Doppelbesteuerungsabkommen mit Kuwait

Hallo zusammen,

wer kann mir sagen, wie ich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu versteuern habe, wenn ich für 3 Monate in Kuwait arbeite. Was passiert, wenn ich nach einem Monat Pause wieder für 3 monate dorthin gehe.
Wie sieht das mit der Rentenversicherung aus. Momentan zahle ich in ein Standesversorgungwerk ein und bin von der BfA befreit.

Danke für die Antworten,
Gruß
Neo

DBA und Entsendung Kuwait
Servus,

das Besteuerungsrecht bleibt hier bei Deutschland, wenn

a) der Empfänger des Gehalts sich in Kuwait insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahrs aufhält und

b) die Vergütungen von einem Arbeitgeber oder für einen Arbeitgeber gezahlt werden, der nicht in Kuwait ansässig ist, und

c) die Vergütungen nicht von einer Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber in Kuwait hat.

Wenn diese Bedingungen nicht alle erfüllt sind (man sieht hier deutlich, dass es sowas wie eine „183-Tage-Regel“ nur an irgendwelchen Hotelbars, aber nicht in der Wirklichkeit gibt), ist das Besteuerungsrecht bei Kuwait und die Einkünfte sind in D steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt.

Wie sieht das mit der Rentenversicherung aus. Momentan zahle
ich in ein Standesversorgungwerk ein und bin von der BfA befreit.

Die kann wie auch die Krankenversicherung in D weitergeführt werden, wenn es sich um eine Entsendung handelt - bei einer Dauer von insgesamt einschließlich „Heimatpausen“ über 12 Monaten auf Antrag, bei einer Dauer von insgesamt über 24 Monaten auf besonders begründeten Antrag.

Schöne Grüße

MM