Doppelbußgeld

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt bringt mich zum Grübeln:

  • Person A begeht eine Ordnungswidrigkeit: parken in einem Abstand von weniger als 5 Meter vor einem Fußgängerüberweg

  • das Ordnungsamt stellte am 28.10. die Verwarnung inklusive Bußgeldbescheid zu: 10 € gem. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 51.1 BKat : „Sie hielten auf einem Fußgängerüberweg“ (Tatzeit 26.10., ca. 11 Uhr )

  • zusätzlich stellte am 01.11. die Polizei eine Verwarnung inklusive Bußgeldbescheid zu: 15 € gem. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 52 BKat : „Sie parkten in einem Abstand weniger als 5 Meter vor einem Fußgängerüberweg“ (Tatzeit 26.10., ca. 8:30 Uhr )

nun zu meinen Fragen:

  1. Ist es zulässig, dass sowohl Polizei als auch Ordnungsamt in diesem Falle Bußgelder für ein und die selbe Tat verlangen (Fahrzeug wurde nicht bewegt)?

  2. Beim Vergleich der beiden Bescheide besteht ein eindeutiger Unterschied bei der Begründung der Ordnungswidrigkeit bzgl. der zutreffenden rechtl. Grundlage. Kann man den Behörden hier in diesem Falle etwas entgegensetzen Form- oder etwa Verfahrensfehler)?

Besten Dank

Sz

Hallo,

wichtig ist § 56 Abs. 4 OWiG:

(4) Ist die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 wirksam, so kann die Tat nicht mehr unter den tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten verfolgt werden, unter denen die Verwarnung erteilt worden ist.

Die Verwarnung wird wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entsprechend der Bestimmung der Verwaltungsbehörde entweder sofort oder fristgemäß zahlt.

Spricht dafür, sich für die billigere erste Variante zu entscheiden.

VG
EK