Doppelbesteuerung und progressionsvorbehalt

Hallo zusammen,
Angenommen eine Familie trennt sich räumlich gesehen und lebt nun in zwei faschiedenen Ländern. Vater in Spanien lebt und arbeitet dort, Mutter mit Kind in Deutschland.

Das Finanzamt lässt die Mutter mit Kind in Steuerklasse 2 , weil es keine andere Möglichkeit gibt.

In Spanien wo es keine Lohnsteuerklassen gibt bezieht der Mann ganz normal seinen Lohn unter den gegebenen steuerabgaben.

Mutter und Vater pendeln abwechselnd mit Kind zwischen Spanien und Deutschland. Die Mutter ist weiterhin in Spanien mit dem Kind gemeldet, weil sie dort mit dem Ehemann eine Wohnung angemietet hat.

Der Zufall wollte es das der Vater ein jobangebot aus Deutschland bekam und zum Dezember einen Jahres nach Deutschland zog und dort sofort eine stelle bekam. Nun waren beide in Steuerklasse 4 .

Bei Abgabe der Steuererklärung in Deutschland wurde eine getrennte Veranlagung gewählt. Bei der Steuererklärung des Mannes hat das Finanzamt noch Bedarf an weiteren Informationen.

Sie möchte die Steuererklärung aus Spanien des Mannes haben wegen des progressionsvorbehaltes.

Frage ist, können bei der Berechnung des progressionsvorbehaltes die doppelte Haushaltsführung und die Reisekosten für die Besuche in Deutschland geltend gemacht werden?

Zudem hat der Mann in seiner spanischen Steuererklärung angegeben, dass er in einer ehe lebt mit Kind. Sprich eine gemeinsame Veranlagung und der Mann bekam dafür Freibeträge. In Spanien ging es keine Steuerklassen und man kann sich dort nur getrennt veranlagen sprich Single oder als Ehepaar.

Kann es diesbezüglich Probleme geben?

Hi,

Hallo zusammen,
Angenommen eine Familie trennt sich räumlich gesehen und lebt
nun in zwei faschiedenen Ländern. Vater in Spanien lebt und
arbeitet dort, Mutter mit Kind in Deutschland.

Das Finanzamt lässt die Mutter mit Kind in Steuerklasse 2 ,
weil es keine andere Möglichkeit gibt.

In Spanien wo es keine Lohnsteuerklassen gibt bezieht der Mann
ganz normal seinen Lohn unter den gegebenen steuerabgaben.

Mutter und Vater pendeln abwechselnd mit Kind zwischen Spanien
und Deutschland. Die Mutter ist weiterhin in Spanien mit dem
Kind gemeldet, weil sie dort mit dem Ehemann eine Wohnung
angemietet hat.

Der Zufall wollte es das der Vater ein jobangebot aus
Deutschland bekam und zum Dezember einen Jahres nach
Deutschland zog und dort sofort eine stelle bekam. Nun waren
beide in Steuerklasse 4 .

Bei Abgabe der Steuererklärung in Deutschland wurde eine
getrennte Veranlagung gewählt.

Warum?
Sind beide Möglichkeiten als Vergleichberechnung berechnet worden?

Bei der Steuererklärung des
Mannes hat das Finanzamt noch Bedarf an weiteren
Informationen.

Sie möchte die Steuererklärung aus Spanien des Mannes haben
wegen des progressionsvorbehaltes. ,

bzw. Steuerbescheid, daraus sollte auch der Bruttolohn in Spanien ersichtlich sein

Frage ist, können bei der Berechnung des
progressionsvorbehaltes die doppelte Haushaltsführung und die
Reisekosten für die Besuche in Deutschland geltend gemacht
werden?

Wenn der Familienwohnsitz in Deutschland war, kann der doppelte Haushalt beantragt werden. Berechnet wird es nach deutschem Steuerrecht und mindert die Progressionseinkünfte.

Zudem hat der Mann in seiner spanischen Steuererklärung
angegeben, dass er in einer ehe lebt mit Kind. Sprich eine
gemeinsame Veranlagung und der Mann bekam dafür Freibeträge.
In Spanien ging es keine Steuerklassen und man kann sich dort
nur getrennt veranlagen sprich Single oder als Ehepaar.

ein deutscher Sachbearbeiter hat nur selten Kenntisse des ausländischen Steuerrechts.

Kann es diesbezüglich Probleme geben?

m.E. nicht

Mit einem PC Programm kann ausgerechnet werden, ob die Zusammenveranlagung oder die getrennte Veranlagung günstiger ist. Ich empfehle dazu immer die Steuersparerklärung der akademischen Arbeitsgemeinschaft. Es ist ein kommerzielles Programm und kostet deshalb etwas. Elster ist kostenlos.
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Schöne Grüße
C.