Hallo zusammen,
Angenommen eine Familie trennt sich räumlich gesehen und lebt nun in zwei faschiedenen Ländern. Vater in Spanien lebt und arbeitet dort, Mutter mit Kind in Deutschland.
Das Finanzamt lässt die Mutter mit Kind in Steuerklasse 2 , weil es keine andere Möglichkeit gibt.
In Spanien wo es keine Lohnsteuerklassen gibt bezieht der Mann ganz normal seinen Lohn unter den gegebenen steuerabgaben.
Mutter und Vater pendeln abwechselnd mit Kind zwischen Spanien und Deutschland. Die Mutter ist weiterhin in Spanien mit dem Kind gemeldet, weil sie dort mit dem Ehemann eine Wohnung angemietet hat.
Der Zufall wollte es das der Vater ein jobangebot aus Deutschland bekam und zum Dezember einen Jahres nach Deutschland zog und dort sofort eine stelle bekam. Nun waren beide in Steuerklasse 4 .
Bei Abgabe der Steuererklärung in Deutschland wurde eine getrennte Veranlagung gewählt. Bei der Steuererklärung des Mannes hat das Finanzamt noch Bedarf an weiteren Informationen.
Sie möchte die Steuererklärung aus Spanien des Mannes haben wegen des progressionsvorbehaltes.
Frage ist, können bei der Berechnung des progressionsvorbehaltes die doppelte Haushaltsführung und die Reisekosten für die Besuche in Deutschland geltend gemacht werden?
Zudem hat der Mann in seiner spanischen Steuererklärung angegeben, dass er in einer ehe lebt mit Kind. Sprich eine gemeinsame Veranlagung und der Mann bekam dafür Freibeträge. In Spanien ging es keine Steuerklassen und man kann sich dort nur getrennt veranlagen sprich Single oder als Ehepaar.
Kann es diesbezüglich Probleme geben?