Doppelfunktion Vorstand Verein

Mal angenommen, in einem Verein, ist in der, im Registerportal veröffentlichten Satzung, eine Doppelfunktion im geschäftsführenden Vorstand ausgeschlossen. Mal angenommen dass der 1. Vorsitzende des Vereines auf einer Mitgliederversammlung trotzdem behauptet, dass eine Doppelfunktion erlaubt wäre und dann entgegen der Satzung zusätzlich zu seinem Amt des 1. Vorsitzenden zum Kassenwart gewählt wird. Wäre das rechtens und wenn nicht, was könnte man tun.

Beste Grüße

Naja, eine Idee wäre, dass man Kontakt zum Registergericht aufnimmt und auf diesen Verstoß hinweist. Dort ist ja nicht nur Satzung hinterleg, sondern auch die Protokolle über die Mitgliederversammlungen werden beim Registergericht eingereicht. Im Grunde müsste man dann dort von Amts wegen tätig werden und bspw. die Wahl für nichtig erklären und Neuwahl anordnen.

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Wenn die Satzung eine Doppelfunktion ausschließt, ist so eine Wahl natürlich unzulässig. Man kann versuchen die Satzung entsprechend anzupassen, muss sie aber vom Registergericht genehmigen lassen.
Viele Vereine dürften inzwischen solche Probleme haben, weil sich keine Mitglieder finden, die sich für Ämter die mit Arbeit verbunden sind zur Verfügung stellen.
Udo Becker

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Gegenfrage: Was möchtest Du denn bezwecken/worum geht es Dir? Einfach nur darum, wer hier im Recht ist? Jemandem einen in den Kaffee tun? Einen Verein in Schwierigkeiten bringen, der - wie viele andere auch - Problem hat, Funktionsträger zu finden? Selbst eine Position erlangen, die sich jemand widerrechtlich gekrallt hat?

Es mag hier Gründe geben, sich an das Registergericht zu wenden, es gibt aber auch Gründe, bei denen man andere Wege gehen sollte.

vom Prinzip könnte man dir Recht geben - aber rechtlich ist die Wahl unzulässig. Wenn man abweichen will, sollte man die Satzung ändern.

(natürlich frag ich mich auch, warum sich Vereinsmitglieder über das Verhalten des Vorstandes beschweren, aber sich auch bei „Personalnot“ nicht selbst zur Wahl stellen.)

Sagen wir es mal so: Es gibt sicherlich tausende Vereine in Deutschland, in denen die Satzung nicht gelebt wird, und Satzungsänderungen entweder gar nicht vorgenommen, oder vorgenommen aber schon aufgrund der damit verbundenen Kosten und des Aufwands (muss jedes Mal über einen Notar) oft längerfristig nicht bei Gericht eingetragen werden. Ist rechtlich nicht OK, man muss auch aufpassen, dass hierdurch niemand in Haftungsprobleme kommt, aber in den überwiegenden Fällen kann man einfach mit den Schultern zucken. Und gerade wenn ein kleiner Verein mit sehr beschränkten finanziellen Mitteln das Thema dann etwas „großzügiger“ handhabt, habe ich dafür durchaus Verständnis, solange hierdurch niemand ein Schaden entsteht.

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