Doppelpass

http://www.gmx.net/de/themen/bundestagswahl/hintergr…

Weiss jemand wie die Lage aussieht, wenn z.B. ich nun im europaeischen Ausland lebe, arbeite, Steuern zahle und deswegen evtl. einen britischen Pass beantrage? Falls die brit. Regierung dann nicht meinen Deutschen Pass einzieht haette ich dann ja zwei - waere ich dann auch ein „illegaler Deutscher“ in Deutschland? Nun ja, das Problem mit einem tuerkischen ZweitpassPass (wie in dem Artikel beschrieben) ist vermutlich die Nicht-EU-mitgliedschaft.
Sepp

Hallo,

Bevor Du einen neuen Pass beantragst musst Du - sofern Du die deutsche Staatsangehörigkeit behalten willst - einen „Beibehaltungsantrag“ stellen und dabei begründen, warum Du ein persönliches (praktisches) Interesse hast. Gründe können Besitz oder Erbschaftsangelegenheiten in Deutschland sein, Verwandte, die pflegebedürftig werden können, etc. Wie hoch die Anerkennungsquote ist, weiss ich allerdings nicht. Die vielen Deutschtürken, von denen man in letzter Zeit hört, hatten dies offenbar versäumt, vermutlich weil diese Option neu war.

Bei verschiedenen EU-Ländern - sofern die Anerkennung der doppelten SA gegenseitig ist - bekommst Du diese Genehmigung auf jeden Fall. (Ich glaube tatsächlich, dass England dazu gehört). Vielleicht musst Du dann diesen Antrag nicht einmal stellen, aber dafür würde ich mich nicht verbürgen!

Beantragst Du eine neue SA von einem Land, mit dem kein solches Abkommen besteht und versäumst Du es, vorher den Beibehaltungsantrag zu stellen, dann verwirkst Du Dein Recht auf die deutsche SA. Allerdings wird das neue Land nicht den Pass einziehen, Pässe gehen immer nur das Land an, das sie ausgestellt hat. Es muss auch nicht sein, dass die deutschen Behörden dies so schnell mitbekommen.

Viele Grüsse, Walkuerax

> Walkuerax

Besten Dank fuer die ausfuerliche und informative Antwort!!

Sepp