Herr x ist Angestellter des Bundes, unverheiratet und bezieht lediglich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
Im Rahmen eines Studiums, für welches er vom aktiven Dienst beim Arbeitgeber BUND freigestellt, jedoch zu 100 % weiterbezahlt wird, führt er ein Praktikum bei einer zivilen deutschen Reederei durch. Er beantragt eine zweite Lohnsteuerkarte (Klasse 6).
Im Rahmen des Praktikums verbringt er 3 1/2 Monate an Bord eines zivilen Handelsschiffes, welches unter Liberianischer Flagge fährt.
Für diese Tätigkeit entlohnt ihn die Reederei mit insgesamt 2634,67€ (ob dies brutto oder netto ist, ist dem Herrn x nicht bekannt) Er weiß jedoch, dass er innerhalb dieser Zeit 1875,05€ ausgezahlt bekommen hat.
Ob die Differenz an das Finanzamt abgeführt wurde ist nicht bekannt.
Zum Jahresende erhält die Abrechnung der Reederei, wo der Verdienst von 2634,67 € in der Spalte Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen angegeben ist.
Fragen:
Ist er Herr x nun aufgrund des zusätzlichen Einkommens zur Abgebae der Einkommensteuererklärung verpflichtet ?
Wenn ja, hätte er dann die Frist zum 31.03.2010 einhalten müssen? Kann ggf. noch jetzt eingereicht werden ohne ein Bußgeld zu fürchten ?
Kann das Finanzamt bei oben geschilderter Lage und jetziger Abgabe der Steuererklärung noch Steuern einfordern, oder sind diese schon entrichtet worden?
Herr x ist Angestellter des Bundes, unverheiratet und bezieht
lediglich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
Im Rahmen eines Studiums, für welches er vom aktiven Dienst
beim Arbeitgeber BUND freigestellt, jedoch zu 100 %
weiterbezahlt wird, führt er ein Praktikum bei einer zivilen
deutschen Reederei durch. Er beantragt eine zweite
Lohnsteuerkarte (Klasse 6).
Im Rahmen des Praktikums verbringt er 3 1/2 Monate an Bord
eines zivilen Handelsschiffes, welches unter Liberianischer
Flagge fährt.
Für diese Tätigkeit entlohnt ihn die Reederei mit insgesamt
2634,67€ (ob dies brutto oder netto ist, ist dem Herrn x nicht
bekannt) Er weiß jedoch, dass er innerhalb dieser Zeit
1875,05€ ausgezahlt bekommen hat.
Ob die Differenz an das Finanzamt abgeführt wurde ist nicht
bekannt.
Zum Jahresende erhält die Abrechnung der Reederei, wo der
Verdienst von 2634,67 € in der Spalte Steuerfreier Arbeitslohn
nach Doppelbesteuerungsabkommen angegeben ist.
Fragen:
Ist er Herr x nun aufgrund des zusätzlichen Einkommens zur
Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet ?
Ja.
Wenn ja, hätte er dann die Frist zum 31.03.2010 einhalten
müssen? Kann ggf. noch jetzt eingereicht werden ohne ein
Bußgeld zu fürchten ?
Nein. Für 2009 wäre die normale Frist am 31.05.2010 zu Ende gewesen. Bei Inanspruchnahme eines steuerlichen Beraters war Fristende am 31.12.2010.
Kann das Finanzamt bei oben geschilderter Lage und jetziger
Abgabe der Steuererklärung noch Steuern einfordern, oder sind
diese schon entrichtet worden?
Ja, es können Steuernachzahlungen entstehen, obwohl schon Lohnsteuern abgeführt wurden. Die Lohnsteuer wird mit der festzusetzenden Einkommensteuer verrechnet.