Hallo zusammen,
ich hätte eine kleine Frage zum Steuer-/Melderecht. Bis jetzt habe ich leider nur widersprüchliche Aussagen im Internet gefunden.
Ich mache zurzeit noch eine Ausbildung, diese geht bis Ende September. Ich habe zum Oktober auch schon einen Übernahmevertrag ca 300 km von meinem derzeitigen Wohnort (Eltern). Ich habe an meinem neuen Arbeitsort auch schon eine Wohnung. Ich werde das Ende meiner Ausbildung (18.7.-30.9.) bereits an meinem neuen Arbeitsort verbringen. In NRW habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Gemeinden sehr unkulant sind, was Zweitwohnsitz am Arbeitsort angeht (War letztes Jahr schon 3 Monate in dieser Stadt, habe im Studentenweohnheim gewohnt und das Studentenwerk hat eine Meldebestätigung verlangt… musste Erstwohnsitz anmelden, da Arbeitsstätte).
Meine Frage: Kann ich trotz vermutlichem Erstwohnsitz an meiner neuen Arbeitsstätte für die Zeit bis Ende September (also während dem Ausbildungsende) doppelte Haushaltsführung geltend machen? Ich bin bis zu dieser Zeit auch daheim noch in einem Verein als stellvertretende Kreisvorsitzende aktiv… Reicht das, um den Lebensmittelpunkt hier deutlich an meinem alten Wohnort zu haben?
Ich werde natürlich versuchen einen Zweitwohnsitz anzumelden bis Ende September, die Frage ist nur, ob die mich das eben machen lassen.
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe und viele Grüße
Ulrike
