Hallo, sagen wir, dass Person A (mit Hauptwohnsitz in Deutschland) Einkünfte aus einem Einzelunternehmen in Brasilien hat (mit welchem Deutschland seit 2005 keinen DBA hat). Wo genau in der Steuerklärung müssen diese Einkünfte und auch die schon in Brasilien versteuerten Beträgen angegeben werden? Welche Belege müssen eingereicht werden?
Hallo, sagen wir, dass Person A (mit Hauptwohnsitz in
Deutschland) Einkünfte aus einem Einzelunternehmen in
Brasilien hat (mit welchem Deutschland seit 2005 keinen DBA
hat).
Hier wäre natürlich zunächst zu prüfen, ob des sich überhaupt um auskändische Einkünfte handelt. Was das ist, findet man im § 34d EStG.
Die Prüfung soll hier aber offenbar nicht stattfinden.
Wo genau in der Steuerklärung müssen diese Einkünfte und
auch die schon in Brasilien versteuerten Beträgen angegeben
werden? Welche Belege müssen eingereicht werden?
In der Anlage AUS, Zeilen 4 bis 13.
Natürlich müssen die ausländischen Einkünfte nach deutschem Recht ermittelt werden.
Beispiel:
Jemand vermietet ein Grundstück in Takatukaland. Dort sind die Abschreibungssätze für Grundstücke 10%, weshalb in seiner takatukischen Einkommensteuererklärung ein Gewinn von Null steht.
Für die deutsche Steuererklärung muss natürlich der deutsche Abschreibungssatz von 2% bzw. 2,5% herangezogen werden, so dass der für Deutschland ermittelte Gewinn sich vom takatukischen unterscheidet.