antworten kommen, werden wohl eher noch mehr Fragen auftauchen.
Domains kannst Du erstmal reservieren, wenn sie nicht schon
vergeben sind. Ob sie Dir erhalten bleiben, ist eine andere
Frage. Eine Domain seven-of-9.de würde Dir vermutlich per
Klage abgesprochen werden, wenn die echte 7-of-9 sich ihren
Namen bei http://www.dpma.de hat schützen lassen.
Beim DPMA kann ich mich ja zur Recherche nach Marken (Wortmarken etc.) weiterleiten lassen. Wenn ich dort also die Begriffe (Seven-of-9 definitiv nicht) NICHT finde, hat also niemand ein eingetragenes Recht darauf??? Und kann sich dann zwei Monate nach einer Domainregistrierung jemand anderes diesen Namen noch eintragen lassen?
Da steht dann z.B. dass allgemeine Begriffe nicht vergeben werden (Auto, Haus, Mülleimer, Toilettenpapier) und auch Städtenamen und Regionalbezeichnungen nur an die Gemeinden bzw. öffentlichen Einrichtungen.
Und kann sich dann zwei Monate nach einer Domainregistrierung jemand anderes
diesen Namen noch eintragen lassen?
Ja, das kann er, weil eine Domain keinen Anspruch auf eine Marke begründet. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Erst den Namen beim dpma schützen lassen, damit wäre dann auch die Domain geschützt.
Da steht dann z.B. dass allgemeine Begriffe nicht vergeben
werden (Auto, Haus, Mülleimer, Toilettenpapier) und auch
Städtenamen und Regionalbezeichnungen nur an die Gemeinden
bzw. öffentlichen Einrichtungen.
Verstehe ich das jetzt richtig: es gibt zwar Domains, die z.B. den Begriff „Auto“ enthalten (autoscout usw.), aber der Begriff allein darf nicht verwendet werden?
Ja, das kann er, weil eine Domain keinen Anspruch auf eine
Marke begründet. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Erst den
Namen beim dpma schützen lassen, damit wäre dann auch die
Domain geschützt.
Gruß Ralf
Man, was alles so zu beachten ist, wenn jemand davon noch nicht viel versteht…
Naja, wir werden die Sache ganz ruhig angehen und sehen was auf uns zukommt. Aber der Aufwand wird doch „etwas“ höher als gedacht.
Wenn ich dort also die
Begriffe (Seven-of-9 definitiv nicht) NICHT finde, hat also
niemand ein eingetragenes Recht darauf??? Und kann sich dann
zwei Monate nach einer Domainregistrierung jemand anderes
diesen Namen noch eintragen lassen?
Hallo,
das Problem ist leider noch etwas größer, denn Marken sind nicht nur durch Eintragung, sondern auch durch Verwendung geschützt. D.h. es gibt durchaus schon uralte Marken, die Du nicht beim DPMA findest, weil Sie nie eingetragen worden sind. Trotzdem kann es dir passieren, dass Du auf deine Eintragung hin Einwendungen bekommst, weil sich plötzlich jemand meldet, der nachweisbar die Marke schon seit 100 Jahren nutzt.
Aufpassen musst Du außerdem mit über Alicante registrierten europäischen Marken.
langsam wird’s interessant…
…und etwas undurchsichtig.
Hallo Wiz,
im Prinzip kann also jeder, der eine Domain anmeldet nie sicher sein, dass ihm nicht irgendjemand 'ne Keule um die Ohren haut, und sich das dann auch noch teuer bezahlen läßt?
Naja, ich hoffe, dass dieser jemand, für den ich frage, sich dadurch nicht komplett einschüchtern läßt. Er wird aber auf keinen Fall irgendwo öffentlich fragen, ob seine xy-Domäne mit solchen Problemen behaftet sein könnte. Dann finden sich im entgegengesetzten Fall sofort eine Handvoll Leute, die das nutzen ohne zu fragen…
Schade, dass das alles so kompliziert ist.
Danke nochmal
Seven
das ist nicht 100%ig richtig. Die genaue Rechtslage kenne ich nicht. Aber hier aus eigener Erfahrung ein Beispiel:
Seit ca. fünf Jahren ist eine bestimmte domain registriert eine Homepage existiert ebenenfalls seit 5 Jahren. Diese Domain und Homepage gehört einer Band.
Nun kommt ein großer weltweiter Konzern daher und bringt ein neues Produkt auf den Markt, das ausgerechnet so heißt wie die Domain. Der große Konzern hat keine Chance die Domain nachträglich für sich in Anspruch zu nehmen und das obwohl der Name des Produktes geschützt wurde. Die einzige Chance des Konzerns an die Domain zu kommen wäre, diese von der Band abzukaufen. Diese hat sich nicht darauf eingelassen, ergo musste der Konzern eine andere Domain wählen, die ähnlich lautet.
