Domainwahl

Hallo,

was kann paassieren, wenn ein
Domainname z.B. www.frab.de (Frank Abelz)
nach der Domainvergabe als Makenzeichen angemeldet wird.
Ist mit Schwierigkeiten zu rechnen?

Danke vorab.

Ja, denn die Registrierung einer Domain begründet keinen Schutzanspruch. Im vorliegenden Fall wäre es vielleicht ratsam, die Domain „frank-abelz.de“ zu registrieren. Wenn es der eigene, bürgerliche Name ist, ist kaum mit Problemen zu rechnen. Anders aber, wenn man z.B. zufällig wie ein „Promi“ heißt…

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Es kommt immer auf den Einzelfall drauf an. Wenn du eine Domain anmeldest und dort zu ei nem Thema was veröffentlichst, tritt automatisch „Titelschutz“ in Kraft und du hast in Bezug auf eine später angemeldete Marke das ältere „Prioritäts-“ Recht.
Sonst könnte ja jeder kommen und zu irgendwelchen interessanten Domains, die betrieben werden, Marken anmelden.
Allerdings muss die Domain wirklich „aktiv“ betrieben werden und nicht nur „under construction“ sein.

Hallo,

schau mal auf http://www.onlinekosten.de/news/artikel.php3?id=2186 nach, dürfte auch etwas in diese Richtung sein.

GRUSS
Wolfgang
http://www.wogi.de

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Es kommt immer auf den Einzelfall drauf
an. Wenn du eine Domain anmeldest und
dort zu ei nem Thema was veröffentlichst,
tritt automatisch „Titelschutz“ in Kraft
und du hast in Bezug auf eine später
angemeldete Marke das ältere
„Prioritäts-“ Recht.

NEIN. Mit Titelschutz hat die Domainanmeldung nichts zu tun! Wer sich darauf verläßt, kann vor Gericht eine böse Überrraschung erleben.