Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich

Hallo,

ich weiß, dass es schon viele Fragen zu diesem Thema gab, aber ich komme mit diesem Thema immer noch nicht klar. Ich habe dieses Jahr meine Steuererklärung für das Jahr 2008 gemacht. Im Jahr 2008 habe ich 3 Monate in Österreich gewohnt und gearbeitet. Demzufolge habe ich in Österreich für diese 3 Monate Lohnsteuer bezahlt. Das habe ich auch so in meiner Steuererklärung angeben. Im Bescheid vom Finanzamt steht allerdings jetzt, dass das Geld, was ich in Österreich verdient habe, mit in die Berechnung des Steuersatzes einfließt. Ich vermute mal, weil ich die längste Zeit des Jahres in Deutschland gewohnt und gearbeitet habe. Aus meiner Sicht ist das aber falsch, da ich die Lohnsteuer in Österreich schon bezahlt habe und es dieses DBA gibt. Könnte mir bitte jemand sagen, ob ich damit Recht habe und es damit Sinn machen würde, Einspruch gegen diesen Bescheid zu erheben? Falls dem nicht so ist, wie kann ich mir dann die zu viel bezahlten Steuern wiederholen. An wen muss ich mich dann wenden?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen und bedanke mich schon mal im voraus.

MfG KT82

Hallo,

ich weiß, dass es schon viele Fragen zu diesem Thema gab, aber

Servus aus Österreich!

Da mir scheint, dass es sich um ein Problem des deutschen Steuerrechts handelt, kann ich dir nicht weiterhelfen.

Ich würde dir aber trotzdem raten, zum zuständigen österr. Finanzamt zu „gehen“ und dort die für die drei Monate abgeführte Lohnsteuer im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung rückzufordern.

Das kannst du alles unter FINANZONLINE.at machen, Steuerakt anlegen, Formular ausfüllen und ONLINE ans Finanzamt senden. Unterlagen brauchen nicht gesendet zu werden. Jedenfalls funktioniert das bei mir so.

Viel Erfolg und -
keinem Staat, hüben oder drüben, auch nur einen Cent schenken!

bhumppo

Danke für die schnelle Antwort.

Da weiß ich jetzt zumindest, was ich noch für Möglichkeiten habe. Werde eh erst mal Einspruch einlegen, da sich das Finanzamt noch bei ein paar anderen Dingen verrechnet hat :wink:
Sollten die mir trotzdem weiterhin die Steuer für die 3 Monate Österreich anrechnen, dann werde ich mal dem Fiskus in Österreich Guten Tag sagen.

Hallo!
Du hast zwar in Österreich Lohnsteuer gezahlt, aber zu einem niedrigen Steuersatz, weil die Bemessungsgrundlage (Einkommen von drei Monaten) entsprechend gering war. Auch der Steuersatz in Deutschland ergibt sich nur aus dem Einkommen der restlichen neun Monate. Hättest du das ganze Jahr in einem Land gearbeitet, wäre das gesamte Einkommen die Bemessungsgrundlage und daher der Steuersatz entsprechend höher. Durch die Aufteilung des Einkommens in zwei Teile bist du also anderen gegenüber begünstigt. Daher fließt das österreichische Einkommen in den Steuersatz (nicht in die Bemessungsgrundlage!) für das deutsche Einkommen ein, sodass du in Summe dasselbe zahlst wie jemand, der dieses Einkommen nur in Deutschland erzielt hat.
Grüße, Peter