Doppelberechnung?

Hallo allerseits,
ich wende mich mit meiner Frage an die Experten, welche in einer Markenwerkstatt eines deutschen Herstellers beschäftigt sind. Ich hatte meine C-Klasse W204 in einer Mercedes Werkstatt zur Erledigung des Rückrufes „Beifahrerairbag erneuern“. Zusätzlich habe ich die Prüfung des Thermostaten in Auftrag gegeben. Obwohl der KDB bei der Auftragseröffnung darauf hinwies, dass dieser nur manuell geprüft werden könne habe ich jetzt einen kompletten Kurztest für 157,08 auf der Rechnung. Nun meine Frage: Muss die Werkstatt bei einem Wechsel des Airbag nicht sowieso hinterher mit dem Tester die Funktionen des Airbag prüfen und eine allgemeine Fehlersuche starten? Wird diese dann auch bei der Abrechnung mir dem Hersteller berechnet? Kann ich also davon ausgehen, dass hier eine Doppelberechnung vorliegt?

Anrufen und um Erklärung bitten.
Das Auslesen des Fehlerspeichers ist eine Sache weniger Minuten und wird von vielen Werkstätten pauschal mit Beträgen um die 50€ berechnet.