Doppelbesteuerungsabkommen niederlande

Hallo,

womöglich arbeite ich bald für ein Niederländisches Unternehmen, dessen Sitz in den NL ist, ich meinen Wohnsitz in Deutschland habe, die Arbeitsstätte in Deutschland ist und ich Gehalt aus den NL bekommen, wo wäre ich dann LSt. pflichtig ? Trifft das ebenfalls für die SV zu ?

Und wie sieht es aus falls ich bei einer deutschen Firma angestellt wäre das Gehalt aber in die Niederlande weiterbelastet würde ?

Thx Sarah

Hallo Sarah,
ich bin keine Steuerexpertin. Meine Kenntnisse beziehen sich auf meinen Fall (Frankreich - Deutschland).
Grundsätzlich ist es im deutschen Steuerrecht aber so, dass die Besteuerung einer Person an den Wohnsitz gebunden ist, der sich ja bei dir, wie auch noch die Arbeitsstätte in Deutschland befindet.
Ich persönlich kenne nur Fälle, in denen die ausländischen Firmen auch eine Niederlassung - meist in Form einer GmbH - in Deutschland unterhalten haben und dann war alles klar.
Mehr kann ich dir leider nicht zu diesem Thema sagen.
Viele Grüsse
Andrea