Doppelbesteuerungsabkommen

Hallo,
herr x, dt. staatsangehöriger, lebt seit 6 jahren in der schweiz. arbeitet ab 15.6.11 in D für dt. arbeitgeber (mehrjährig). herr x übernachtet 4 tage in D und ist 3 tage in der ch (lebensmittelpunkt)? wie verhält sich die besteuerung? im jahr 2011 noch besteuerung in ch (da weniger als 183 tage in D und dt. ag)? ab 2012 in D unbeschränkt stpfl?

herr x war außerdem im jahr 2010 für 5 monate in D. hat auf lohnsteuerklasse 6 gearbeitet und viel steuer bezahlt. wie kommt man an dieses geld? muss er eine steuererklärung in D abgeben oder in der CH?

Gruß Miezepuh

Hallo Miezepuh,

späte Antwort - sorry, war 3 Wochen in den Ferien.

Offen gesagt würde ich im vorliegenden Fall zu einem erfahrenen (!!) deutschen Steuerberater raten.

Die Kosten für einen Profi zahlen sich aus, denn die Argumentation mit den deutschen Finanzämtern kann sich sehr mühsam gestalten.
Und ich weiss aus Erfahrung und auch aus meinem Bekanntenkreis, dass die Erstauskünfte deutscher Finanzbehörden komplett falsch sein können. Nachprüfung ist ein Muss!

Ein paar Angaben fehlen im übrigen noch.

Z.B.: Flossen in 2010 Einkommen aus D und CH?
Da macht es sicherlich komplizierter und macht einen Steuerberater m.E. fast unumgänglich.
Oder stattdessen einer Grenzgänger- oder Aufenthaltervereinigung beitreten, die können auch in Spezialfällen weiterhelfen.

Ab 2011 dann ganz wichtig: Hat Herr X Familie in der Schweiz?

Der zentrale Frage ab 2011 wird wie schon vermutet die Definition des Lebensmittelpunkts sein. Bei 4 Übernachtungen und ausschliesslicher beruflicher Tätigkeit in Deutschland liegt dieser eigentlich in Deutschland (und damit auch die Steuerpflicht).
Bei Familie in der Schweiz sieht es aber wieder anders aus.

Sorry für diese späte und leider vage Antwort, trotzdem viel Glück - Mopsie

Sorry für die späte Antwort.

Aber er muss in beiden Staaten eine Erklärung abgeben.