Doppelhaus - Ist Grundstücksteilung mit unterschiedlicher Grundstücksgröße möglich - bei Real- und/oder ideeller Teilung?

ein Grundstück kann baurechtlich und von seiner Größe her mit zwei Doppelhaushälften bebaut werden - jedoch einem der beiden Eigentümer soll ein grrößerer Anteil des Grundstücks zustehen.
Ist dafür eine „ideele Teilung“ nötig, und entsprechende Zuordnung von Sondereigentum?
Oder lässt sich das auch durch „reale Teilung“ und Baulast (für das baurechtlich zu kleine Grundstück) verwirklichen?

Wo gibt es im Netz entsprechende Seiten, die diese Zusammenhänge plausibel und seriös erläutern bzw. vertiefen!

Vielen Dank für alle professionellen Antworten!

Huhu,

hängt von der Situation ab, wenn die Reale Teilung Möglich ist, sprich nicht gegen Gesetze Verstößt wie z.B. das komunale Baurecht mit der GFZ / GRZ kann an eine real Teilung vornehmen. Ansonste würde ich den Garten als Sondernutzungsrecht zu den Wohneinheiten dazu zählen.