Doppelkarte = Versicherungsvertrag?

Hallo alle.

Letzten Mittwoch habe ich ein Fahrzeug auf meinen Namen angemeldet und mir dazu der Einfachheit halber (und weil es schnell gehen musste) eine Versicherungsbestätigung (ex-Doppelkarte) beim freundlichen Versicherungsagenten an der Ecke geholt, der auch meine alte Autoversicherung für mich geführt hat.

Inzwischen habe ich Tarife verglichen und festgestellt, dass diese Kfz-Versicherung exorbitant teuer ist und ich woanders deutlich günstiger fahren würde. Bin ich mit der Nutzung der Versicherungsbestätigung einen Vertrag eingegangen oder habe ich jetzt noch freie Versicherungswahl?

Danke und Gruß,

lemmy

Hallo,

Du kannst zu einem anderen Versicherer gehen. Es kann jedoch sein, das der Versicherer, dessen Doppelkarte (Versicherungsbestätigungskarte) Du benutzt hast, dafür eine Gebühr berechnet.

Gruß
CM

Hi Cassiesmann,

Du kannst zu einem anderen Versicherer gehen.

danke sehr, das ging ja schnell!

Viele Grüße,

lemmy

Hallo,

ergänzend zu meinem Vorredner:

Es kann sein, dass eine „Gebühr“ für die in Ansprich genommene Versicherungsdeckung berechnet wird, und die kann relativ frei vom Versicherer bestimmt werden (zB auf Basis 100% oder noch höher, oder ggf. Kurztarif, …).

Häufig wird einem eingeredet, dass kein Beitrag fällig wird, wenn der neue Versicherer rückwirkend ab Zulassung der Deckung bestätigt, das ist aber Quatsch.

Sprich doch mal mit Deinem bisherigen Versicherer (=> Vertreter) und halte ihm die Angebote der Wettbewerber unter die Nase… viuelleicht kann er was anderes anbieten oder findet den Haken.

Grüße, M

Hi Masch,

auch dir vielen Dank für die ergänzenden Informationen!

Sprich doch mal mit Deinem bisherigen Versicherer (=>
Vertreter) und halte ihm die Angebote der Wettbewerber unter
die Nase…

Werd ich tun!

Viele Grüße,

lemmy

ergänzend fällt mir ein, dass Du natürlich noch bis zum 30.11. diesen Jahres fristgerecht kündigen kannst. Dann wird dein Vertrag zu mind. nicht nach Kurztarif abgerechnet

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ergänzend fällt mir ein, dass Du natürlich noch bis zum 30.11.
diesen Jahres fristgerecht kündigen kannst. Dann wird dein
Vertrag zu mind. nicht nach Kurztarif abgerechnet

Das sehe ich anders: Kurztarif kann immer angewendet werden, wenn die Laufzeit weniger als 1 Jahr beträgt.

Das sehe ich anders: Kurztarif kann immer angewendet werden,
wenn die Laufzeit weniger als 1 Jahr beträgt.

das ist bis 01.01.2008 richtig. danach gibst lt neuem vvg keinen kurztarif mehr.

das ist bis 01.01.2008 richtig. danach gibst lt neuem vvg
keinen kurztarif mehr.

Mag sein, aber bis dahin - also zum jetzigen Zeitpunkt - hat das doch keinerlei Bedeutung.