Hallo,
Wenn man dienstlich nach Australien entsannt wird, gibt es offenbar die Möglichkeit von der Lohnsteuer befreit zu werden. Grundlage dafür bietet das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Australien.
Kann das mal einer grob zusammenfassen, was das nun bedeutet? Auf meiner Suche bisher habe ich das gefunden/verstanden:
- man wird von der Deutschen Lohnsteuer befreit und bekommt sie ausgezahlt
- man muss evtl in Australien steuern zahlen
- wenn nicht in Australien, dann muss man ggf. in Deutschland nachzahlen
Wie läuft das nun ab?
Was muss man vor Ort (also in Australien) machen?
Wie hoch sind die Abgaben da? Vergleichbar mit Deutschland oder deutlich höher/niedriger?
Stimmt das, dass man ggf. mit der Lohnsteuererklärung in Deutschland nachzahlen muss? Was passiert wenn man keine Lohnsteuererklärung macht? Wäre das dann Steuerhinterziehung oder fordern die das ein, weil sie ja den Antrag auf Befreiung haben?
Ich habe gelesen, dass es sehr oft von den Rahmenbedinungen abhängt. Daher mal ein Beispiel als Diskussionsgrundlage:
- Der Vertrag läuft weiterhin in Deutschland
- Der Mitarbeiter hat einen deutschen Wohnsitz, auch während des Aufenthaltes in Australien
- Der Lohn wird in Deutschland auf das normale (deutsche) Konto gezahlt
- Die Firma in Australien gehört zur selben Firmengruppe, ist aber eine eigenständige Firma.
- Der Aufenthalt in Australien ist begrenzt auf 12 Monate
Ich hoffe mir kann das mal einer erklären, wäre sehr dankbar drum!