Letzten Mittwoch habe ich ein Fahrzeug auf meinen Namen angemeldet und mir dazu der Einfachheit halber (und weil es schnell gehen musste) eine Versicherungsbestätigung (ex-Doppelkarte) beim freundlichen Versicherungsagenten an der Ecke geholt, der auch meine alte Autoversicherung für mich geführt hat.
Inzwischen habe ich Tarife verglichen und festgestellt, dass diese Kfz-Versicherung exorbitant teuer ist und ich woanders deutlich günstiger fahren würde. Bin ich mit der Nutzung der Versicherungsbestätigung einen Vertrag eingegangen oder habe ich jetzt noch freie Versicherungswahl?
Du kannst zu einem anderen Versicherer gehen. Es kann jedoch sein, das der Versicherer, dessen Doppelkarte (Versicherungsbestätigungskarte) Du benutzt hast, dafür eine Gebühr berechnet.
Es kann sein, dass eine „Gebühr“ für die in Ansprich genommene Versicherungsdeckung berechnet wird, und die kann relativ frei vom Versicherer bestimmt werden (zB auf Basis 100% oder noch höher, oder ggf. Kurztarif, …).
Häufig wird einem eingeredet, dass kein Beitrag fällig wird, wenn der neue Versicherer rückwirkend ab Zulassung der Deckung bestätigt, das ist aber Quatsch.
Sprich doch mal mit Deinem bisherigen Versicherer (=> Vertreter) und halte ihm die Angebote der Wettbewerber unter die Nase… viuelleicht kann er was anderes anbieten oder findet den Haken.
ergänzend fällt mir ein, dass Du natürlich noch bis zum 30.11. diesen Jahres fristgerecht kündigen kannst. Dann wird dein Vertrag zu mind. nicht nach Kurztarif abgerechnet
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ergänzend fällt mir ein, dass Du natürlich noch bis zum 30.11.
diesen Jahres fristgerecht kündigen kannst. Dann wird dein
Vertrag zu mind. nicht nach Kurztarif abgerechnet
Das sehe ich anders: Kurztarif kann immer angewendet werden, wenn die Laufzeit weniger als 1 Jahr beträgt.