Doppelhauspartner wird nicht gefunden

Hallo,

wir haben mittlerweile einen Werksvertrag mit einem Bauträger unterzeichnet. Es hiess, wenn kein Partner gefunden wird, wird trotzdem gebaut, dann kauft der Bauträger erstmal die andere Hälfte. In unserem Werksvertrag wird uns auch ein Rücktrittrecht eingeräumt, dass wenn bis Ende April niemand gefunden ist, wir zurücktreten können. Nun haben wir uns bis heute „vertrösten“ lassen, aber es wurde immer noch niemand gefunden. Auf unsere klare Frage, ob denn nun endlich gebaut wird heisst es aufeinmal „Nein“. Jetzt können wir entweder vom Vertrag zurücktreten…oder ?? Der Bauträger will uns nun schriftlich einräumen, für 2 Monate unsere Bereitstellungszinen ( beginnen ab dem 30.08.05) zu tragen, in der Hoffnung bis dahin einen Partner gefunden zu haben. Hört sich für mich alles mittlerweile sehr unseriös an. Bin mir nun sehr unsicher, ob wir auf dieses 2-monatige Angebot noch eingehen sollten ( und im schlimmsten Falle eines Zeitverlust haben ), oder aber ob wir direkt vom Vertrag zurücktreten sollten. Gezahlt haben wir bisher noch gar nichts, das Grundstück wird von der Gemeinde gekauft, u. ist bisher lediglich für unsere DHH reserviert. Verzwickte Situation !!

Hallo Elke,

für den Fall, dass kein Baupartner gefunden wird, habt Ihr ein Rücktrittsrecht - der Bauträger auch? Falls nicht, ist es sein Problem, ob er das zweite Haus verkauft bekommt oder nicht (so zumindest meine laienhafte Meinung zu diesem mehr juristischen Problem).

Aber: Du sprichst von einem festen Termin, ab dem Bereitstellungszinsen anfallen. Daraus schließe ich, dass Ihr rechtsverbindlich einen Darlehensvertrag geschlossen habt. (Wenn nicht, brauchst Du nicht weiter zu lesen :smile:) Wenn Ihr von dem Werkvertrag zurücktretet, werdet Ihr also auch das Darlehen nicht abnehmen können. In dem Fall dürfte eine nicht unerhebliche Nichtabnahmeentschädigung anfallen, denn der Bank ist es ziemlich egal, warum das Darlehen nicht in Anspruch genommen wird. Dieser Punkt sollte vielleicht geklärt werden, bevor Ihr entscheidet, ob Ihr von dem Rücktrittsrecht Gebrauch macht.

Freundliche Grüße

wolle

Wolle hat recht. Da könnte evtl. ganz schnell eine saftige Vorfälligkeitsentschädigung auf Euch zukommen. Das würde ich auf jeden Fall mit der zuständigen Bank besprechen.

Was spricht eigentlich dagegen, den Vertrag mit dem Bauträger zu kündigen und Euch einen neuen Bauträger zu suchen ?
Ich würde mir die Frage stellen, warum der Bauträger das andere Grundstück eigentlich nicht wie vereinbart kaufen will oder kann ? Wenn er damit schon Probleme hat, könnte es natürlich auch passieren, dass der Bauträger während der Bauphase vielleicht die Fühler streckt. Bitte jetzt nicht falsch verstehen, aber das wäre ja nicht das Erste Mal.

Müßt Ihr eigentlich die zweite Hälfte des Grundstücks auch von der Gemeinde abkaufen oder nur eure eigene Hälfte ? Wenn Ihr nur eure eigene Hälfte kaufen müßt dann sucht Euch wirklich einen neuen Baupartner. Dann verliert Ihr vielleicht nochmal 2 oder 3 Monate für eine Neuplanung, aber spart Euch unter Umständen viel Ärger im Nachhinein. Und soweit ich informiert bin, muss bei einem Doppelhaus nicht immer beide Hälften gleichzeitig gebaut werden. Bei uns im Neubaugebiet ist es Gang und Gebe, dass erst mal ein Teil gebaut wird und Jahre später erst die andere Hälfte.

Vielen Dank f. die Antworten.
Wir haben uns mit dem BT erstmal so geeinigt, dass uns dieser schriftl. bestätigt hat, das dieser für uns 2 Monate die Vorfälligkeitszinsen ( f. das ab dme 31.8. nicht in Anspruch genommene Darlehen übernimmt), u. dann schauen wir mal weiter. Wir haben mittlerweile schon so viel Energie u. Planung mit diesem Bauträger aufgebracht, dass wir momentan keine Lust haben, wieder von vorne anzufangen. Wir warten nun erstmal noch etwas ab, denn kündigen können wir den Werksvertrag dann immer noch.Stimmt, den Darlehensvertrag mit der Bank können wir nicht so ohnen weiters kündigen, ohne dass grosse Kosten auf uns zukommen. Habe aber schon mit der Bank telefoniert. Evtl. können die uns entgegenkommen, wenn wir erstmal unverschuldet den Kredit nicht in Anspruch nehmen können.
Schlecht ist die Situation alle mal, aber ich hoffe noch immer, dass bald der Partner gefunden wird, und das es dann endlich losgeht. Eigentlich haben wir von dem Bauträger schon einen guten Eindruck, er baut schon in 4. Generation, eine Bankauskunft über ihn konnte man sich auch einholen, u. EIGENTLICH wirkt alles seriös, - aber man steckt da ja leider nicht drin…

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Hallo Elke,

nur zur Ergänzung: wenn Ihr tatsächlich einen anderen Bauträger wählt, solltet Ihr darauf achten, dass die Hauspläne nicht wesentlich abweichen, denn die Bank hat ihre Beleihungswertberechnung auf dieser Basis erstellt. Wenn sie Euch Böses will, kann sie u.U. vom Darlehensvertrag zurücktreten. Nach dem was Du geschrieben hast, ist das zwar nicht unbedingt zu erwarten, aber…

Freundliche Grüße

wolle