Doppelhaushälfte einseitig abreisen

Ich beabsichtige ein Grundstück zu kaufen wo eine Doppelhaushälfte drauf ist.
Das Grundstück hat eine Fläche von 800 m2
Ist es möglich die Haushälfte die auf meinem Grundstück ist abzureißen und ein Freistehendes Haus auf dem Grundstück zu erichten ?
Oder kann der Nachbar dem die andere Haußhälfte gehärt dagegen wiedersprechen?

Ist es möglich die Haushälfte die auf meinem Grundstück ist abzureißen

Wenn es ein echtes Doppelhaus ist, wird das kaum gehen.

und ein Freistehendes Haus auf dem Grundstück zu erichten ?

Was sagt denn der Bebauungsplan ? ich vermute, dass es einen Grund hat, wenn jetzt dort ein Dopelhaus steht.

Oder kann der Nachbar dem die andere Haußhälfte gehärt dagegen wiedersprechen?

Schwer zu sagen.

Hallo Grußloser,

Ich beabsichtige ein Grundstück zu kaufen wo eine
Doppelhaushälfte drauf ist.
Das Grundstück hat eine Fläche von 800 m2
Ist es möglich die Haushälfte die auf meinem Grundstück ist
abzureißen und ein Freistehendes Haus auf dem Grundstück zu
erichten ?

Wenn es der Bebauungsplan zulässt, wärum nicht.

Allerding sollte man beachten, wenn man bei dem angebauten Haus einen Schaden zufügt, ist dieser von dem Verursacher zu zahlen.

Aber dies alles erfährt man bei der zuständigen Bauverwaltung.

Oder kann der Nachbar dem die andere Haußhälfte gehärt dagegen
wiedersprechen?

möglich.

Gruß Merger

Sollte ein Bebauungsplan bestehen und es trotzdem möglich sein, oder wenn kein B-Plan besteht und sich das neue Gebäude in die Umgebung einfügen, so ist zusätzlich zu beachten: Die Abstandsfläche des Nachbargebäudes muss auf das eigene Grundstück übernommen werden. Der geringst mögliche Abstand zum Nachbargebäude beträgt dann 6,00 m.

vnA

Auch kein Hallo,
üblicherweise ist die Errichtung einzelner Doppelhaushälften - wenn nicht wie schon angedeutet im Bebaungsplan ohnehin festgesetzt - zB in Form einer (Grenzanbauverpflichtungs-)Baulast gesichert oder ergibt sich schlicht aus der mangelnden Breite des Grundstücks.

Sollte es ein historischer Baukörper ohne jedes spezielle Baurecht auf einem ausreichend breiten Grundstück sein, ist ein Teilabriss eines Doppelhauses grundsätzlich denkbar, dann ist der Bauherr eines solchen Hauses jedoch nach allen mir bekannten Landesbauordnungen und Nachbarrechtsgesetzen als Verursacher dafür haftbar bzw. „zuständig“, Grenzabstände und Wandabdichtungen zu übernehmen bzw. zu ersetzen. Dazu zählt auch die nahezu doppelte (!, da für beide Häuser nötige) Abstandfläche auf seinem eigenen (!) Grundstück, üblicherweise in Form einer Baulast gesichert. In NRW wäre zB dann üblicherweise ein Abstand von mindestens fünf Metern statt der sonst nötigen drei Meter zur Grenze (bzw. Hauswand des Nachbarn) erforderlich.

Auch kein Gruß vom
Schnabel

Hi,

je nach Situation sind Auflagen denkbar.

wie ist die Wand zwischen den Gebäuden gestaltet?
-Einzelne dünne Wand(nicht tragend).
ein (Teil)Abriss wird aus statischen Gründen nicht möglich sein oder ist nur mit erheblichem Aufwand verbunden indem zB Stahlträger eingezogen werden.

-Einzelne dicke Wand(tragend).
Die Wand inklusive dem Teilgrundstück auf dem sie steht wird zum Eigentum des Nachbarn dessen Haus bleibt.
Außerdem muss der abreißende Wärmedämmung, Feuchtigkeitsschutz und Dachüberstand des verbleibenden Gebäudes herstellen.
Abstand eigenes Gebäude-Grundstücksgrenze=3m ergibt 6m zwischen 2 Gebäuden. Der gesamte Abstand muss vom neu bauenden eingehalten werden. Lohnt sich das dann überhaupt?

-2 kleine tragende Wände mit Füllmeterial dazwischen.
Ggf. Muss die Wand verstärkt werden. Dämmung Feuchtigkeitsschutz Dachüberstand. Schallschutz?

Das alles nur wenn man die Genehmigung erhält. Aber zum Bebauungsplan haben die anderen ja schon was gesagt.

Lasten/Pflichten im Grundbuch? Von manchen kann der angrenzende Nachbar befreien manche ergeben sich aus dem Bebauungsplan.

MFG