Antwort an Christian und Patrick
Hallo Ihr Beiden,
Ist das nun Deine Meinung oder kannst Du es begründen ?
Da Du selbst schreibst, dass es hierzu noch keine Urteile gibt, ist es natürlich nur meine Meinung, die ich aber durchaus begründen kann. Selbst wenn ein Gericht das Gesetz tatsächlich anders auslegen sollte (was vielleicht möglich ist), so ist das Gesetz in diesem Punkt so unklar, dass ich eine Strafe für den eventuell Angeklagten ausschließen möchte.
da die meisten NOCD Patches in den Quellcode eingreifen, oder
aber wie da Name schon sagt, dafür sorgen, dass die
technischen Schutzvorrichtungen umgangen werden (Hier eine
Original CD),
ist die Benutzung am Rande der Legalität.
Am Rande. Aber eben nicht defimitiv darüber.
In den USA ist es verboten und stellt eine strafbare Handlung
dar.
Schön das wir nicht in den USA leben (und diese Regelung ist nur ein Grund dafür).
Nicht zuletzt hat jeder Hersteller Nutzungs/Lizenbestimmungen
die ich akzeptieren muß.
Wenn ich diese nicht akzeptieren will, habe ich das Recht
diese Software an den Hersteller zurückzugeben.
Inwieweit die EULA überhaupt rechtsverbindliche Wirkung hat, ist auch noch nicht vollständig ausdiskutiert (gerichtlich meine ich). Als AGB ist sie jedenfalls nicht wirksam, da nicht bei Vertragsschluss vorliegend.
Aber ein NoCD-Patch modifiziert die Source der .exe. Dass das
nicht rechtens ist, sollte eigentlich in der EULA stehen.
Wie gesagt, ob die EULA überhaupt rechtlich bindend ist, ist unklar. Definitiv keine Auswirkung hat sie aber auf das Strafrecht, was wir hier gerade dirkutieren (legal/illegal).
Das stimmt wohl, aber jeder weiss, dass NoCD-Patches eigentlich
aus einem anderen Grund das Licht der Welt erblickten. Und
dadurch wird der Rechteinhaber durchaus geschaedigt.
Nun, aus welchem Grund etwas hergestellt wurde, ist rechtlich völlig irrelevant. Nur ob die Benutzung oder der Besitz verboten ist, interessiert. Hierzu werfen wir doch mal einen Blick in das entsprechende Gesetz:
_§ 95a
Schutz technischer Maßnahmen
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen._
Soweit klar. Jetzt kommt die Definition, was eine „wirksame technische Maßnahme“ ist:
(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. […]
Bis hierhin fällt auch ein NoCD-Patch darunter. Doch es geht weiter
Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung , die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
_Bei der Kontrolle, ob der Anwender eine Software für virtuelle Laufwerke installiert hat, handelt es sich aber weder um:
- Eine Zugangskontrolle (Passwort/CD-Key/Serial)
- Eine Verschlüsselung oder Umwandlung
- Einen Mechanismus zur Kontrolle der Verfielfältigung (klassischer Kopierschutz)
Bleibt noch das Problem, dass man einen NoCD-Patch auch für andere, illegale Dinge nutzen kann. Daher werfen wir einen Blick auf den dritten Absatz von §95:
(3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die […]
Unschwer zu erkennen ist, dass der (private) Besitz eines solchen Patches nicht verboten ist. Nur weitergeben darf man es halt nicht.
Ein positiver Aspekt: Mitlerweile beschäftigt sich die EU mit
dieser neuen Unart, dass Hersteller jemanden vorschreiben,
dass er doch keine Software auf dem Rechner haben darf, welche
virtuelle Laufwerke erzeugt. Es stellt sich die Frage
inwieweit es ein Eingriff in die Privatspähre darstellt.
Genau das schrieb ich ja auch.
Höchstwahrscheinlich wird es darauf herauslaufen, dass auf den
Verkaufsverpackungen ein Hinweis zu finden sein wird.
Möglich. Doch solange das nicht geklärt ist, kann man IMO auch NoCD-Patches nutzen (jedenfalls dafür worum es in diesem Thread geht).
Ja, und? Zwingt dich doch keiner das Spiel zu kaufen, wenn du
nicht mit der Kontrolle einverstanden bist. Aus diesem Grund
kaufe ich mir z.B. auch nicht HL2. So einfach.
Das ist eine ganz andere Diskussion. Ich finde diese schon kompliziert und komplex genug, um nicht noch eine solche Unterdiskussion mitzuschleppen, ich hoffe Du verstehst das.
Mach doch eine so geartete Diskussion in Religion und Ethik oder meinetwegen auch hier auf, passt in beide Bretter.
So, ich hoffe das war jetzt nicht zu weit ausgeholt. Aber Ihr wolltet es ja wissen. 
Grüße,
Anwar_