Doppelhaus - Ist Grundstücksteilung mit unterschiedlicher Grundstücksgröße möglich - bei Real- und/oder ideeller Teilung?

ein Grundstück kann baurechtlich und von seiner Größe her mit zwei Doppelhaushälften bebaut werden - jedoch einem der beiden Eigentümer soll ein grrößerer Anteil des Grundstücks zustehen.
Ist dafür eine „ideele Teilung“ nötig, und entsprechende Zuordnung von Sondereigentum?
Oder lässt sich das auch durch „reale Teilung“ und Baulast (für das baurechtlich zu kleine Grundstück) verwirklichen?

Wo gibt es im Netz entsprechende Seiten, die diese Zusammenhänge plausibel und seriös erläutern bzw. vertiefen!

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