Ihr Bekannter hat den Fehler am Anfang gemacht.
Die Situation ist etwas verfahren.
Der erste Fehler ist, bei jemandem im Internet zu bestellen, wenn er die Leistung nicht fertig erbringen kann.
- Haut der örtliche Reifenhändler die 5 Euro, die im Internet gespart werden können, bei der Montage wieder drauf, weil er an den Reifen nichts verdienen konnte.
- versucht er natürlich, Ihnen die Reifen madig zu reden, damit er seine eigenen verkaufen kann. Dies ist hier nicht gelungen. die Reifen wurden erfolgreich reklamiert und Ersatz geliefert.
- Hat Ihr Bekannter jetzt zwei Leistungsträger: den Lieferanten und den Montagebetrieb. Jetzt fängt das Ping-Pong-Spiel an.
- In der Region umherfragen und nach einer Komplettleistung fragen, also einschließlich aller Nebenkosten, dem Rechnungsendbetrag, macht doppelt Sinn. Besonders, wenn es einmal Probleme gibt. In ihrem Fall schiebt jetzt einer den schwarzen Peter dem anderen zu. Hätte ihr Bekannter sich für eine Komplettleistung entschieden, gäbe es das Problem nicht, denn er hätte für alle Leistungen nur einen Verantwortlichen. Ping-Pong wäre nicht möglich.
- Die Gewährleistung steht dem Kunden sowohl gegenüber dem Händler als auch dem Produzenten zu. Er kann es sich aussuchen.
Der Händler wird immer versuchen, den Kunden zu überzeugen, den Hersteller verantwortlich zu machen. Das ist aber nicht immer sinnvoll, wie dieser Fall zeigt. Der Händler stiehlt sich aus der Verantwortung, liefert dem Kunden einen zweiten Satz neue Reifen und berechnet diesen natürlich.
Ihr Bekannter hat beim Internet-Händler lt. Ihren Angaben darauf bestanden, dass die Reifen umgehend 1:1 augetauscht werden, dies ist geschehen.
Damit ist der Fall für Ihren Bekannten erledigt, sofern die Rücksendung der Reifen innerhalb eines Monats stattfand. Ich würde dem Verkäufer erklären, dass ich mit der Ersatzlieferung einverstanden bin und die Angelegenheit für erledigt erklären.
Etwaiger Vorbehalte einer Nachprüfung durch das Werk wären zu widersprechen, da es dem Kunden frei steht, die Ware innerhalb der Fristen ohne jegliche Begründung zurückzugeben.
Das Problem sind die Montagekosten.
Ihr Bekannter hat jetzt das Problem, sich zu entscheiden, ob er um welchen Preis gegen wen vorgeht oder es unterlässt.
Entweder gegen den Händler, der nach Urteil des Herstellers zu Unrecht behauptet hat, die Reifen wären unrund, oder gegen den Hersteller, der wahrheitwirdig behauptet, die Reifen wären einwandfrei.
Ich würde das Problem durch ein Telefonat mit dem Hersteller versuchen zu lösen, das entweder aufgezeichnet oder mitgehört werden sollte. Über beides ist der Angerufene bei Beginn des Telefonates zu informieren!!
Dem Hersteller liegt nichts an einer Beschädigung seines Rufes und an unzufriedenen Kunden. Der Kunde hat so oder so den gleichen Satz Reifen drauf. Er ist nicht der, auf dessen Rücken ein solcher Streit ausgetragen werden sollte. Der Hersteller soll mit den beiden anderen Beteiligten eine Lösung finden und wird dies mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tun, wenn es denn ein Premiumhersteller ist und sie den richtigen Ansprechpartner erwischen. Bei Problemen immer die Rekla-Abteilung anrufen. Wenn Sie da nicht weiter kommen, eine Etage höher verbinden lassen und das Problem noch einmal vortragen. Vor dem Telefonat alle Papiere, Rechnungen usw. übersichtlich parat legen. Den Inhalt des Telefonats aufschreiben und vom Zeugen (Mithörer) gegenzeichnen lassen. Immer nach dem Namen des Gesprächspartners fragen, sich diesen notfalls buchstabieren lassen.
Mit der Bezeichnung B oder C-Ware kann ich nichts anfangen. So etwas gibt es bei Premium nicht. Reifen, die nicht den (hohen) Standards entsprechen, bekommen sofort einen Stich in die Flanke und wandern in den Schrott-Container. B&C-Ware verlassen das Werk nicht ohne ein irreparables Loch. Das entbehrt nicht jeder Logik, da Premium und B-Ware einander ausschließende Begriffe sind. Nicht auszuschließen sind anschließende Schäden, die auf falsche Lagerung, Montagefehler o.ä. zurückzuführen sind. Falsche Lagerung über Jahre hinweg macht jeden Reifen unrund…
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