Doppelberechnung bei Reifenersatzlieferung

Hallo zusammen,
jemand hat über das Internet neue Reifen bestellt. Diese wurden geliefert. Bei der Montage der Reifen stellt die Werkstatt fest, dass diese „unrund“ laufen. Da die Reifen von einer Premium-Marke stammen wurden diese von der Werkstatt als B bzw. c-Ware bezeichnet. Von der Nutzung der Reifen musste die Werkstatt eindeutig abraten, der Zustand müsste zu großen Gewichten korrigiert werden. Dies wurde auf der Rechnung entsprechend vermerkt.
Der Reifenhändler wurde umgehend über die Mängel der Reifen informiert und hat sofort Ersatz bereitgestellt. Die reifen würden jedoch vom Händler an den Hersteller zur genauen Ursachenforschung geschickt. Die Ersatzlieferung blieb zunächst Kostenfrei, für den voraussichtlichen Fall, dass die Reklamation des Händlers beim Hersteller erfolgreich verlaufen würde.
In dem Reklamationsschreiben wurde eindeutig auf die Tatsache aufmerksam gemacht, dass es sich um einen Umtausch und keine Reklamation handele, da innerhalb der ersten 14 Tage auch ohne Grund die Reifen zurückgegeben werden können. Die Kosten für die nochmalige Montage wurden vom Reifenhändler übernommen.
Nun hat sich der Reifenhändler nach über 2 Monaten wieder gemeldet und verlangt nochmals den Kaufpreis für die Ersatzlieferung, da die Reklamation beim Hersteller angeblich keinen Erfolg hatte.
Die bemängelten Reifen könnten wieder zur Verfügung gestellt werden. Daran besteht jedoch kein Interesse mehr, da die Ersatzlieferung zufriedenstellend war.
Frage: Muss die Ersatzlieferung bzw. die Erstlieferung nochmals bezahlt werden? Somit würde der Reifenhändler doppelt kassieren und würde fehlerhafte Ware zurücksenden.

Vielen Dank und viele Grüße

Guten Abend,
bei Ihrer Frage handelt es sich um eine Rechtsfrage. Da ich Experte in Sachen Reifentechnik bin kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen.
Jedoch würde ich mal beim Reifenhändler anrufen, vielleicht handelt es sich um ein Missverständnis.
Schöne Grüsse
N. Gehring

Ihr Bekannter hat den Fehler am Anfang gemacht.
Die Situation ist etwas verfahren.
Der erste Fehler ist, bei jemandem im Internet zu bestellen, wenn er die Leistung nicht fertig erbringen kann.

  1. Haut der örtliche Reifenhändler die 5 Euro, die im Internet gespart werden können, bei der Montage wieder drauf, weil er an den Reifen nichts verdienen konnte.
  2. versucht er natürlich, Ihnen die Reifen madig zu reden, damit er seine eigenen verkaufen kann. Dies ist hier nicht gelungen. die Reifen wurden erfolgreich reklamiert und Ersatz geliefert.
  3. Hat Ihr Bekannter jetzt zwei Leistungsträger: den Lieferanten und den Montagebetrieb. Jetzt fängt das Ping-Pong-Spiel an.
  4. In der Region umherfragen und nach einer Komplettleistung fragen, also einschließlich aller Nebenkosten, dem Rechnungsendbetrag, macht doppelt Sinn. Besonders, wenn es einmal Probleme gibt. In ihrem Fall schiebt jetzt einer den schwarzen Peter dem anderen zu. Hätte ihr Bekannter sich für eine Komplettleistung entschieden, gäbe es das Problem nicht, denn er hätte für alle Leistungen nur einen Verantwortlichen. Ping-Pong wäre nicht möglich.
  5. Die Gewährleistung steht dem Kunden sowohl gegenüber dem Händler als auch dem Produzenten zu. Er kann es sich aussuchen.
    Der Händler wird immer versuchen, den Kunden zu überzeugen, den Hersteller verantwortlich zu machen. Das ist aber nicht immer sinnvoll, wie dieser Fall zeigt. Der Händler stiehlt sich aus der Verantwortung, liefert dem Kunden einen zweiten Satz neue Reifen und berechnet diesen natürlich.
    Ihr Bekannter hat beim Internet-Händler lt. Ihren Angaben darauf bestanden, dass die Reifen umgehend 1:1 augetauscht werden, dies ist geschehen.

Damit ist der Fall für Ihren Bekannten erledigt, sofern die Rücksendung der Reifen innerhalb eines Monats stattfand. Ich würde dem Verkäufer erklären, dass ich mit der Ersatzlieferung einverstanden bin und die Angelegenheit für erledigt erklären.

Etwaiger Vorbehalte einer Nachprüfung durch das Werk wären zu widersprechen, da es dem Kunden frei steht, die Ware innerhalb der Fristen ohne jegliche Begründung zurückzugeben.

Das Problem sind die Montagekosten.

