Doppelbeschäftigung

Ich habe da mal eine Frage

A hat seinen Vertrag fristgerecht zum 15.06. mit 2 monatiger Kündigungsfrist bei Arbeitgeber B gekündigt. Letzter Arbeitstag währe folglich der 15.08.

A findet eine Stelle bei Arbeitgeber C die er zum 01.07 antreten möchte.
Durch Urlaub / Überstundenausgleich währe es möglich diese Stelle anzutreten.

Wie sieht es in der Zeit der Doppelbeschäftigung mit dem Gehalt Arbeitgeber B und C bzw. Sozialversicherung aus.

Welche Möglichkeiten hat A um Vorzeitig aus seinem Vertrag bei Arbeitgeber B zu kommen.

Meinen Dank im Voraus

Markus

Hi!

Durch Urlaub / Überstundenausgleich währe es möglich diese
Stelle anzutreten.

Nicht wirklich!
_BUrlG
§ 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs

Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten._

Wie sieht es in der Zeit der Doppelbeschäftigung mit dem
Gehalt Arbeitgeber B und C bzw. Sozialversicherung aus.

Es würde beide Male voll versichert. Ein Job würde mit StKl. VI abgerechnet.

Welche Möglichkeiten hat A um Vorzeitig aus seinem Vertrag bei
Arbeitgeber B zu kommen.

Ihn um eine Aufhebung bitten. Wenn noch Resturlaub und Überstunden vorhanden sind, wird sich fast Jeder AG darauf einlassen, wenn man bereit ist, den Urlaub und die Überstunden in die Waagschale zu werfen…

LG
Guido