Wie sieht es mit der Nutzung einer Garage aus, wenn in der Garage eine Durchgangstür zum Keller ist? Muß diese freigehalten werden?
Das Problem ist, wenn das Auto(Combi) in der Garage steht (es steht auch noch ein Fahrrad drin), ist es für den Mitmieter der Garage eigentlich nicht möglich in den Keller zu gelangen, ohne den Combi zu beschädigen. Trotz mehrerer Hinweise - man kann auch in die 2 Wohnungen gelangen, ohne durch den Keller zu gehen (um’s Haus rum)- wird dies nicht wahrgenommen. So werden Einkaufstüten über’s Auto gezogen bzw. Eigentum beschädigt. Schließt man die Durchgangstür - wird man mit dem Rechtsanwalt bedroht. Wie kann man denn da sein Eigentum schützen - schließlich bezahlt man ja die Garage. Nur zur Info: Der Mitmieter hat seine Garage voll mit Müll stehen - es geht gerade noch ein Golf rein. Ein Tausch wäre also nicht sinnvoll!
Ja, die Zugangstüre muss freigehalten werden. Aber nur dann, wenn der Mitmieter diese Garage im Rahmen einer Doppelgarage nutzt. Ist es eine getrennte Gerage hat der Mitmieter keinen Anspruch durch diese Garage zu gehen.
Gruss Günter und einen guten Rutsch. Melde mich voraussichtlich nicht vor dem 2.1.2005 in diesem Brett
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