Ahoi Rechtsbanausen
Angenommen ein Kunde lässt einen PC, der kurz nach Kauf kaputt geht, vom Händler/Hersteller reparieren. Die beiden defekten Hardwarekomponenten werden ausgetauscht (Gewährleistung), der Kunde erhält seinen PC 2 Wochen später repariert zurück. Tage danach erhält der Kunde ein Paket mit den gleichen Hardwareteilen, die bei seinem PC ausgetauscht worden waren, unaufgefordert und ohne Rechnung zugeschickt. Die Teile sind neu und originalverpackt. Notiz auf dem Lieferschein: „Vorabaustausch zu unserer Entlastung.“
Nun hat der Kunde seinen reparierten PC und die beiden Hardwareteile noch einmal zusätzlich neu.
Die Vermutung: Während ein Mitarbeiter beim Händler den PC repariert hat, ging ein anderer Händler vom Austausch der Teile durch den Kunden aus und hat die neue Hardware verschickt. Der Kunde versucht daraufhin beim Händler nachzufragen, was es mit dieser Lieferung auf sich habe. Beim ersten Versuch an einem Freitag weiß der Mitarbeiter am Telefon auch nicht, was sich die Kollegen mit der Sendung gedacht haben und verspricht, die zuständige Kollegin würde sich am darauffolgenden Montag melden. Ein Telefonanruf kommt jedoch die ganze folgende Woche nicht, sodass er am nächsten Donnerstag und am Freitag wieder anruft. Dabei wird er jedes Mal weiter verbunden. Nach jeweils 10-15 Minuten in der Warteschlange legt der Kunde genervt auf.
Schließlich schildert er in einem letzten Kontaktversuch per Mail dem Händler seine Situation und bittet um Aufklärung. Nun ist erneut eine Woche ohne Antwort vergangen.
Nun meine Frage: Darf der Kunde die Hardware nun behalten? Warum? Wenn nicht, welche Schritte muss der Kunde jetzt noch einleiten?
Vielen Dank für euren Rat.