So nun wird es ein wenig kompliziert. Herr Affe hat ein Kind aus nicht ehelicher Gemeinschaft. Beide haben das Sorgerecht. Bei der Geburt des Kindes 2007 haben Herr Affe und Frau Schlange entschieden den Nachnamen von Frau Schlange und Herr Affe´s Nachnamen (X= Kind) zugegeben also ein Doppelnamen. Das ging damals weil die Frau vom Standesamt meinte dann läuft es nach Spanischem Recht. Ok beide willigten ein. Nach einer Harten Trennung ist Frau Schlange seit etwa einem Jahr wieder in Ihrer Heimat ( DRESDEN ) mit dem Kind. So Jetzt kommt es, bei der Anmeldung im Kindergarten hat sie nur Ihren Nachnamen angegeben obwohl in der Geburtsurkunde ein Doppelnachnamen steht. Kann sie ohne Herr Affes Zustimmung die Geburtsurkunde ändern lassen? Sprich Herr Affes Nachnamen raus streichen lassen? Herr Affe hat im Internet eine Auflistung gefunden von einem Sport Wettbewerb wo das Kind teilgenommen hat. Auch hier nur der Nachname der Mutter nicht beide so wie das Kind eigentlich heißt. Was kann Herr AFFE dagegen tun? Herr Affe freut sich auf Antworten und bedankt sich schon mal im Voraus für Aufklärung und wissen.
Vielen Dank für die Antwort. Kann man das nun so verstehen das Frau Schlange sich hierbei strafbar macht wenn sie das Kind nur mit einem Nachnamen überall anmeldet? Wobei ja eigentlich der Letztere Nachnamen zu zählen hat und nicht der Erste oder ? Der Einzige Grund der Frau Schlange dies machen lässt ist HASS.
Vielen Dank für die Antwort. Kann man das nun so verstehen das
Frau Schlange sich hierbei strafbar macht wenn sie das Kind
nur mit einem Nachnamen überall anmeldet? Wobei ja eigentlich
der Letztere Nachnamen zu zählen hat und nicht der Erste oder
nur Behörden gegenüber muss man mit seinem echten Namen auftreten. Solange keine betrügerische Absicht besteht, kann man als Paulchen Panther oder Daisy Duck auftreten.
u.u. besteht auch die möglichkeit, dass das kind mit doppelnamen angemeldet wurde und nur einer benannt wurde in dem entsprechenden auftritt. das scheint komischerweise üblich zu sein - egal ob es vor- oder nachnamen betrifft. - man sollte nicht unbedingt gleich von schlimmsten ausgehen und gemeine hintergründe unterstellen es könnte auch ganz einfach ein „übertragungsfehler“ sein.