Doppellieferung - Wer trägt den Rückversand ?

Hallo,

ich denke gerade über folgendes Szenario nach:

K bestellt bei einem Online-Buchversand ein Spiel.Das Spiel wird an das Transportunternehmen übergeben und dort verbleibt es eine geraume Zeit, sagen wir 12 Tage. Inzwischen hat K mehrfach beim Versender reklamiert, der bat um Geduld. Der Versender schrieb K, dass die Ware nun retourniert würde, worauf K um Neulieferung oder, falls dies nicht möglich sein sollte, um Stornierung der Bestellung bat.

Daraufhin erstellte der Versender eine neue Bestellung und nach 14 Tagen wurde beides geliefert. Die angeblich retournierte Bestellung (sie war falsch frankiert und deshalb beim Transportunternehmen „hängengeblieben“) und auch die Ersatzbestellung. Nun soll K die zuviel gelieferte Ware für die Rücksendung neu adressieren, frankieren und an den Versender zurückschicken. K weigert sich, die Versandgebühren auszulegen, weil er befürchtet, das Geld nicht erstattet zu bekommen (der Wert der Bestellung lag unter 40 €) und fordert Retourenaufkleber an. Der Versender bleibt bei seiner Aufforderung, die Ware frankiert zurückzusenden.

Wer ist nun im Recht?

Vielen Dank und viele Grüße
ulla

Hallo !

Was hat ein Kunde mit einem zwischengeschaltetem Versandunternehmen/Paketdienst usw. zu tun(rechtlich zu tun) ?

Nichts !

Ansprech- und Vertragspartner ist der Versandhändler.
Der muß sich auch um eine Rücksendung kümmern,die aus vom ihm verschuldten( ihm zuzurechnenden)Fehler mehrfach versandt wurde.

Der Versandhändler ist wiederum für den Verpackungsdienst/Spediteur der Vertragspartner.

Man könnte es natürlich unfrei versenden,hat aber das Kostenrisiko,falls man Annahme verweigert,es zurück kommt und die Post/DHL z.B. das Porto erstattet haben will.
Deshalb vorher mit dem Versandhändler klären,wie man verfahren soll,der sollte bestätigen,es kann unfrei versandt werden.
Vielleicht möchte man es überhaupt nicht zurück ?

MfG
duck313

Moin, ulla,

K hat unverlangt einen Artikel zugeschickt bekommen. Es genügt, wenn er dem Absender mitteilt, der Artikel liege bei ihm zur Abholung bereit. Für angemessene Zeit natürlich, dann wird er entsorgt :smile:

Gruß Ralf

Hallo,

K hat unverlangt einen Artikel zugeschickt bekommen. Es
genügt, wenn er dem Absender mitteilt, der Artikel liege bei
ihm zur Abholung bereit. Für angemessene Zeit natürlich, dann
wird er entsorgt :smile:

Das solltest Du Dir aber zweimal überlegen, das ist nämlich falsch. Schau mal ins Gesetz: http://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html
Wenn Du mal Dein Augenmerk auf Absatz 2 richten würdest…
Oder lies hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi… über einen ähnlichen Fall.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Was hat ein Kunde mit einem zwischengeschaltetem
Versandunternehmen/Paketdienst usw. zu tun(rechtlich zu tun) ?
Nichts !

Und was hat das mit dem Fall zu tun? Der Paketdienst hat doch gar keine Ansprüche angemeldet.

Ansprech- und Vertragspartner ist der Versandhändler.
Der muß sich auch um eine Rücksendung kümmern,die aus vom ihm
verschuldten( ihm zuzurechnenden)Fehler mehrfach versandt
wurde.

Macht er ja grad: er hat gefordert, dass die eine Lieferung zurück geschickt wird.

Der Versandhändler ist wiederum für den
Verpackungsdienst/Spediteur der Vertragspartner.

Interessiert niemanden.

Man könnte es natürlich unfrei versenden,hat aber das
Kostenrisiko,falls man Annahme verweigert,es zurück kommt und
die Post/DHL z.B. das Porto erstattet haben will.

Noch schlimmer: der Verkäufer könnte den Schaden durch die erhöhten Kosten zu Recht vom unwilligen Kunden verlangen.

Deshalb vorher mit dem Versandhändler klären,wie man verfahren
soll,der sollte bestätigen,es kann unfrei versandt werden.
Vielleicht möchte man es überhaupt nicht zurück ?

Frage nochmal lesen?

Der Käufer muss die Ware zurücksenden und hat dafür Anspruch auf den Ersatz der Aufwendungen. Wenn er dem Händler nicht mal für 4,50€ traut, sollte er halt dort nicht bestellen.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Der Käufer muss die Ware zurücksenden und hat dafür Anspruch
auf den Ersatz der Aufwendungen. Wenn er dem Händler nicht mal
für 4,50€ traut, sollte er halt dort nicht bestellen.

Und wer muss nun in Vorleistung treten?
Bommel

Hallo loadrunner,

Wenn er dem Händler nicht mal für 4,50€ traut, sollte er halt dort nicht bestellen.

Das Misstrauen ist im vorliegenden Fall als Folge der geschilderten Bestellabwicklung entstanden. Da war die Bestellung also bereits getätigt. Über die Höhe der Versandkosten habe ich nichts gesagt, möglicherweise liegen sie deutlich höher. Der Verkäufer hat K nicht bestätigt, dass die Versandkosten erstattet werden. Er geht davon aus, dass K mit seiner Bitte um Neulieferung (infolge der angekündigten Retournierung) eine neue Bestellung getätigt hat.

Grüße
ulla

Hallo Ralf,

K hat unverlangt einen Artikel zugeschickt bekommen.

gehen wir mal davon aus, dass im hier geschilderten Fall der Verkäufer meint, durch die Bitte des K um Neulieferung (oder, falls das nicht möglich ist, Stornierung) nach der angekündigten Retournierung sei eine neue Bestellung entstanden. Es gab dann eine Mail mit neuer Bestellnummer und dem Hinweis, dass die folgende Rechnung gegenstandslos sei.

Natürlich hat K den Artikel verlangt, allerdings den aus der noch offenen Bestellung.

Um die Sache noch ein wenig zu verkomplizieren:
Die Bestellung bestand aus zwei Teilen, wovon das erste zeitnah und korrekt geliefert wurde. Bei der verzögerten Lieferung und der entsprechenden Reklamation handelte es sich ausschließlich um die zweite Bestellposition. Mit der Doppellieferung kamen beide Positionen nochmal, obwohl K sofort bei Erhalt der Mail mit der neuen Bestellnummer den Versender darauf hingewiesen hat, dass es nur um die zweite Position geht.

Grüße
ulla

Hallo,

Das solltest Du Dir aber zweimal überlegen, das ist nämlich
falsch. Schau mal ins Gesetz:
http://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html
Wenn Du mal Dein Augenmerk auf Absatz 2 richten würdest…

Habe das mal gemacht und konnte nichts finden, was den Empfänger in die Pflicht nimmt. Weder falscher Empfänger noch irrige Annahme einer Bestellung etc. Überseh ich was?

Oder lies hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…
über einen ähnlichen Fall.

Na ja, der Fall ist eher sehr unähnlich, weil hier die Waren angenommen und benutzt wurde.

lg
Richard

der, der den Fehler gemacht hat. Und das war der Verkäufer (zweimal versendet)

Moin, ulla,

mir scheint, der einzige, der hier Fehler gemacht hat, ist der Versender.

Gruß Ralf