hat hier einer eine ahnung was passiert wenn man in deutschland (etwa 6 monate) arbeiten geht, 2 pässe hat (ch + d) und den 1. wohnsitz in der ch behalten will ?
geh ich als ch, als d, wo muss ich wohnen und was passiert mit den steuern, muss man in beide länder zahlen ?
die 6 Monate sind die exakte Grenze ab der du in D steuerpflichtig wirst, dann unterliegen alle Einkünfte der D -Steuer (außer -aua- es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Ch weiß ich leider nicht).
Wohnst du während deiner arbeit in D in Ch ist es so o so hinfällig.
Viel Glück (in der Hoffnung das dir hier noch einer der Koryphäen antwortet)
T. Uras
hat hier einer eine ahnung was passiert
wenn man in deutschland (etwa 6 monate)
arbeiten geht, 2 pässe hat (ch + d) und
den 1. wohnsitz in der ch behalten will ?
geh ich als ch, als d, wo muss ich wohnen
und was passiert mit den steuern, muss
man in beide länder zahlen ?
danke für die auskunft. ein doppelbesteuerungsabkommen gibt es… leider. eben da liegt ja das problem, keiner kann mir versiert antwort geben, heul (und am 1.4. fang ich an !).
fred
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die Antwort von T. Uras ist etwas zu global. Kann stimmen, muß aber nicht.
Zunächst einmal ist es egal, welche und wieviele Pässe Du hast.
Wichtig ist:
Bist Du Grenzgänger (d.h. kehrst Du nach der Arbeit jeden oder fast jeden Tag zurück in die Schweiz)?
Steht von vornherein fest, daß Du nur etwa sechs Monate hier sein wirst oder ist die Entsendung mit „Ende offen“ versehen?
Mietest Du eine eigene Wohnung an oder wo übernachtest Du?
Von wem wirst Du bezahlt? Schweizer oder deutscher Arbeitgeber?
Wenn es sich um einen schweizer Arbeitgeber handelt, hat er in Deutschland eine Niederlassung, für die Du tätig wirst?
Wenn 5. vollständig zu bejahen ist, trägt die Niederlassung Dein Gehalt oder die schweizer Mutter?
Handelt es sich bei der evtl. deutschen Niederlassung der schweizer Firma um eine Firma nach deutschem Recht (z.B. GmbH, KG etc.) oder ist es eine unselbständige Niederlassung im Ausland (hier also aus schweizer Sicht = Deutschland)?
Wenn Du mir diese Fragen beantwortest, kann ich Dir definitiv sagen, wo und wie Dein Gehalt versteuert wird.
die Antwort von T. Uras ist etwas zu
global. Kann stimmen, muß aber nicht.
Zunächst einmal ist es egal, welche und
wieviele Pässe Du hast.
Wichtig ist:
Bist Du Grenzgänger (d.h. kehrst Du
nach der Arbeit jeden oder fast jeden Tag
zurück in die Schweiz)?
ne, geht nicht, bin 1000 km von der grenze…
Steht von vornherein fest, daß Du nur
etwa sechs Monate hier sein wirst oder
ist die Entsendung mit „Ende offen“
versehen?
open end. vielleicht werden es ja nicht mal 6 monate, nobody knows.
Mietest Du eine eigene Wohnung an oder
wo übernachtest Du?
ja, einliegerwohnung bei privat.
Von wem wirst Du bezahlt? Schweizer
oder deutscher Arbeitgeber?
vom deutschen arbeitgeber.
Wenn es sich um einen schweizer
Arbeitgeber handelt, hat er in
Deutschland eine Niederlassung, für die
Du tätig wirst?
es ist gerade andersherum, ich war für den deutschen arbeitsgeber in der schweiz beschäftigt (tochtergesellschaft)und auch in der schweiz eingestellt, bin aber jetzt 100 % bei der deutschen firma beschäftigt und auch vielleicht auch mal bezahlt.
Wenn 5. vollständig zu bejahen ist,
trägt die Niederlassung Dein Gehalt oder
die schweizer Mutter?
siehe 5
Handelt es sich bei der evtl.
deutschen Niederlassung der schweizer
Firma um eine Firma nach deutschem Recht
(z.B. GmbH, KG etc.) oder ist es eine
unselbständige Niederlassung im Ausland
(hier also aus schweizer Sicht =
Deutschland)?
hat sich erledigt, oder ?
Wenn Du mir diese Fragen beantwortest,
kann ich Dir definitiv sagen, wo und wie
Dein Gehalt versteuert wird.
sorry, daß es etwas gedauert hat. Ich war die letzten Tage nicht zu Hause.
Nachdem was Du mir geschrieben hast, ist Dein Gehalt (ausschließlich) in Deutschland steuerpflichtig, weil Du hier einen Wohnsitz (Erst- oder Zweitwohnsitz ist egal) hast und arbeitest und der Geld-/Arbeitgeber hier ansässig ist.
Fraglich ist nur, ob Du wegen Deines evtl. nur kurzfristigen Aufenthalts als beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig zu behandeln bist. Beschränkt steuerpflichtig wäre für Dich schlecht, weil Du dann grds. keine Steuererklärung mehr abgeben könntest, um Kosten geltend zu machen. Bei „Beschränkten“ gilt die deutsche ESt mit der einbehaltenen Lohnsteuer als abgegolten. Du könntest dann nur aufgrund einer Ausnahmeregelung (§ 1 Abs. 3 EStG) als „Unbeschränkter“ eingestuft werden, wenn Du die Voraussetzungen dieser Regelung erfüllst (falls sie Dich interessiert, bitte melden).
Wenn Du allerdings die Einliegerwohnung in der Absicht angemietet hast, diese als Wohnsitz für nicht weniger als sechs Monate zu nutzen (open end reicht also), wärst Du von Beginn an als unbeschränkt steuerpflichtig einzustufen mit der Folge, daß Du hier eine ganz „normale“ Steuererklärung abgeben und alle abzugsfähigen Werbungskosten, Sonderausgaben etc. geltend machen kannst.
Allerdings mußt Du im Zuzugs- und Wegzugsjahr die ausländischen (also wohl schweizer) Einkünfte angeben. Die sind zwar hier nicht steuerpflichtig, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt (d.h. ein paar Mark Steuern wirst Du doch dafür hier bezahlen müssen). Es gibt jedoch eine Reihe von Gerichtsverfahren gegen diese Regelung. Du kannst dann gegen den Est-Bescheid Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung über die anhängigen Gerichtsverfahren beantragen.