das Namensrecht ist 1994 dahingehend geändert worden, dass Ehepaare (spätestens bei der Geburt eines Kindes) den sogenannten Familiennamen bestimmen müssen, das ist der Name, den dann das Kind trägt. Doppelnamen sind nicht mehr möglich.
Bei der Heirat ist es möglich, dass ein Ehepartner seinen Namen voran oder dem Familiennamen hinterstellt =Doppelname. Aber nur EINER! Das Kind trägt dann lediglich den einzelnen Familiennamen.
Vorher konnte man einen Namen sozusagen immer mitschleifen. Auch konnten beiden den Doppelnamen als Familiennamen wählen. Daher kennst du vielleicht Leute mit mehreren Namen, die diese natürlich nach der rechtlichen Änderung behalten dürfen. Oder das sind Spanier, die traditionell immer recht viele Namen haben!
Man wollte ganz gezielt vermeiden, dass z.B. das Kind Meier-Müller einen gebürtigen Schmitz-Schultze heirartet und das Ehepaar sich dann folgerichtig Meier-Müller-Schmitz-Schultze hätte nennen dürfen. Deshalb das stark eingeschränkte Namensrecht.
Gruß
Jeanny
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