Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Australien

Hallo,

Wenn man dienstlich nach Australien entsannt wird, gibt es offenbar die Möglichkeit von der Lohnsteuer befreit zu werden. Grundlage dafür bietet das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Australien.

Kann das mal einer grob zusammenfassen, was das nun bedeutet? Auf meiner Suche bisher habe ich das gefunden/verstanden:

  • man wird von der Deutschen Lohnsteuer befreit und bekommt sie ausgezahlt
  • man muss evtl in Australien steuern zahlen
  • wenn nicht in Australien, dann muss man ggf. in Deutschland nachzahlen

Wie läuft das nun ab?
Was muss man vor Ort (also in Australien) machen?
Wie hoch sind die Abgaben da? Vergleichbar mit Deutschland oder deutlich höher/niedriger?
Stimmt das, dass man ggf. mit der Lohnsteuererklärung in Deutschland nachzahlen muss? Was passiert wenn man keine Lohnsteuererklärung macht? Wäre das dann Steuerhinterziehung oder fordern die das ein, weil sie ja den Antrag auf Befreiung haben?

Ich habe gelesen, dass es sehr oft von den Rahmenbedinungen abhängt. Daher mal ein Beispiel als Diskussionsgrundlage:

  • Der Vertrag läuft weiterhin in Deutschland
  • Der Mitarbeiter hat einen deutschen Wohnsitz, auch während des Aufenthaltes in Australien
  • Der Lohn wird in Deutschland auf das normale (deutsche) Konto gezahlt
  • Die Firma in Australien gehört zur selben Firmengruppe, ist aber eine eigenständige Firma.
  • Der Aufenthalt in Australien ist begrenzt auf 12 Monate

Ich hoffe mir kann das mal einer erklären, wäre sehr dankbar drum!

Doppelbesteuerungsabkommen Australien
Hi,

Ich habe gelesen, dass es sehr oft von den Rahmenbedinungen
abhängt. Daher mal ein Beispiel als Diskussionsgrundlage:

  • Der Vertrag läuft weiterhin in Deutschland
  • Der Mitarbeiter hat einen deutschen Wohnsitz, auch während
    des Aufenthaltes in Australien

dann weiterhin unbeschränkte Steuerpflicht ind Deutschland =Mormalfall

  • Der Lohn wird in Deutschland auf das normale (deutsche)
    Konto gezahlt

steuerlich egal

  • Die Firma in Australien gehört zur selben Firmengruppe, ist
    aber eine eigenständige Firma.

wer trägt wirtschaftlich den Arbeitslohn, die Firma in Ausstralien oder in Deutschland. Das sollte man vom Lohnbüro erfragen. Oft kommt es darauf an, welche Firma den größeren Nutzen oder das größere Interesse hat.
Denn siehe Art 14 Doppelbsteuerungsabkommen
http://www.steuerschroeder.de/australi.pdf

unterscheidet auch „zu Lasten einer Betriebsstätte dort“ Nur wenn das nicht passt, ist auch noch die 183 Tage zu prüfen

  • Der Aufenthalt in Australien ist begrenzt auf 12 Monate

egal

Wenn man dienstlich nach Australien entsannt wird, gibt es
offenbar die Möglichkeit von der Lohnsteuer befreit zu werden.
Grundlage dafür bietet das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen
Deutschland und Australien.

jep

Kann das mal einer grob zusammenfassen, was das nun bedeutet?
Auf meiner Suche bisher habe ich das gefunden/verstanden:

  • man wird von der Deutschen Lohnsteuer befreit und bekommt
    sie ausgezahlt

nicht abgezogen, also mehr netto

  • man muss evtl in Australien steuern zahlen

nicht eventuell sondern sicher

  • wenn nicht in Australien, dann muss man ggf. in Deutschland
    nachzahlen

§ 50d Abs. 8 EStG, denn man muss die Versteuerung in Ausstralien nachweisen, um die Befreiung in Deutschland zu bekommen

Wie läuft das nun ab?
Was muss man vor Ort (also in Australien) machen?

sorry, mit australischem Steuerrecht kenn ich mich nicht aus

Der Arbeitgeber muss den Arbeitslohn sowieso den australischen Behörden melden und der sollte sich kümmern

Stimmt das, dass man ggf. mit der Lohnsteuererklärung in
Deutschland nachzahlen muss? Was passiert wenn man keine
Lohnsteuererklärung macht? Wäre das dann Steuerhinterziehung
oder fordern die das ein, weil sie ja den Antrag auf Befreiung
haben?

jep

Schöne Grüße
C.

  • Der Lohn wird in Deutschland auf das normale (deutsche)
    Konto gezahlt

steuerlich egal

nicht immer. gibt länder, die ne remittance base klausel haben. gut, australien nicht, mir fällt spontan israel ein, aber ich wollte auch nur einwerfen, dass das eben nicht in jedem fall egal ist…

Hi,

vom deutschen Steuerrecht aus betrachtet ist es immer egal, welcher Staat auch immer noch betroffen ist. Zu ausländischem Steuerrecht hast du Recht, da gibt es Länder, die an den Zuflussort anknüpfen. Fürs dortige Steuerrecht sollte immer ein dortiger Steuerberater hinzugezogen werden.

Schöne Grüße
C.