Doppelstaatsbürgersch. USA/De n. 18. Lj

Hallo,
ich wurde 1967 in Deutschland geboren.Ich bin ein eheliches Kind einer deutschen Mutter und eines amerikanischen Vaters.
Meine Eltern heirateten auf einem deutschen Standesamt.
Von Geburt an hatte ich die amerikanische Staatsbürgerschaft, also einen amerikanischen Paß.
Die Ehe meiner Eltern wurde geschieden und ich blieb bei meiner Mutter in Deutschland.
ICH HABE NOCH NIE IN DEN STAATEN GELEBT:
Später dann liess ich mich hier in Deutschland einbürgern und hatte somit ZWEI Staatsbürgerschaften.
Irgendwann hörte ich, dass man sich ab dem 18ten Lebensjahr für nur EINE Staatsbürgerschaft zu entschliessen hätte, was ich nie tat.
Somit habe ich weiterhin zwei (gültige) Reisepässe und meine brennende Frage ist -
muss (hätte ich mich) für nur eine Staatsbürgerschaft entscheiden müssen, bzw. muss ich dies tun?

Ich wäre wirklich dankbar, könnte mir diese Frage(n) jemand beantworten und bedanke mich für Ihre Zeit und Mühe!

M.f.G.

Hallo

ich wurde 1967 in Deutschland geboren.Ich bin ein eheliches
Kind einer deutschen Mutter und eines amerikanischen Vaters.
Meine Eltern heirateten auf einem deutschen Standesamt.
Von Geburt an hatte ich die amerikanische Staatsbürgerschaft,
also einen amerikanischen Paß.

Geburtsrecht durch Abstammung. Du hast also nicht nachträglich die US-amerikanische Statsbürgerschaft aktiv erworben, sondern „automatisch“ durch Geburt.

Die Ehe meiner Eltern wurde geschieden und ich blieb bei
meiner Mutter in Deutschland.
ICH HABE NOCH NIE IN DEN STAATEN GELEBT:
Später dann liess ich mich hier in Deutschland einbürgern und
hatte somit ZWEI Staatsbürgerschaften.

Meiner Ansicht nach hast du dich nicht einbürgern lassen, sondern nur dein nach Abstammung bestehendes Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft wahrgenommen.

Irgendwann hörte ich, dass man sich ab dem 18ten Lebensjahr
für nur EINE Staatsbürgerschaft zu entschliessen hätte, was
ich nie tat.

Das (alte) Optionsmodell galt für ein Kind das von zwei ausländischen Eltern in Deutschland gebohren wurde. Das bekam nur auf Antrag die deutsche Staatsbürgerschaft und musste sich späer erklären. Das ist aber nicht gleichzusetzen mit der automatischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung.

Somit habe ich weiterhin zwei (gültige) Reisepässe und meine
brennende Frage ist -
muss (hätte ich mich) für nur eine Staatsbürgerschaft
entscheiden müssen, bzw. muss ich dies tun?

Meiner Meinung nach muss jemand der durch Geburt die Staatsangehörigkeit zweier Länder erhält, in diesem Fall USA und Deutschland, garnichts machen oder irgendetwas aufgeben, er ist einfach Deutschamerikaner mit zwei Pässen.

Gruß, DW.

Hallo,

du hast qua Abstammiung zwei Staatsangehörigkeiten. Das stellt kein Problem dar und erfordert keinerlei Entscheidung für eine Staatsangehörigkeit von dir. Das was du meinst

Irgendwann hörte ich, dass man sich ab dem 18ten Lebensjahr für nur EINE Staatsbürgerschaft zu entschliessen hätte, was ich nie tat.

betrifft Menschen, die als Kind von zwei Ausländern in Deutschland geboren wurden und bis zum 18. Lebensjahr die Staatsangehörigkeit der Eltern und die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Sie müssen sich entscheiden, du aber nicht.

Das „Schicksal“ der Doppelstaatsangehörigkeit teilst du mit vielen in Deutschland lebenden Menschen, die alle wunderbar damit leben.

