Domainverkauf, wieviel verlangen?

Hallo Experten!

Ich habe für einen ehemaligen Kunden von mir eine Domain registriert und einen Internetauftritt erstellt. Er wollte mir die Programmierung der Webseite dann nicht zahlen also habe ich mich von ihm getrennt. Er hat jetzt jemand anderen beauftragt ihm einen Internetauftritt zu erstellen und möchte nun die Domain haben die ich auf mich angemeldet habe.
Rechnungstechnisch habe ich ihm lediglich die Dienstleistung zur Domainregistrierung in Rechnung gestellt, nicht aber die Domain selbst.

Jetzt habe ich mir gedacht „wenn er mit Scheisse werfen kann, kann ich das auch!“ und möchte ihm diese Domain zum Kauf anbieten, weiß aber nicht wieviel man da verlangen kann.

Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten!

Ben E.

Hallo Ben

5103,00€ zzgl. MwSt ist der korrekte Preis
davon gehen 1542,00€ an mich als Honorar für diese Beratung.

Gruß Gerold

Wuhahahaha - Gute Antwort.

Hi Ben,
Dein Kunde hat sich ja schön von dir leimen lassen… nicht ernst gemeint… nur das wäre mir nie passiert.
Wichtig ist, gerade für Wechsel, dass meine Firma als Rechteinhaber bei der Denic eingetragen ist. Und dann dürftest du ja nichts verlangen.

Egal.
Wenn du mit Anwalt kommst, wird es um Namensrechte gehen… und da ist Gerolds Berechnung noch ein Witz. Namensrechte fangen im mittlern bis hohen 10.000er-Bereich an… dementsprechende Kosten.

Machs anders.
Gehe davon aus, dass die Webseitenerstllung in Zusammenhang mit der angemeldeten Denic-Adresse ein verbundenes Geschäft war.
Ohne deine Arbeit hätte er keinen Firmeneintrag.

Du machst doch jetzt vo deinem Eigentumsvorbehaltsrecht gebrauch… oder?
Bis er bezahlt hat, gehört dein geistiges Eigentum dir.
Übrigens hast du selbstverständlich die Seite sofort vom Netz genommen, weil er sonst ja aus seiner Nichtzahlung noch Vorteile hätte … oder ?
Vielleicht nur ein Hinweis auf der Seite:
Diese Seite steht bis zur Klärung diverser Probleme nicht zur Verfügung.

Seine Kunden werden sich jedenfalls wundern und er bietet keinenService mehr… du hast dann auch nur deine Arbeit bis zur Bezahlung zurückgeholt.

Gehe nicht auf den Verkauf der Adresse aus… sondern auf di Einbringung der Schulden.
Da hast du weniger Probleme mit.

Frage villeicht zusätzlich noch einen Anwalt, der sich im Internetrecht auskennt.
Vielen Seitenverkäufern wurde jedenfalls das recht des verkaufes abgesprochen, weil das berechtigte Interesse einer Firma oder Stadt höher anzusetzen war als das Interesse einer namensgleichn privatperson.
Und wer sich nur Namen reservieren ließ guckte dann gleich in die Röhre… wer nichts mit zu tun hat, der brauht den Namen auch nicht.

Gruß
BJ

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