Doppelbesteuerung bei Teleworking-Tag

Hallo zusammen,

jemand arbeitet 4 Tage die Woche in der Schweiz bei einem schweizer Arbeitgeber. Er wohnt auch in der Schweiz als Nebenwohnsitz und bezahlt dort seine Steuern. Seinen Hauptwohnsitz hat er in Deutschland, 600 km entfernt. Jede Woche fährt er nach Hause und darf freitags von dort für den gleichen Arbeitgeber arbeiten (Teleworking). Nun hat sich das deutsche Finanzamt gedacht, dass er, obwohl er bereits für das ganze Jahr 2009 in der Schweiz seine Steuern bezahlt hat, er auch noch für die Teleworking-Tage deutsche Steuern bezahlen soll, da er ja auf deutschem Boden gearbeitet hat.
Ist dies rechtens, und/oder gibt es da andere Möglichkeiten?

Vielen Dank schon mal für die Antworten!
Frauke

Servus,

das ist keine plötzliche Idee eines deutschen Finanzbeamten, sondern steht so im Doppelbesteuerungsabkommen, das Deutschland mit der CH geschlossen hat.

Für den Lohn für die in Deutschland ausgeübte Arbeit hat Deutschland das Besteuerungsrecht und die Schweiz nicht.

Wie die zu Unrecht in der CH erfolgte Besteuerung rückgängig gemacht werden kann, richtet sich nach Schweizer Abgabenrecht, das ich nicht kenne. Die dort geltenden Änderungs- und Korrekturvorschriften für bestandskräftige Steuerbescheide sind wahrscheinlich auch einfacher vor Ort in der CH zu eruieren.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

hallo,

vielen dank dafür!