Hallo,
habe da mal eine Frage und zwar haben mein Freund und ich mir eine Doppelhaushälfte gekauft.
Jetzt ist es so, dass es nur eine Heizanlage für das komplette Haus gibt und die steht bei uns im Keller.
Im Notarvertrag ist geschrieben, dass wir dem Eigentümer der anderen Doppelhaushälfte das Recht einräumen die Heizanlage mitzubenutzen und zum Zwecke des Betriebes und der Wartung/Instandhaltung der Heizungsanlage, des Öltanks, der Leitungen und Rohre das Grundsück bzw den Raum zu betreten.
Direkt darunter steht dann weiter geschrieben: Schuldrechtlich vereinbaren die Beteiligten zu vorgenannter Dienstbarkeit, dass das Betreten unseres Flurstückes nur nach Absprache mit dem Eigentümer (also uns) zulässig ist.
Jetzt meine Frage: muss ich meinem Nachbarn dann einen Schlüssel für diesen Raum geben??
Er hatte schonmal einen Schlüssel gehabt und war ständig dort im Raum ohne unser Wissen und ohne Grund.
Wir haben dann das Schloss gewechselt, weil er uns unsern Schlüssel nicht wieder geben wollte.
Hier stehen folgende Dinge bzw. Fragen im Raum:
Ich verstehe das erst einmal so, dass die Heizungsanlage gemeinsames Eigentum der beiden jeweiligen Eigentümer ist, räumlich jedoch Eurer Hälfte zugeordnet und nur durch Eure Hälfte begehbar ist.
In diesem Falle muss dem Nachbarn ein Wegerecht eingeräumt werden, jedoch seit ihr aus meiner Sicht nicht verpflichtet, ihm einen Schlüssel auszuhändigen, damit er jederzeit und ohne Euer Wissen in Eurem Hausteil herumgeht. Das wäre mit der Recht auf Wahrung Eurer Privatsphäre nicht vereinbar.
Das heisst, will er zur Anlage hat er dies vorher anzumelden.
Mein Vorschlag wäre, dass ihr euch mit dem Nachbarn zusammensetzt und feste Zeiten vereinbart.
Ein zweiter Vorschlag wäre, dass baulich ein zweiter Zugang vom Haus des Nachbarn aus geschaffen wird, so dass Euer Zugang verschlossen bleiben kann und nur geöffnet wird, wenn ihr selbst zur Heizung wollt.
Eine weitere Möglichkeit wäre, dass ihr die Heizung komplett übernehmt und der Nachbar die Heizkosten erstattet.
Also die Heizanlage ist unser Eigentum nur ist die mitnutzung Vertraglich vereinbart.
Und dort kommt man nur raus, wenn die Heizanlage mal defekt ist und diese nicht mehr zu Reparieren ist und man sich eine neue Beschaffen müsste und beide Parteien sich aber nicht auf eine Einigen können muss jede Partei für sich eine neue Anlage (getrennt) beschaffen.
Also wenn die Heizungsanlage Euer Eigentum ist, hat der Nachbar erstmal keinen Anspruch. Das Problem ist jetzt die notarielle Festlegung, die dies natürlich anders regelt und somit verbindlich ist. U.U. ist diese notarielle Festlegung anfechtbar, da sie euch einseitig benachteiligt, was wiederum sittenwidrig wäre.
Theoretisch hätte bei einem Besitzerwechsel dies schön geändert werden können.
Die sauberste Lösung, ich kenne allerdings die baulichen Begebenheiten des Hauses nicht, wäre, für die Heizanlage eine Art neutrale Zone einzurichten, die von beiden Häusern aus begehbar ist. Im Übrigen denke ich, dass der Nachbar auch zumindest für die Hälfe des Heizungskellers Miete entrichten müsste, es sei denn es ist festgelegt, dass dies kostenfrei geschieht.
Auf jedenfall sehe ich euch bei der Sache einseitig benachteiligt.
Hallo,
vielen Dank für deine Anfrage. Ich kann dir leider momentan nicht helfen, bin für ein halbes Jahr im Ausland und in einer ganz anderen Welt.
Viele Grüsse,
Noémie
hallo ramona81,
meiner meinung nach mußt du nur sicherstellen, dass dein nachbar jederzeit,zu seinem miteigentum, also zugang zu dem heizkeller haben muß, auch in eurer abwesenheit(möglichst durch eine vertretung).
Es würde sinn machen, ein dokument zu erstellen, aus dem hervorgeht, dass nur gemeinsam diese räumlichkeiten aufgesucht werden.Denn wie willst du sonst den nachweis bringen, dass durch ggf. falsche einstellung ein schaden entsteht und du diese kosten dann mit tragen mußt.
Das sicherste ist jedoch, den notar ansprechen, der den Vertrag machte.
Also ein Miteigentum hat der Nachbar garnicht das gehört alls uns also unser eigentum. Er darf laut Notarvertrag die Heizung nur mitbenutzen.
Laut Vertrag ist es auch geregelt, dass er diesen Raum nur nach absprache mit uns betreten darf.
Die Frage ist nur, ob wir dem Nachbarn deswegen auch einen Schlüssel anfertigne bzw abgeben müssen.