Doppelbesteuerung der Gewinnabführung

Hallo zusammen,

ich muss nächste Woche eine kleine Präsentation in der Schule halten, und werde im Internet nicht schlau.
Ich hoffe, dass Ihr mir helfen könnt :smile:

Und zwar gehe ich vom folgenden Szenario aus:
Es gibt das Mutterunternehmen A und die Tochtergesellschaft B (Beides Kapitalgesellschaften) und unseren Gesellschafter G, dem 100% von A gehören.

So am Ende des Jahres machen alle Unternehmen Gewinne. Zwischen A und B besteht ein Ergebnisabfürhungsvertrag. Die Gewinne die A und B machen werden entsprechend versteuert. Die Nachsteuergewinne vom Tochterunternehmen B werden dann an A überführt.

So nun die Frage/n:

Muss A die erhaltenen Gelder erneut versteuern?
Oder gibt es irgendwelche Gesetze die diese Doppelbesteuerung verhindern oder wie läuft das? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gesellschafter bereit wäre, weiterhin ein Tochterunternehmen zu führen, wenn er seine Gewinne doppelt versteuern muss…

Und wenn der Gesellschafter nun alles von A an sich auszahlen lässt, muss dieser erneut Steuern bezahlen, oder?

Dankeschön!
Gruß,

Muß A die erhaltenen Gelder erneut versteuern?
Oder gibt es irgendwelche Gesetze die diese Doppelbesteuerung
verhindern oder wie läuft das? Ich kann mir nicht vorstellen,
daß ein Gesellschafter bereit wäre, weiterhin ein
Tochterunternehmen zu führen, wenn er seine Gewinne doppelt
versteuern muß…

Und wenn der Gesellschafter nun alles von A an sich auszahlen
läßt, muß dieser erneut Steuern bezahlen, oder?

Hallo,

wäre der § 8b KStG eine Hilfe?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald