wir besitzen ein Doppelhaus und wollen dies möglichst gerecht an unsere beiden Söhne verschenken. Leider steht das Haus nicht mitten auf dem Grundstück, so dass eine hälftige Teilung nicht gerecht wäre. Jetzt stellt isch uns die Frage, ob das Grundstück eine Einheit bleiben kann und nur das Haus in zwei Hälften geteilt werden kann. Die Eigentumsverhältnisse sollten aber exakt beschrieben sein, weil das recht Haus von dem einen Sohn und seiner Familie bewohnt werden wird und das linke Haus weiterhin vermietet werden wird.
Hallo.
Der Sachverhalt scheint komplexer zu sein, was auch das (Ver-)Miet Thema incl. Mieteinnahmen betrifft (… und vermute, diese Mieteinnahmen sollten weiterhin abgesetzt werden / Afa etc.).
WENN das Haus nicht mitten / mittig auf dem Grundstück steht, wie wäre dann eine („saubere“) hälftige (Grund-)Teilung überhaupt möglich …?
Bitte an einen lokalen Fachanwalt mit (gern mit der Option Steuerrecht !) wenden, der sicherlich auch die Beschenkung / Vererbung und die daraus entstehenden Pflichten / Lasten / Rechte, wie Anschlüsse, Wegerechte, und evtl. Nachbauten / Grenzbebauung, Garten etc. (im Vertrag genau) beschreiben sollte.
GRuss
Anb
Hallo, dass kann man übers Vermessungsbüro ganz nach seinen Vorstellungen vermessen und im Grundbuch verankern. MfG
Sie können Wohnungseigentum aus den beiden Haushälften bilden und im Grundbuch entsprechend eintragen lassen. Die gerechte Größennutzugng an den Gartenantielen erreichen Sie durch die Begründung von Sonderntuzungsrechten an jeweils zwei gleich großen Grundstücksanteilen unter Ausschluß der übrigen Miteigentümer.
Die bessere Lösung wäre aber zum nachhaltigen Werterhalt jeden einzelnen Hauses doch die Grundstücksteilung, wenn auch bei einem Grundstück ein etwas kleiner Grundstücksanteil verbleibt, den man ja durch eine Ausgleichszahlung gegnüber dem Benachteiligten egalisieren könnte. So ein einzelnes Haus auf eigenem Flurstück läßt sich auch später ggfs. einmal besser verkaufen als Wohnungnseigentum.
Aus der Ferne gesehen: Es gibt zwei Wege.
Die reale Teilung durch die Hausmitte und entsprechende Fortführung der Teilungslinie durch die Freiflächen -soweit es behördlich so genehmigt wird !-.
Ferner: Die Teilung nach dem Wohnungseigent.gesetz WEG. Hierbei bleibt die Fläche im Ganzen und die beiden Gebäude werden in 2 grundbuchlich selbständige Eigentumswohnungen aufgeteilt. Hierdurch sparen Sie die hohen Vermessungskosten! Das Nähere hierzu erklärt Ihnen der Notar, den Sie auf jeden Fall benötigen. Suchen Sie sich einen erfahrenen und beratungsfreudigen Notar!
Denn das Gebilde soll sicher länger halten, und es könnte im Laufe der Zeit Kommunikationszwänge geben, die nur bei einem unzureichenden WEVertrag und bei fehlender Verdinglichung zu Problemen führen (z.B. Regelung der Nutzung des Gemeinschaftseigentums wie der Freifläche).
Hallo,
haben vor ein paar Jahren auch eine Haushälfte mit Garten verkauf. Da es ein Altbau mit stufen zu jedem Zimmer gibt und kreuz und quer die Zimmer liegen musste alles neu ausgemessen werden. Die genauen Angaben müssen sie machen und auch sagen wie sie das Haus sowie das Grundstück aufteilen möchten. Danach wird das beim Katasteramt gemeldet und die messen das Grundstück noch mal neu aus. Den Rest macht euer Anwalt. Den würde ich auch des wegen jetzt einschalten, denn der kann alles in die Wege leiten.
Lg
Hallo Postbank,
ich würde Wohnungseigentum nach WEG bilden, da es nicht nur auf die Haushälften und auf das Grundstück ankommt, sondern auch auf das Geh- Fahr- und Leitungsrecht.
Zusätzlich ist die GRZ Grundflächenzahl zu berücksichtigen.
Für die Aufteilung nach WEG wird eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich, die von einem Architekten erstellt und dann vom Bauamt genehmigt wird.
Wenn diese Bescheinigung vorliegt, kann beim Notar die Teilungsgenemigung beurkundet werden.
Eine andere Möglichkeit wäre ein Finanzausgleich. Der Beschenkte mit dem größeren Grundstück, zahlt dem mit dem kleineren Gründstück die Differenz pro Quadratmeter.
Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten