Doppelstaatsbürgerschaft - Österreich - Schweiz?

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Kern der Frage ist folgender:

Angenommen, die betroffene Person ist Österr. Staatsbürger. Ein Elternteil, der Vater, ist Schweizer.

Erfahrungsgemäß, verliert man automatisch die Österr. Staatsbürgerschaft, wenn man in den Schweizer Militärdienst eintritt, wäre demnach staatenlos. Man sollte ihn aber absolvieren, um die Staatsbürgerschaft der Schweiz zu erhalten.

Jedoch folgt Österreich ja dem Grundsatz, mehrere Staatsbürgerschaften zu vermeiden. Daher die Frage:

Wie kann man es bewerkstelligen, die Österr. Staatsbürgerschaft beizubehalten, aber dennoch die Schweizer Staatsbürgerschaft zusätzlich zu erwerben?

Vielen Dank für Ihre Zeit.

Hallo

Es ist so ziemlich alles falsch was du schreibst.

Der Kern der Frage ist folgender:

Angenommen, die betroffene Person ist Österr. Staatsbürger.
Ein Elternteil, der Vater, ist Schweizer.

Darum ist das Kind schon Schweizer, durch Abstammung. Es muss also nicht die schweizerische Staatsbürgerschaft erwerben, sondern nur „anmelden“

Erfahrungsgemäß, verliert man automatisch die Österr.
Staatsbürgerschaft, wenn man in den Schweizer Militärdienst
eintritt, wäre demnach staatenlos. Man sollte ihn aber
absolvieren, um die Staatsbürgerschaft der Schweiz zu
erhalten.

Das ist auch komplett falsch und nicht „erfahrungsgemäß“. Es gibt einerseits Regeln zum Wehrdienst an sich (zB Auslandsaufenthalt), andererseits aber auch einen direkten Staatsvertrag über die Wehrdienstleistung zwischen Österreich und er Schweiz.

Wie kann man es bewerkstelligen, die Österr.
Staatsbürgerschaft beizubehalten, aber dennoch die Schweizer
Staatsbürgerschaft zusätzlich zu erwerben?

Da würde ich mich entweder beim Gemeindeamt des Schweizer Wohnorts erkundigen, sonst bei einer Schweizer Botschaft.

Grüße,
.L

Hallo!

Um das Thema doppelte Staatsbürgerschaft gibt es eine Menge Mythen. Österreich hat (ebenso wie Deutschland) nichts gegen eine doppelte Staatsbürgerschaft, wenn diese automatisch kraft Geburt besteht. D.h. wenn ein Kind bei Geburt beide Staatsbürgerschaften erhält, weil die Eltern unterschiedliche Staatsbürger sind, dann ist das Kind Doppelstaatsbürger und kann es auch bleiben.

Bezüglich Wehrdienst für Doppelstaatsbürger gibt es ein Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich, wonach man normalerweise sich das aussuchen kann, wohin man geht (wer was lernen will geht zur Schweizer Armee, wer sich nicht anstrengen will zur österreichischen…) - Auskünfte erteilen die Militärkommanden

Gruß
Tom