Hi, folgendes Problem an die Juristen/Innen unter Euch: Seit ca. 4 Jahren Miete ich eine Doppelgaragenhälfte. Dabei habe ich den rechten Stellplatz, welcher begrenzt ist durch eine Wand rechts und das zweite Auto links. Beim linken Auto ist die Begrenzung: rechter Hand mein Auto und linker Hand (mit mehr Abstand) das folgende Auto der nächsten Doppelgarage. Fahre ich sehr, sehr knapp in die Garage (d.h. an die rechte Wand, die ich dabei auch schon geschrammt habe), bleibt zum Aussteigen wirklich extrem wenig Platz. Öffne ich meine Türe, komme ich nicht darum herum, beim Aussteigen das andere Fahrzeug zu ‚berühren‘. Bisher hatte die Besitzerin der andere Hälfte einen Golf, daher hatte ich mit meinem eher großen Auto keine allzu großen Probleme (wenn ich allerdings 10 Kilo Dicker wäre, hätte ich ein großes Problem…). Wie auch immer: die Besitzerin der zweiten Hälfte zieht weg und nun steht ein Mercedes 500 Schiff neben mir. Ich könnte den Besitzer darum beten so weit nach links zu fahren als möglich, aber mit einem solchen Auto bleibt nicht viel Platz. Es ist eigentlich für mich nicht mehr möglich die Garage zu nutzen. Bei jedem Ein- und Aussteigen muss ich meine Türe mit gewissen Druck gegen den schönen Daimler drücken - was irgendwann irgendwelche Schäden hinterlassen wird. Etc.
Frage also: was kann ich tun? Muss ich die Garage aufgeben? Ist die Vermieterin der zweiten Hälfte ‚schuld‘, da Sie einen neuen Automieter gewählt hat, der ein solches Auto (nichts gegen Daimler, aber eben ein solches Schiff in einer 70er Jahre Garagenseite) dort einstellt? Muss ich darauf bestehen, dass der Daimlerfahrer sein Auto jedesmal ein- und ausfährt wenn ich meines bewegen will (denn der Daimlerfahrer kommt ja relativ leicht in sein Auto hinein, da er links erst nach ca. 50cm an das nächste Auto rankommt)? Was passiert, wenn ich einen leichten Türschaden an dem Daimler verursache? etc.
Sorry, für die lange Story, aber es ist eben ein alltägliches Ärgernis für mich. Hoffe, es kann mir jemand helfen.
Gruß Marc
hier kann man wirklich nur zwei Ratschläge geben. 1. gegenseitige Rücksichtnahme, so schwer es auch fällt oder 2. eine andere Garage suchen. Ich sehe sonst keine Chance.
Hi Günter, danke für die Antwort. So in etwa habe ich mir das schon gedacht. Es bleibt dann natürlich die Frage, wer sich eine neue Garage suchen soll/muss? Dein erster Ratschlag bringt in diesem Falle nichts, da einfach (auf einmal) zu wenig Platz ist. Den kann man auch mit Rücksichtnahme nicht erweitern… Wenn ich mir eine neue Garage suche, gilt: der Fahrer mit dem größeren Auto und dem Glück, dass seine Hälfte nicht von einer Mauer begrenzt ist, gewinnt. Der Fahrer, der schon seit 4 Jahren dort eingemietet ist und eben eine Mauer als Begrenzung hat, muss weichen. Das will ich eigentlich nicht annehmen, aber so scheint es wohl zu sein!?!
Gruß Marc
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Hi
schon ein Problem. Hatte ich auch mal. Ich fuhr rückwärts rein und stellte meine flosse 2 cm an die Wand, und der andere seine Büchse in die Mitte vom Rest. Morgens kam ich nict in mei auto rein. Hatte das Glück die ganze Garage mieten zu können
Friedlich wärs nicht lange gegangen.
Der andere hat doch aber sicher dieselben Probleme - denn 2x gross in kleiner Garage… wie macht der es wenn du schon drin stehst?
HH
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Hi Helga, danke für Deine Antwort. Wie hast Du es denn dann gemacht, wenn Du nicht in Dein Auto gekommen bist!?! bei dem anderen geklingelt!?! In meinem Fall ist es leider so, dass das andere Auto nach links (also zur Fahrertüre) keine Mauer hat, sondern neben dem Auto der angrenzenden Doppelgarage steht (die beiden Doppelgaragen stehen ohne Wand nebeneinander). Daher hat er absolut kein Platzproblem (wie gesagt hat er bis zum folgenden Wagen gute 50cm Platz - je nachdem wie er drinne steht). Natürlich fährt das andere Auto auch so hinein, dass der Fahrer noch mehr Platz für sich hat, und somit habe ich schon wieder weniger… Wie dem auch sei. Weiß ich immer noch nicht so recht, was ich machen soll bzw. kann. Ich würde es auch auf mich nehmen, jedesmal beim ein- und ausfahren bei dem anderen Fahrer zu klingeln und ihn darum beten, sein Auto rauszufahren. Aber wie lange macht einer das mit!?! Er kann ja leicht sagen, dass er kein Problem mit der Garage hat. Aber wenn ich nicht in mein Auto komme, bin ich doch auch irgendwie in meiner Freiheit eingeschränkt!?! Gruß Marc
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so blöd sich das anhört, es sind eigentlich die Autohersteller schuld die immer grössere Autos bauen - für die herkömmliche Garagen nicht mehr geeignet sind.
In deinem Fall hilft nur ein nettes Gespräch mit dem Nachbarn dass er weiter nach links ziehen soll, vielleicht mit einer Flasche Wein als Bestechung. Vielleicht ist ihm gar nicht so deutlich bewusst wie sehr er dich behindert. Und befestige am besten rechts an der Wand Gummimatten oder alten Teppichboden um Schrammen zu vermeiden.
Mein Vater hat eine Einzelgarage, 1970 gebaut, er muss jedes Mal wenn er ein neues Auto kauft sich danach richten welches Modell noch durch das Tor hineinpasst. Leider kein Scherz! Sein A6 hat rechts und links vom Spiegel ca. 2 cm Platz beim Hineinfahren.
Ich (Sammelgarage 1995 gebaut) wollte mir einen 5er BMW kaufen - geht nicht, der ist zu lang, da wir vor dem Wagen noch einen Motorroller stehen haben und der Wagen zu weit aus dem Einstellplatz herausgeragt und die anderen beim Rangieren dadurch behindert hätte (Stellplatz direkt gegenüber dem Einfahrttor). Also ist es bei einem 3er geblieben. Auch kein Scherz, das war leider echt ein Haupt-Kriterium für den Kauf.
Tröstet dich jetzt nicht wirklich, aber zeigt dir dass du nicht alleine mit dem Problem dastehst.
wenn einer von euch beiden - der links stehende - rückwärts hineinfährt, dann braucht ihr nur eine gemeinsame Breite zum Ein- und Aussteigen. Blöderweise müsste das der Nachbar tun. Könntet ihr eventuell tauschen?
Keine Hilfe?
Danke für Eure Antworten. So wie’s aussieht gibts hier tatsächlich keine juristischen Möglichkeiten - eigentlich verwunderlich, wo bei uns doch alles rechtlich geregelt ist.
Da es keine technischen und moralischen Änderungsmöglichkeiten gibt, außerdem - wie bemerkt - keine juristischen, muss ich mir wohl eine andere Garage suchen oder Auto ohne Garage etc. C’est la vie…
Danke Marc
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(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.