Nachbar A und B gehört jeweils ein Teil der Doppelhaushälfte, der Nutzraum (Waschküche) des Nachbarn A erzeugt Abgase wegen der ganzen Heizanlagen, diese Abgase sollen über zwei Schächte nach draußen abziehen. Nachbar B hat vor die beiden Schächte nun eine Glasvitrine gebaut.
Die Luftzirkulation hat sich nun geändert. Die Gase als auch die gesamte Luft aus dem Nutzraum kann nicht mehr nach draußen abziehen, sondern zieht in das Haus hinein. Die Schächte funktionieren jetzt also verkehrt rum.
Verstoßt Nachbar B nicht gegen das Gesetz, Nachbar A ist akuter Gefahr ausgesetzt, die Gase sammeln sich, es entsteht enorme Wärme und extrem schlechte Luft.
Die Abgas Schächte führen nicht in das Hausinnere von Nachbar B sondern nach vorn zur Terrasse, seine Vitrine steht also draußen an der Hauswand von Nachbar A und verdeckt die Schächte.
Du erwähnst da viele völlig unterschiedliche Dinge - zuerst gehört einmal geklärt/näher beschrieben, für was die Schächte denn jeweils genau dienen.
Abgase dürfen nicht durch einfache Schächte ins Freie geführt werden, Abgasrohre müssen zudem in einer bestimmten Mindesthöhe über Dach enden.
Gas darf nicht austreten/sich sammeln - dann sofort Feuerwehr/Gasversorger verständigen!
Falls ein Schacht zur Frischluftzufuhr der ordnungsgemäße Funktionalität der Heizanlage dient, dann besteht ebenfalls Gefahr.
Wenn ein Schacht lediglich der Be- und/oder Entlüftung von Kellerräumen dient, besteht keine Gefahr.
Die Schächte der DHH von A enden auf der Terasse von B ins Freie?
Hier ist die Frage, ob B fremde Schächte auf seinem Grundstück und die Ableitung fremder Gerüche auf sein Grundstück überhaupt dulden muss.
D.h. auf welcher Rechtsgrundlage führt A die ganze schlechte/warme Luft, die er selbst nicht haben will, auf die Terrasse von B ab? Entspricht das den genehmigten Bauplänen? einer Teilungserklärung? wurde das vertraglich so vereinbart?
Verstoßt Nachbar B nicht gegen das Gesetz, Nachbar A ist
akuter Gefahr ausgesetzt, die Gase sammeln sich, es entsteht
enorme Wärme und extrem schlechte Luft.
wenn es sich wirklich um Heizungsabgase handelt dann ist „schlechte Luft“ definitiv ein Euphemismus und es besteht Lebensgefahr für die Bewohner. Vollkommen abgesehen von den rechtlichen Fragen, die du hier aufwirfst (und die eigentlich die Grundkonstruktion schon aufwirft), sollte diese Heizungsanlage bis zur Lösung des Problems keine Sekunde mehr laufen.
Nachbar B versprach A die Tür des Wintergartens dauerhaft geöffnet zu halten.
Nun sollte der Luftzustand im Nutzraum des A verbessert sein.
Dennoch bleibt die Frage wie schädlich das ganze ist?
Selbst mit einer geöffneten Wintergartentür wird die Luft wahrnehmbar schlechter sein als früher und wenn im Nutzraum gearbeitet wird fragt sich A wie schädlich das ganze ist.
sollte es sich hier wirklich um Abgasschächte handeln, also Leitungen um Abgase der Heizung ins Freie zu führen ist immer der allererste Ansprechpartner der Schornsteinfeger.
Da es sich um lebensgefährliche Abgase handelt, ist der Kaminkehrer umgehend anzurufen und ein Termin am besten sofort zu vereinbaren