Ihr Bekannter hat jetzt das Problem, sich zu entscheiden, ob er um welchen Preis gegen wen vorgeht oder es unterlässt.

Entweder gegen den Händler, der nach Urteil des Herstellers zu Unrecht behauptet hat, die Reifen wären unrund, oder gegen den Hersteller, der wahrheitwirdig behauptet, die Reifen wären einwandfrei.

Ich würde das Problem durch ein Telefonat mit dem Hersteller versuchen zu lösen, das entweder aufgezeichnet oder mitgehört werden sollte. Über beides ist der Angerufene bei Beginn des Telefonates zu informieren!!
Dem Hersteller liegt nichts an einer Beschädigung seines Rufes und an unzufriedenen Kunden. Der Kunde hat so oder so den gleichen Satz Reifen drauf. Er ist nicht der, auf dessen Rücken ein solcher Streit ausgetragen werden sollte. Der Hersteller soll mit den beiden anderen Beteiligten eine Lösung finden und wird dies mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tun, wenn es denn ein Premiumhersteller ist und sie den richtigen Ansprechpartner erwischen. Bei Problemen immer die Rekla-Abteilung anrufen. Wenn Sie da nicht weiter kommen, eine Etage höher verbinden lassen und das Problem noch einmal vortragen. Vor dem Telefonat alle Papiere, Rechnungen usw. übersichtlich parat legen. Den Inhalt des Telefonats aufschreiben und vom Zeugen (Mithörer) gegenzeichnen lassen. Immer nach dem Namen des Gesprächspartners fragen, sich diesen notfalls buchstabieren lassen.

Mit der Bezeichnung B oder C-Ware kann ich nichts anfangen. So etwas gibt es bei Premium nicht. Reifen, die nicht den (hohen) Standards entsprechen, bekommen sofort einen Stich in die Flanke und wandern in den Schrott-Container. B&C-Ware verlassen das Werk nicht ohne ein irreparables Loch. Das entbehrt nicht jeder Logik, da Premium und B-Ware einander ausschließende Begriffe sind. Nicht auszuschließen sind anschließende Schäden, die auf falsche Lagerung, Montagefehler o.ä. zurückzuführen sind. Falsche Lagerung über Jahre hinweg macht jeden Reifen unrund…

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Hallo Obermaulwurf ;O)
frage eins: die reifen sind von dem Internetanbieter
innerhalb der gesetzlichen Rückgabefrist getauscht wurden?
frage zwei: waren die reifen montiert und gefahren?
frage drei: wer hat die reifen bestellt, sie oder die
Werkstatt…
mit freundlichen gruss
andreas schroeter

Hallo,

zu Frage 1:

die Reifen sind nach 9 Tagen reclamiert worden. Die neuen (umgetauschten) Reifen sind dann weitere 10 Tage später bei mir angekommen.

zu Frage 2:

die Reifen wurden montiert und wurden zu einer kurzen Testfahrt (

Hallo,
ich denke das ist eine Frage für die Juristen unter uns, ich kenne mich nur mit Reifen aus,
Gruß Peter

servus ;O)

also , da die Reifen gefahren waren würde ich sagen,
das es nicht als umtausch zu sehen sondern als
reklamation. ich würde mir von dem internetanbieter die
ablehnung der reklamation zusenden lassen und mich
selber oder über die werkstatt, die die reifen montiert
hat mit dem reifenhersteller in verbindung setzen.
einfach bissl druck in der reklamationsabteilung dort
machen und darauf hinweisen, das es mit anderen reifen
des selben herstellers jetzt funktioniert… die sollen
die reklamation nochmal überarbeiten… meistens läuft
das dann auf kullanz raus… wenn der internetanbieter
kein rekla-formular vorweisen kann dann würde ich
jegliche zahlungen verweigern… was für
reifenhersteller war es denn???
gruss andreas

Hallo,

zu Frage 1:

die Reifen sind nach 9 Tagen reclamiert worden. Die

neuen

(umgetauschten) Reifen sind dann weitere 10 Tage

später bei

mir angekommen.

zu Frage 2:

die Reifen wurden montiert und wurden zu einer kurzen
Testfahrt (

Hallo,
die Reifenhersteller (die ich kenne, Premium auf jeden Fall) teilen die Beurteilung einer Reklamation, bei einer Ablehnung mit Begründung, schriftlich mit. Dieses Schreiben würde ich vom Reifenhändler anfordern.
Für weitere Ratschläge empfehle ich den BRV als unabhängigen Branchenverband: www.bundesverband-reifenhandel.de
Tipp: Kauft eure Reifen beim ReifenFACHhandel! Bedenkt, euer Auto ist auf 4 Postkarten unterwegs - nur so groß ist der Kontakt zur Straße und entsprechend wichtig …
Auch wenn Internetpreise im Handel kaum zu haben sind - die Margen am Produkt Reifen sind sehr gering - lohnt es sich hierfür einen Fachmann aufzusuchen. Ein Reifen ist Hightech und nicht einfach nur schwarz und rund.

Viel Erfolg