Gruss

Iru

Hallo DW
Hallo Iru,
vielen Dank für Eure Auskunft.
Ich bin beruhigt nun - ist bei mir in dieser Hinsicht doch alles OK.
‚Zu Hause‘ bin ich sowieso hier!
Euch einen schönen Tag!
Bei uns in Bayern scheint die Sonne.

Gruß

O’G

HI,

ich wurde 1967 in Deutschland geboren.Ich bin ein eheliches
Kind einer deutschen Mutter und eines amerikanischen Vaters.
Meine Eltern heirateten auf einem deutschen Standesamt.
Von Geburt an hatte ich die amerikanische Staatsbürgerschaft,
also einen amerikanischen Paß.

Geburtsrecht durch Abstammung. Du hast also nicht nachträglich
die US-amerikanische Statsbürgerschaft aktiv erworben, sondern
„automatisch“ durch Geburt.

Die Ehe meiner Eltern wurde geschieden und ich blieb bei
meiner Mutter in Deutschland.
ICH HABE NOCH NIE IN DEN STAATEN GELEBT:
Später dann liess ich mich hier in Deutschland einbürgern und
hatte somit ZWEI Staatsbürgerschaften.

Meiner Ansicht nach hast du dich nicht einbürgern lassen,
sondern nur dein nach Abstammung bestehendes Recht auf die
deutsche Staatsbürgerschaft wahrgenommen.

Dies trifft denk ich eher zu:
Eheliche Kinder einer deutschen Mutter, die nach dem 1. Januar 1964 und vor dem 31. Dezember 1974 geboren wurden, erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie sonst staatenlos geworden wären. Eheliche Kinder, die seit dem 1. Januar 1975 geboren wurden, erwarben die Staatsangehörigkeit, wenn einer der beiden Elternteile deutsch war.
Eheliche Kinder einer deutschen Mutter, die nach dem 1. April 1953 und vor dem 1. Januar 1975 geboren wurden und bereits eine Staatsangehörigkeit besaßen, hatten die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung zu erwerben. Grund für diese Regelung war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 1974,[20] wonach es mit der Gleichberechtigung von Männern und Frauen (Art. 3 Abs. 2 GG) unvereinbar sei, dass das eheliche Kind eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter stets die deutsche Staatsangehörigkeit erwerbe, das eheliche Kind einer deutschen Mutter und eines ausländischen Vaters aber nur dann, wenn es sonst staatenlos sein würde. Die Erklärungsfrist ist mit dem 31. Dezember 1977 abgelaufen. Danach blieb nur dann die Möglichkeit, die Erklärung abzugeben, wenn der Betroffene ohne sein Verschulden außer Stande war, die Erklärungsfrist einzuhalten. In diesen Fällen konnte die Erklärung bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Fortfall des Hindernisses abgegeben werden.[21] Seit dem 1. August 2006 ist auch diese Möglichkeit abgeschafft.[22]

Diese Form der Erklärung wird auch oft als Einbürgung beschrieben.

Irgendwann hörte ich, dass man sich ab dem 18ten Lebensjahr
für nur EINE Staatsbürgerschaft zu entschliessen hätte, was
ich nie tat.

Das (alte) Optionsmodell galt für ein Kind das von zwei
ausländischen Eltern in Deutschland gebohren wurde. Das bekam
nur auf Antrag die deutsche Staatsbürgerschaft und musste sich
späer erklären. Das ist aber nicht gleichzusetzen mit der
automatischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung.

Die Option gibt es erst seit 2000, aber 1967 noch nicht.

Somit habe ich weiterhin zwei (gültige) Reisepässe und meine
brennende Frage ist -
muss (hätte ich mich) für nur eine Staatsbürgerschaft
entscheiden müssen, bzw. muss ich dies tun?

Meiner Meinung nach muss jemand der durch Geburt die
Staatsangehörigkeit zweier Länder erhält, in diesem Fall USA
und Deutschland, garnichts machen oder irgendetwas aufgeben,
er ist einfach Deutschamerikaner mit zwei Pässen.

In dem geschilderten Fall stimmt das.

Viel Gruß Tara