Hallo,
ich verstehe eine Doppelkündigung nicht ganz. Wenn eine fristlose Kündigung wegen aufgelaufender Mietschulden ausgesprochen wird, wie soll dann das Datum lauten zu dem dann auch noch fristgerecht zum … gekündigt wird, hilfsweise aus Verletzung wesentlicher Pflichten. Um welche Verletzung wesentlicher Pflichten könnte es gehen?
Habe soviel gelesen und blicke nicht mehr durch. Aber ich weiß, hier gibt’s ein paar schlaue Leute.
Danke herzlich für eure Antworten.
Gruß Amelie
Hallo,
das ist relativ einfach:
Man kündigt fristlos, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Sollte die fristlose Kündigung nicht rechtens sein, wird die fristgemäße schon Mal vorsorglich nachgeschoben. Kündigt man hingegen nur fristlos und ein Gericht erklärt diese für unrechtmäßig, müsste man die fristgerechte „hinterherschieben“, was aber wertvolle Zeit kosten würde.
Kurzum: Ich kündige dich fristlos, sollte das unzulässig sein zum nächstmöglichen Datum (z.B. 30.11.08). Kommt es nun zu einem Rechtsstreit und ein Gericht stellt am 30.10.08 fest, dass die Gründe zwar nicht für eine fristlose, wohl aber eine fristgemäße Kündigung reichen, heißt es Ausziehen am nächsten Tag. Würde nicht hilfsweise fristgerecht gekündigt werden, müsste der Vermieter am 30.10.08 unter Einhaltung der Kündigungsfrist erneut ordentlich kündigen.
Gruß
S.J.
ich verstehe eine Doppelkündigung nicht ganz. Wenn eine
fristlose Kündigung wegen aufgelaufender Mietschulden
ausgesprochen wird, wie soll dann das Datum lauten zu dem dann
auch noch fristgerecht zum … gekündigt wird, hilfsweise aus
Verletzung wesentlicher Pflichten. Um welche Verletzung
wesentlicher Pflichten könnte es gehen?
Hallo Steve,
danke für deine schnelle Antwort.
Man kündigt fristlos, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
Sollte die fristlose Kündigung nicht rechtens sein, wird die
fristgemäße schon Mal vorsorglich nachgeschoben. Kündigt man
hingegen nur fristlos und ein Gericht erklärt diese für
unrechtmäßig, müsste man die fristgerechte
„hinterherschieben“, was aber wertvolle Zeit kosten würde.
Kann ich gut verstehen.
Kurzum: Ich kündige dich fristlos, sollte das unzulässig sein
zum nächstmöglichen Datum (z.B. 30.11.08). Kommt es nun zu
einem Rechtsstreit und ein Gericht stellt am 30.10.08 fest,
dass die Gründe zwar nicht für eine fristlose, wohl aber eine
fristgemäße Kündigung reichen, heißt es Ausziehen am nächsten
Tag. Würde nicht hilfsweise fristgerecht gekündigt werden,
müsste der Vermieter am 30.10.08 unter Einhaltung der
Kündigungsfrist erneut ordentlich kündigen.
Beispiel:
2 Mieten wurden bis zum 3. Werktag diesen Monats nicht bezahlt. Jetzt wird fristlos gekündigt und fristgerecht mit welchem Datum ( fristgerecht 3 Monate, dann zum 31. Dezember 08)?
Wenn dann das Gericht entscheidet, fristlos ist nicht, weil die Miete inzwischen bezahlt worden ist, dann darf der Mieter trotzdem bis längstens 31.12. wohnen bleiben.
Vielen Dank Steve.
Gruß
Amelie