Hallo,
Partei A möchte das Dach isolieren und dann Photovoltaik drauf, Partei B nicht einverstanden.
Gibt es Gesetze?
Brauchen wir die Genehmigung vom Partei B?
Hilfe???
Was tun ?
Danke
Mins
Hallo,
Partei A möchte das Dach isolieren und dann Photovoltaik drauf, Partei B nicht einverstanden.
Gibt es Gesetze?
Brauchen wir die Genehmigung vom Partei B?
Hilfe???
Was tun ?
Danke
Mins
Hallo !
Aus meiner Sicht nicht.
Aber was evtl. gemeinschaftlich vereinbart wurde,weisst ja nur Du und der Nachbar. Man kann schon eine einheitliche Ansicht etwa vereinbart haben.
Eine Dachisolierung findet sicherlich unterhalb der Dachpfannen statt,also das wäre nicht betroffen. Kommt die Dämmung außen auf die Sparren drauf,dann hebt man die ganze Fläche gegenüber dem Nachbarn an,das ist optisch nicht schön und kann weitere Probleme bringen.
Photovoltaik oder Solaranlage ebenso,es wird m.E. kaum vertraglich ausgeschlossen worden sein,darauf zu verzichten.
Wenn ja,dann gehts nur mit Nachbar einverständlich.
MfG
duck313
Hallo,
das Doppelhaus, um das es geht, stammt aus den 50er Jahren und es exisiert keine Vereinbarung, da in beiden Häusern bereits die eine 2. Generation von Bewohnern lebt.
Muss ich da auch eine Genehmigung von der anderen Hauspartei erhalten?
Anmerkung: Die Bewohner haben das Haus geerbt und wohnen nur wenige Wochen im Jahr darin.
Hallo !
Na,dann kann man es auch allein machen ohne das der Nachbar Einwände erheben kann(kann er schon,aber er wird sie nicht rechtlich durchsetzen können).
Solche Absprachen könnten aber trotzdem vorhanden sein,sie würden evtl. im Grundbuch stehen (glaube ich zwar nicht,aber möglich) und die hätten natürlich Bestandskraft.
Aber es ist immer gut,die geplanten Änderungen abzusprechen,schließlich wird das Dach geöffnet und es muss später dort sauber wieder angearbeitet werden.
Wenn man sogar das Dach anheben muss gegenüber dem Nachbardach.dann muss dort sogar angedichtet werden.
MfG
duck313
Es kommt darauf an, ob a)jede Haushälfte ein eigenes Grundbuch hat oder b) nach WEG geteilt wurde.
Im Falle a) kann jeder Eigentümer mit seinem Teil des Hauses machen, was er möchte (es sei denn örtliche Vorschriften schreiben bestimmte bauliche Gegebenheiten vor).
Im Fall b) Teilung nach WEG muss es eine Vereinbarung zwischen den Eigentümern geben, die vorgibt, wie mit Gemeinschaftseigentum (Dach) umzugehen ist.
Tach,
Na,dann kann man es auch allein machen ohne das der Nachbar
Einwände erheben kann(kann er schon,aber er wird sie nicht
rechtlich durchsetzen können).
ich denke mal laut: Doppelhaushälften + Photovoltaik + Brandschutz
Ich als Nachbar würde darauf drängen, dass im Falle eines Dachstuhlbrandes nur die Hälfte meines Nachbarn abbrennt. Denn bei Photovoltaik könnte es passieren, dass die Feuerwehr dem Brandgeschehen nur beiwohnt. Es aber nicht löscht.
Gruss
B
Hallo !
Es wäre überspitzt formuliert,aber das generelle Problem wird ja mit den geforderten Hauptschaltern/Schaltungsänderung angegangen.
Das kann ich mir aber nicht als rechtlich haltbaren Ablehnungsgrund vorstellen,schließlich ist die Brandgefahr nicht allein durch die Photovoltaikanlage erhöht.
MfG
duck313
Tach,
Es wäre überspitzt formuliert,aber das generelle Problem wird
ja mit den geforderten Hauptschaltern/Schaltungsänderung
angegangen.
nur weil man irgendwo einen Schalter umlegen kann, kommt man übers Dach immer noch nicht an den Brandherd.
Das kann ich mir aber nicht als rechtlich haltbaren
Ablehnungsgrund vorstellen,schließlich ist die Brandgefahr
nicht allein durch die Photovoltaikanlage erhöht.
U.U. verhindert die P. eine wirksame Brandbekämpfung. Daher versucht die Feuerwehr es womöglich über ein „kontrolliertes“ Abfackeln. Kontrolliert bei DHH und bei diesem Baujahr? Gemeinsame Dachkonstruktion, keine Brandwand bis über Dach. Da sehe ich erhebliches Konfliktpotential.
Gruss
B
PS: für die Maßnahme ist eh eine Baugenehmigung nötig. Von daher können wir uns entspannt zurücklehnen
Tach,
Hai!
PS: für die Maßnahme ist eh eine Baugenehmigung nötig.
Das stimmt zumindest für die Photovoltaik Anlage so nicht in dieser
Allgemeinheit und hängt vom Bundesland ab.
Zumindest für Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen und Hamburg
benötigt man, nach meinem Wissen, keine Baugenehmigung auch wenn man zu
100% einspeist.
Der Plem
Tach,
PS: für die Maßnahme ist eh eine Baugenehmigung nötig.
Das stimmt zumindest für die Photovoltaik Anlage so nicht in
dieser
Allgemeinheit und hängt vom Bundesland ab.
Zumindest für Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen und
Hamburg
benötigt man, nach meinem Wissen, keine Baugenehmigung auch
wenn man zu
100% einspeist.
ich mache es mir, obwohl auch nur Heimwerker, sehr einfach und formuliere schlicht: jede Veränderung in oder am Haus bedarf einer Baugenehmigung.
Ist etwas übertrieben, aber stimmig. Bezieht sich das Ganze ja auf das Erscheinungsbild, statische Eingriffe in die Substanz oder Nutzungsänderungen.
Wie einzelne Bundesländer das handhaben, ist mir egal. Eine P- Anlage ist zumindest ein Eingriff in die Statik. Und ob Einwände aus einer Nutzungsänderng ableitbar wären? Auch überspitzt: Wer einspeist ist Gewerbetreibender, ergo Gewerbebetrieb. Und im reinen Wohngebiet haben die nichts zu suchen.
Alles Gedankenspielchen, die jedoch zu dem Schluss führen, dass nur durch Baugenehmigung sichergestellt wäre, dass alle Fachbereiche ihren Segen einem solchen Vorhaben erteilt haben.
Gruss
B
Denn
bei Photovoltaik könnte es passieren, dass die Feuerwehr dem
Brandgeschehen nur beiwohnt. Es aber nicht löscht.
Unfassbar, dass diese unsinnige und defintiv FALSCHE Aussage immer noch derart verbreitet wird!
Erschütternd, echt erschütternd!
ame