Doppelhaus: Teilung vor Kauf?

Liebe Experten,

man stelle sich folgenden theoretischen Fall vor.

Ein Geschwisterpaar besitzt gemeinsam ein Grundstück mit einem Doppelhaus. Es gibt keine eigentumsrechtliche Aufteilung der Hälften.

Die Schwester bewohnt mit Mann und Kind eine Hälfte des Doppelhauses. Die andere Hälfte ist vermietet. Nun will der Bruder seinen Anteil an dem Haus verkaufen, der Mann der Schwester möchte gerne erwerben.

Mittelfristig soll die eine Hälfte vermietet bleiben, langfristig evt. das ganze Haus zugunsten eines Neubaus abgerissen werden.

Natürlich soll das ganze steueroptimiert ablaufen. D.h. der Mann möchte die Zinsen für den benötigten Kredit voll absetzen können. Muss dazu nun das Grundstück (Haus) erst einmal geteilt werden? Also der Bruder erhält den vermieteten Teil (den der Mann dann erwirbt) und die Schwester den selbst bewohnten Teil.

Muss man das so machen, oder wie kann eine sinnvolle Lösung dieses fiktiven Problems aussehen? Und was für Schritte muss man dann einleiten?

Danke für Hilfe und Gruß
C.

Hallo,

eine Teilung nach WEG macht nur Sinn, wenn es um mehrere Eigentümer geht, und bedingt zusätzlichen Aufwand für die Teilung selbst und im laufenden Geschäftsbetrieb. Steuerlich dürfte sich bei einem einheitlichen Eigentümer auch kein Vorteil ergeben, zumindest fällt mir da nicht ein (bin allerdings kein StB). Ich habe allerdings auch noch nie erlebt, dass ein Mehrfamilienhaus im Eigentum eines einzelnen Eigentümers geteilt gewesen wäre (außer vielleicht aus historischen Gründen, wenn jemand die Wohnungen nach und nach erworben hat). Wenn es da Vorteile geben würde, würde es sicherlich gemacht.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt.

eine Teilung nach WEG macht nur Sinn, wenn es um mehrere
Eigentümer geht, und bedingt zusätzlichen Aufwand für die
Teilung selbst und im laufenden Geschäftsbetrieb.

Es geht um mehrere Eigentümer. Jetzt Frau und Bruder, dann Frau und Ehemann, oder wird hier nicht unterschieden.

Ich habe allerdings auch noch nie
erlebt, dass ein Mehrfamilienhaus im Eigentum eines einzelnen
Eigentümers geteilt gewesen wäre (außer vielleicht aus
historischen Gründen, wenn jemand die Wohnungen nach und nach
erworben hat).

Es geht nicht um ein Mehrfamilienhaus, sondern um ein Doppelhaus, also zwei völlig voneinander unabhängige Häuser, ausser dass sie sich eine (gut isolierte) Wand teilen und auf einem Grundstkc stehen.

Ändert das Deine Meinung?

Gruß
C.

Gruß vom Wiz

Liebe Experten,

man stelle sich folgenden theoretischen Fall vor.

Ein Geschwisterpaar besitzt gemeinsam ein Grundstück mit einem
Doppelhaus. Es gibt keine eigentumsrechtliche Aufteilung der
Hälften.

Die Schwester bewohnt mit Mann und Kind eine Hälfte des
Doppelhauses. Die andere Hälfte ist vermietet. Nun will der
Bruder seinen Anteil an dem Haus verkaufen, der Mann der
Schwester möchte gerne erwerben.

Mittelfristig soll die eine Hälfte vermietet bleiben,
langfristig evt. das ganze Haus zugunsten eines Neubaus
abgerissen werden.

Natürlich soll das ganze steueroptimiert ablaufen. D.h. der
Mann möchte die Zinsen für den benötigten Kredit voll absetzen
können. Muss dazu nun das Grundstück (Haus) erst einmal
geteilt werden? Also der Bruder erhält den vermieteten Teil
(den der Mann dann erwirbt) und die Schwester den selbst
bewohnten Teil.

Muss man das so machen, oder wie kann eine sinnvolle Lösung
dieses fiktiven Problems aussehen? Und was für Schritte muss
man dann einleiten?

Danke für Hilfe und Gruß
C.

Hallo,

Nach deinem Feedback verstehe ich die Sache noch weniger. Wenn es zwei Hausteile mit eigenem Grundbuchblatt sind, dann muss/kann doch nichts geteilt werden. Und wenn es ein GB-Blatt gibt, dann wäre doch sicher längst nach WEG geteilt (wobei es übrigens keinen Unterschied macht, ob wir von Doppel-, Reihen- oder Mehrfamilienhäusern reden). Fraglich könnte höchstens sein, ob man die beiden Haushälften dann wieder vereinigt.

