Doppelbesteuerung

Hallo,

kann mir jemand von euch erklären, was es mit der Doppelbesteuerung auf sich hat?

Ich hab eine neue Arbeitsstelle im Verlag und muss da jetzt solche Formulare zur Befreiung der Doppelbesteuerung unserer ausländischen Lizenznehmer ausfüllen. Blöderweise kann mir dort auch keiner so richtig erklären, wozu man das machen muss.

Bitte helft mir

Gruß
Binchen

Quellensteuer, § 50a EStG
Hallo,

ausländische Lizenzgeber unterliegen bei der Verwertung im Inland grundsätzlich einer deutschen Quellensteuer. Meist sind die ausländischen Lizenzgeber aber auch in deren Heimatstaat steuerpflichtig. Dadurch entsteht die Doppelbesteuerung. Deutschland darf die Quellensteuer nicht behalten, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Land besteht, in dem geregelt wird, daß nur der andere (also der Wohnsitz-)Staat das Besteuerungsrecht für Lizenzvergütungen hat. Dafür füllt man dann die von Dir angesprochenen Formulare aus und beantragt beim Bundesamt für Finanzen eine sog. Freistellungsbescheinigung (hat nichts mit 630 DM-Gesetz oder Sparer-Freibeträgen zu tun). Die bewirkt, daß keine deutsche Quellensteuer ans Finanzamt abgeführt werden muß und befreit den Lizenznehmer von der Haftung, die ihn sonst trifft, falls die Quellensteuer nicht gezahlt wird.
Einfachstes Beispiel: Die McDonald’s Lizenz (Franchising) unterliegt im Inland der o.g. Quellensteuer. Nach dem DBA-USA dürfen die Lizenzvergütungen aber nur in den USA versteuert werden. Deshalb beantragen die deutschen McDonald’s Franchisenehmer alle die o.g. Bescheinigung, um von den Lizenzgebühren nicht Quellensteuer einbehalten zu müssen.
Alles klar?

Raúl Rivaldo
http://www.kukurukuku.de