Gruß,
Larina
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
noch eine Frage am Beispiel…
… und dann mache ich erstmal Schluss!
Hallo nochmal,
es gibt eine Firma, die nennt sich Nordsee. Und die Domain http://www.nordsee.de führt direkt zu ihr. Wenn jemand jetzt eine Domain (ich schaue jetzt nicht nach, ob die schon vergeben sind)nordeehandel, nordseefisch, oder was weiß ich, mit oder ohne Bindestrich eintragen läßt, wie wahrscheinlich ist dann ein Vorgehen einer solchen Firma? Ich weiß, ihr seid keine Hellseher, aber mich interessieren halt Erfahrungen, Urteile o.ä. und wo ich evtl. darüber lesen kann.
So jetzt ist Schluß mit dem Thema von meiner Seite (erstmal?)
wenn Du dich sowieso Selbstständig machen willst,dann lass dich doch als
„Vollkaufmann“ ins Handelsregister eintragen.
Da kannst Du nämlich auch sogenannte „Phantasie-Namen“ als „Firmenbezeichnung“ für verwenden,sofern diese noch nicht bereits im
Handelsregister eingetragen sind.
Sobald du dort eingetragen bis,kannst Du dir dann auch eine entsprechende „Domain“ registrieren und diese kann dann auch von keinem
anderen mehr verwendet werden.Anderenfalls kannst du ihn auf Unterlassung verklagen.
im Prinzip kann also jeder, der eine Domain anmeldet nie
sicher sein, dass ihm nicht irgendjemand 'ne Keule um die
Ohren haut, und sich das dann auch noch teuer bezahlen läßt?
Nun ja, man kann dieses Risiko zumindest minimieren. Patentanwälte und im gewerblichen Rechtsschutz aktive Anwälte sind da die besten Ansprechpartner um eine möglichst umfassende Recherche durchzuführen und Dich bzgl. der Namenswahl zu beraten. D.h. es gibt durchaus einige wichtige Kriterien, die man bei seiner Namenswahl berücksichtigen sollte. Je nach gewünschter Verwendung muss man sich mit diesen auseinander setzen. So kam neulich ein Mandant mit der Bitte um Entwurf einer Vereinssatzung zu mir, der einen Verein „Verband der …“ eintragen lassen will. Ich habe ihn dann darauf aufmerksam gemacht, dass der Begriff „Verband“ Probleme bereiten könnte, weil er langläufig so wahrgenommen wird, dass es sich hierbei um eine übergeordnete und große, überregionale Organisation handelt. Er wusste dies nicht, und war zunächst etwas geknickt, konnte mir dann im Gespräch aber gute Gründe nennen, mit denen wir beim Registergericht diesen Namensbestandteil begründen können.
Naja, ich hoffe, dass dieser jemand, für den ich frage, sich
dadurch nicht komplett einschüchtern läßt. Er wird aber auf
keinen Fall irgendwo öffentlich fragen, ob seine xy-Domäne mit
solchen Problemen behaftet sein könnte. Dann finden sich im
entgegengesetzten Fall sofort eine Handvoll Leute, die das
nutzen ohne zu fragen…
Ganz so wild ist es ja nun auch nicht. Schließlich werden täglich massenhaft Domains und Firmen angemeldet. Man sollte halt nur nicht zu blauäugig an die Sache herangehen. Und ganz dringend abzuraten ist natürlich von „oberschlauen“ Versuchen den guten Namen anderer auszubeuten. D.h. wenn man gleich so an die Sache rangeht, dass man sich eigentlich mit fremden Federn schmücken will, oder dass man selbst bei dem Begriff gleich an etwas anderes denkt, sollte man es besser sein lassen.
Und ganz
dringend abzuraten ist natürlich von „oberschlauen“ Versuchen
den guten Namen anderer auszubeuten. D.h. wenn man gleich so
an die Sache rangeht, dass man sich eigentlich mit fremden
Federn schmücken will, oder dass man selbst bei dem Begriff
gleich an etwas anderes denkt, sollte man es besser sein
lassen.
Da stimme ich dir absolut zu! Die drei Wunschdomains meines Freundes sind zusammengesetzte Wörter, die allesamt (einzeln) im Duden stehen und verwendet werden sollen. Meines Wissens gibt es mit diesen Wörtern keine Firmen oder sonstiges, aber absichern will er sich auf jeden Fall irgendwie gegen Abmahner.