Gruß vom Wiz

vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt.

eine Teilung nach WEG macht nur Sinn, wenn es um mehrere
Eigentümer geht, und bedingt zusätzlichen Aufwand für die
Teilung selbst und im laufenden Geschäftsbetrieb.

Es geht um mehrere Eigentümer. Jetzt Frau und Bruder, dann
Frau und Ehemann, oder wird hier nicht unterschieden.

Ich habe allerdings auch noch nie
erlebt, dass ein Mehrfamilienhaus im Eigentum eines einzelnen
Eigentümers geteilt gewesen wäre (außer vielleicht aus
historischen Gründen, wenn jemand die Wohnungen nach und nach
erworben hat).

Es geht nicht um ein Mehrfamilienhaus, sondern um ein
Doppelhaus, also zwei völlig voneinander unabhängige Häuser,
ausser dass sie sich eine (gut isolierte) Wand teilen und auf
einem Grundstkc stehen.

Ändert das Deine Meinung?

Gruß
C.

Gruß vom Wiz

Liebe Experten,

man stelle sich folgenden theoretischen Fall vor.

Ein Geschwisterpaar besitzt gemeinsam ein Grundstück mit einem
Doppelhaus. Es gibt keine eigentumsrechtliche Aufteilung der
Hälften.

Die Schwester bewohnt mit Mann und Kind eine Hälfte des
Doppelhauses. Die andere Hälfte ist vermietet. Nun will der
Bruder seinen Anteil an dem Haus verkaufen, der Mann der
Schwester möchte gerne erwerben.

Mittelfristig soll die eine Hälfte vermietet bleiben,
langfristig evt. das ganze Haus zugunsten eines Neubaus
abgerissen werden.

Natürlich soll das ganze steueroptimiert ablaufen. D.h. der
Mann möchte die Zinsen für den benötigten Kredit voll absetzen
können. Muss dazu nun das Grundstück (Haus) erst einmal
geteilt werden? Also der Bruder erhält den vermieteten Teil
(den der Mann dann erwirbt) und die Schwester den selbst
bewohnten Teil.

Muss man das so machen, oder wie kann eine sinnvolle Lösung
dieses fiktiven Problems aussehen? Und was für Schritte muss
man dann einleiten?

Danke für Hilfe und Gruß
C.

Hmmm,

das wird ja immer schwieriger. :wink:

Status quo: Doppelhaus ungeteilt, gehört gemeinschaftlich einem Geschwisterpaar

Wunschzustand (steueroptimiert): Mann und Frau besitzen das gesamte Haus.

Frage: Mann, der für den Kauf einen Kredit aufnehmen muss, will die gesamten Kreditzinsen absetzen können. Da aber nur eine Haushälfte vermietet und die andere eigengenutzt ist, ist fraglich ob und wie das möglich ist. Muss man dazu eine klare Aufteilung des Eigentums herbeiführen, also dass das Grundstück vor Verkauf geteilt wird (vermieteter Teil an Bruder, eigengenutzter Teil an Schwester) oder kann Mann die vollen Zinsen auch absetzen ohne diese Prozedur?

Hoffentlich habeich mich jetzt deutlicher ausdrücken können.

Gruß & Dank
C.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

langsam wird ein Schuh draus :smile:

M.E. ist die Teilung nicht zwingend notwendig. Es gibt genug 2-Fam.-häuser die nicht geteilt sind und eine Wohneinheit vermietet wurde (Bei vollem Schuldzinsabzug). Einziger Haken, wenn es eine getrennte Veranlagung bei der Steuer gibt. Dann könnte es dazu führen dass nur die hälfte steuertechnisch dem Mann in Abzug gebracht wird. Natürlich auch nur die Mieteinnahmen zu 1/2. Die andere Hälfte müsste dann der Frau zustehen und zu versteuern sein.

Aber letztendlich hilft Euch der Steuerberater Eures Vertrauens gerne weiter … und das verbindlich :wink:

Viele Grüße

Nein, braucht M. E. nicht geteilt werden.

Der Kaufpreis für die Hälfte des Hauses muss an den Bruder fließen und kann dann auch steuerlich geltend gemacht werden. Auch wenn es nur ein Grundbuch gibt. In dem müsste ja schon drin stehen, dass die Ehefrau zur Hälfte Eigetümerin ist.

Gruß

Stephan