Herr x ist Angestellter des Bundes, unverheiratet und bezieht lediglich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
Im Rahmen eines Studiums, für welches er vom aktiven Dienst beim Arbeitgeber BUND freigestellt, jedoch zu 100 % weiterbezahlt wird, führt er ein Praktikum bei einer zivilen deutschen Reederei durch. Er beantragt eine zweite Lohnsteuerkarte (Klasse 6).
Im Rahmen des Praktikums verbringt er 3 1/2 Monate an Bord eines zivilen Handelsschiffes, welches unter Liberianischer Flagge fährt.
Für diese Tätigkeit entlohnt ihn die Reederei mit insgesamt 2634,67€ (ob dies brutto oder netto ist, ist dem Herrn x nicht bekannt) Er weiß jedoch, dass er innerhalb dieser Zeit 1875,05€ ausgezahlt bekommen hat.
Ob die Differenz an das Finanzamt abgeführt wurde ist nicht bekannt.
Zum Jahresende erhält die Abrechnung der Reederei, wo der Verdienst von 2634,67 € in der Spalte Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen angegeben ist.
Fragen:
-
Ist er Herr x nun aufgrund des zusätzlichen Einkommens zur Abgebae der Einkommensteuererklärung verpflichtet ?
-
Wenn ja, hätte er dann die Frist zum 31.03.2010 einhalten müssen? Kann ggf. noch jetzt eingereicht werden ohne ein Bußgeld zu fürchten ?
-
Kann das Finanzamt bei oben geschilderter Lage und jetziger Abgabe der Steuererklärung noch Steuern einfordern, oder sind diese schon entrichtet worden?
herzlichen Dank für klärende Antworten