Doppelhaus - andere Hälfte wird zur Ruine

Hallo an Euch,

mein Problem wird langsam richtig ernsthaft. Ich wohne in einer Doppelhaushälfte(mein Eigentum). Der Nachbar ist vor einigen Jahren verstorben. Das Erbe wurde von seinem 20-jährigen Sohn angetreten. Dieser wohnt irgendwo weit weg.

Dieses Haus ist ca. 150 Jahre alt. Meine Hälfte haben wir vor ca. 12 Jahren saniert. Die Hälfte des verstorbenen Nachbarn verfällt zusehens. Die Scheiben sind kaputt, das Dach ist undicht, Ungeziefer machen sich breit usw. Das ist ganz sicher auch (aber nicht nur) dem Geldmangel des nunmehrigen Eigentümers geschuldet.

Das macht mir zusehens Sorgen, denn was passiert wenn dieser Verfall weiter fortschreitet. Sicher, es sind ja rechtlich zwei eigenständige Häuser. Aber sie hängen ja statisch zusammen. Die gemeinsame Wand ist sehr dünn und nicht wärmegedämmt.
Ich mag mir gar nicht ausmalen, was alles passieren kann.

Frage: Wie kann man Einfluss nehmen, dass der Eigentümer wenigstens seiner Sicherungspflicht nachkommt. Wie gesagt, unter realistischer Betrachtung der Umstände kann er es nicht, weil ihm dazu das Geld fehlt. Verkaufen will er das Haus aber auch nicht.

Wer hat einen Rat für mich?

Hallo,

einfach Kontakt mit dem Ordnungsamt bzw. Baupolizei aufnehmen.
Diese findet man bei der zuständigen Gemeinde oder Kreisverwaltung.

Gruß Merger

Hallo Merger,

Danke für deien Rat, aber das funktioniert nicht.

  1. Die werden erst aktiv, wenn „Gefahr in Verzug ist“ - was noch nicht der Fall ist.

  2. Selbst wenn - was sollten die denn machen? Enteignen geht ja wohl nicht.

Frage: Wie kann man Einfluss nehmen, dass der Eigentümer wenigstens seiner Sicherungspflicht nachkommt.

Du nimmst die Antwort vorweg. Der Eigentümer will nichst tun und kann nichts tun, weil er kein Geld hat. Die Behörden schreiten erst ein, wenn Gefahr im Verzug ist.

Verkaufen will er das Haus aber auch nicht.

Auch diese Möglichkeit scheidet aus.

Mietet das Haus vom Eigentümer, und vereinbart, dass ihr es saniert und dafür weniger oder für einen Zeitraum gar keine Miete zahlt. Wenn die Sanierung fertig ist, vermietet ihr es weiter.

Wenn der Eigentümer auch das nicht will, sehe ich keine Möglichkeit mehr.

Hallo singoalla,

ich bin zwar kein Jurist, war aber einige Jahre in der Kommunalverwaltung tätig.

Als gesetzliche Grundlage beziehe ich mich hier auf das Baurecht:
Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz

hier steht:

Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung

§ 13 Standsicherheit

(1) Jede bauliche Anlage muss im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen sowie für sich allein standsicher und dauerhaft sein. Die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrundes des Nachbargrundstücks dürfen nicht gefährdet werden.

(2) Die Verwendung gemeinsamer Bauteile für mehrere bauliche Anlagen ist zulässig, wenn öffentlich-rechtlich und technisch gesichert ist, dass die gemeinsamen Bauteile beim Abbruch einer baulichen Anlage erhalten bleiben.

§ 14 Schutz gegen schädliche Einflüsse

Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 müssen so angeordnet und beschaffen sein, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, pflanzliche oder tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen.

in den anderen Bundesländern dürfte es ähnlich sein

http://www.baurecht.de/gesetze.htm

Wenn solche Schäden an dem Nachbarhaus schon aufgetreten sind,
müsste das Bauamt der jeweiligen Stadt verpflichtet sein Abhilfe zu schaffen.

Gruß Merger