Domainübertragung fehlgeschlagen

Hallo Rechtsexperten,

angenommen, jemand kauft von jemandem (angenommen ein professioneller Domainhändler) einige Domains. Und zwar z.T. de, z.T. com Domains.

Dafür werden dann auch die entspr. AUTH Codes übermittelt.

Nun wird aber nicht sofort übertragen, sondern erst erheblich später, z.B. weil es zeitlich versäumt wurde, vom Käufer. Angenommen, es vergeht fast ein Jahr…

Können nun die Domains noch übertragen werden, oder ist ein neuer Code erforderlich?

Vor allem; wie sieht die rechtliche Situation aus? Hat sich der Käufer falsch verhalten, weil er sich nicht zeitnah um die Übertragung gekümmert hat?

Hätte der Verkäufer mitteilen müssen, dass die Übertragung zwingend zeitnah erfolgen muss?

Vor allem; was ist nun mit den Domains, die ja bezahlt wurden? Sind die futsch?

Grüße
J

Hallo,

meine Antwort als Laie: Sofern die Übertragung nicht zwingend fristgebunden im Kaufvertrag verankert ist, gilt der Kauf und der Käufer wird mit Zahlung des Kaufpreises neuer Eigentümer (unabhängig von „Freischaltung“ odgl.).

meine Antwort als Laie:

ach, deshalb.

Sofern die Übertragung nicht zwingend
fristgebunden im Kaufvertrag verankert ist, gilt der Kauf und
der Käufer wird mit Zahlung des Kaufpreises neuer Eigentümer
(unabhängig von „Freischaltung“ odgl.).

eine domaineintraung ist aber kein kauf. und nu?

Moin,

eine domaineintraung ist aber kein kauf. und nu?

jetzt müssen Schlauköppe wie Du ran . . .

2 „Gefällt mir“

ok.
einen domaineintrag vornehmen ist eine dienstleistung. die wurde offensichtlich erbracht. ob danach dann irgendwelche fristen wofür auch immer zu beachten sind, ist ab erbringung der dienstleistung sache des auftraggebers.

und der hat es immer noch nicht geschafft, sich endlich in bewegung zu setzen…

eine domaineintraung ist aber kein kauf. und nu?

Macht nix, denn der Vertrag, um den es im UP geht, betrifft keine Domaineintragung, sondern eine Domainübertragung.

1 „Gefällt mir“

meine Antwort als Laie: Sofern die Übertragung nicht zwingend
fristgebunden im Kaufvertrag verankert ist, gilt der Kauf und
der Käufer wird mit Zahlung des Kaufpreises neuer Eigentümer
(unabhängig von „Freischaltung“ odgl.).

Hallo,
danke.
Nett gemeint, aber hilft mir das?
Kernfrage; was ist, wenn ich die Domain eben nicht übertrage, warum auch immer?
Irgendwann versuche ich dann die Übertragung, und stelle fest, meine gekaufte Domain hat nun jemand anders.

Grüße
J