Hallo liebe Gemeinde. Ich wußte nicht wo ich genau die Frage stellen soll also probiere ich es hier.
Zur der Situation
Jemand ( volljährig )hat durch eine Einbürgerung die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Nun ist er im Besitz der doppelten Staatsbürgerschaft( Deutsch-Armenisch durch Ausnahmeregelung ). Bis jetzt konnte er mit dem armensichen Pass ohne Visum nach Russland ( St.Petersburg ) ein- und ausreisen ( ausreisen da im arm. Pass die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Dtl. war). Nun mit Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft wurde diese Aufenthaltsgenehmigung im arm. Pass für ungültig erklärt ( ist ja auch logisch ).
Der deutschen Reisepass ist beantragt und er erhält es vor seiner Reise nach St. Petersburg
Jetzt die Fragen
Kann er weiterhin ohne Probleme nun nach Russland mit dem arm Pass EINREISEN ? Soweit ich weiß, dürfte das kein Problem sein
Wenn er wieder AUSREIST, dann dürfte er das NUR mit dem arm. Pass nicht können, oder ( da der Aufenthaltstitel im arm Pass nun ungültig und auch kein Visa für Deutschland vorhanden ist)?
Kann er dann mit dem deutschen Pass ( ohne Visum drinne für Russland da er mit dem arm. Pass eingereist ist und kein Visum benötigte ) aus Russland wieder ohne Probleme nach Deutschland fliegen ?
Zwei Staatsbürgerschaften sind abzulehnen
Halo, Jahara
Ich finde es nicht richtig, dass Leute, die eine neue
Staatsbürgerschaft annehmen, die alte Staatsbürgerschaft behalten
können: Dadurch haben diese z. B. das Wahl- und Stimmrecht in zwei
Staaten, und im Kriegsfall würden sie von zwei Armeen eingezogen …
Ich fände es jedoch zweckmässig und fair, dass man bei Aufgabe der
neuen Staatsbürgerschaft ein Anrecht auf die Aktivierung der alten
Staatsbürgerschaft hätte. Diese Regelung könnte z. B. bei Scheidungen
manches erleichtern.
Hallo Adam.
Vielen Dank erstmal für die Antwort. Ich respektiere Deine Meinung, jeder soll auch seine haben ABER
meine Fragestellungen bezogen sich auf einen völlig anderen Sachverhalt, nämlich um die Ein- und Ausreisebestimmungen durch die NUN neue Situation ( doppelte Staatsbürgerschaft ).
Wenn Du dazu weiterführende Antworten hast, würde ich mich freuen !
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Kann er weiterhin ohne Probleme nun nach Russland mit dem
arm Pass EINREISEN ? Soweit ich weiß, dürfte das kein Problem
sein
Völkerrechtlich darf er in Russland beide verwenden, unter welchen Voraussetzungen die Einreise genau zulässig ist, richtet sich aber ausschließlich nach russischem Recht. Vermutlich können Armenier nach Russland sowieso ohne Visum einreisen. Ich kenne die russischen Bestimmungen zwar nicht, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein deutscher Aufenthaltstitel in einem armenischen Pass für die russischen Einreisebestimmungen irgendeine Relevanz besitzt.
Wenn er wieder AUSREIST, dann dürfte er das NUR mit dem
arm. Pass nicht können, oder ( da der Aufenthaltstitel im arm
Pass nun ungültig und auch kein Visa für Deutschland vorhanden
ist)?
Warum sollte jemand aus Russland ohne deutschen Aufenthaltstitel nicht ausreisen dürfen??
Kann er dann mit dem deutschen Pass ( ohne Visum drinne für
Russland da er mit dem arm. Pass eingereist ist und kein Visum
benötigte ) aus Russland wieder ohne Probleme nach Deutschland
fliegen ?