Liebe Community,
kurz ein paar Infos zum Kontext der Frage.
Ich untersuche grade im Rahmen meiner Bachelorthese u.a. die Faktoren, die maßgeblich für die Entscheidung des Zutreten des deutschen Marktes (z.B. das Errichten einer GmbH in Deutschland) von Einfluss sind.
Wichtig ist für mich in der Hinsicht die Steuerbeziehung zwischen Deutschland und Holland.
Meine eigentliche Frage ist folgende. Mir ist bewusst, dass es zwischen Deutschland und den Niederlanden seit 1960 ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gibt. Ferner ist mir bewusst, dass es 2 Standardmethoden für solch ein Abkommen gibt - die Anrechnungsmethode und die Freistellungsmethode.
Welche der beiden Optionen wird von den beiden Ländern angewandt?