Doppelbesteuerungabkommen DE & NL

Liebe Community,

kurz ein paar Infos zum Kontext der Frage.
Ich untersuche grade im Rahmen meiner Bachelorthese u.a. die Faktoren, die maßgeblich für die Entscheidung des Zutreten des deutschen Marktes (z.B. das Errichten einer GmbH in Deutschland) von Einfluss sind.

Wichtig ist für mich in der Hinsicht die Steuerbeziehung zwischen Deutschland und Holland.

Meine eigentliche Frage ist folgende. Mir ist bewusst, dass es zwischen Deutschland und den Niederlanden seit 1960 ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gibt. Ferner ist mir bewusst, dass es 2 Standardmethoden für solch ein Abkommen gibt - die Anrechnungsmethode und die Freistellungsmethode.

Welche der beiden Optionen wird von den beiden Ländern angewandt?

Wäre die Frage nicht im Unterforum „Steuern“ besser aufgehoben?

Wäre die Frage nicht im Unterforum „Steuern“ besser
aufgehoben?

Möglich. Bin in beiden Bereichen kein Experte. Für mich isses halt nen steuerrechtliches Problem. Daher hab ich bei den 3 Stichpunkten auch Recht, Steuer, und DBA angegeben. Vielleicht hättte ich Steuer als primäres Attribut angeben sollen.
Falls die Mehrheit das so sieht, Post gerne verschieben.

Niemand?

Servus,

hast Du Art. 20 des DBA Niederlande und § 34c EStG schon gelesen?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hi,

Ich untersuche grade im Rahmen meiner Bachelorthese

aha

Mir ist bewusst, dass es
zwischen Deutschland und den Niederlanden seit 1960 ein
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gibt.

dann würde ich dringend empfehlen, das DBA mal aufzuschlagen. Hilfreich ist es, den Kommentar Wassermeyer hinzuzuziehen, dann der beschreibt ausführlich, wie das DBA auszulegen ist.

Ferner ist mir bewusst,
dass es 2 Standardmethoden für solch ein Abkommen gibt - die
Anrechnungsmethode und die Freistellungsmethode.

Welche der beiden Optionen wird von den beiden Ländern
angewandt?

Du wirst dir die Mühe machen müssen, den Kommentar Wassermeyer (nur zu DBA Niederlande) zu lesen.
Dann sind diese Fragen geklärt.

Schöne Grüße
C.